Büro Grüne Karte – Auslandsbeteiligung bei einem Unfall

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Büro Grüne Karte: Was ist das Büro Grüne Karte?

Das Deutsche Büro Grüne Karte ist ein Zusammenschluss von europäischen Haftpflichtversicherungen. Die Kernidee des Büro Grüne Karte besteht darin, die Schadenregulierung nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland zu erleichtern.

Zuständigkeit des Büro Grüne Karte

Das Büro Grüne Karte ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat. Das Büro Grüne Karte übermittelt dann die Daten der zuständigen Versicherung aus dem Ausland oder das Büro Grüne Karte tritt selbst in die Rechte und Pflichten des ausländischen Versicherers ein. 

Das Büro Grüne Karte ist nicht der Zentralruf der Autoversicherer

Der Unterschied zwischen dem Büro Grüne Karte und dem Zentral der Autoversicherer besteht darin, dass das Büro Grüne Karte bei einem Autounfall mit der Beteiligung eines ausländischen Fahrzeuges im Inland zuständig ist. Über den Zentralruf können vornehmlich die Versicherungsdaten eines deutschen Fahrzeuges ermittelt werden, oder aber die Versicherungsdaten eines ausländischen Fahrzeuges, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat.

Wie erreiche ich das Büro Grüne Karte?

Das Büro Grüne Karte erreichen auch wir Anwälte am besten direkt über deren Homepage (www.gruen-karte.de).

Gibt es Besonderheiten bei der Schadenregulierung mit dem Büro Grüne Karte?

Nein, eigentlich gibt es keine Besonderheiten bei Ihren Ansprüchen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland, denn es gilt weiterhin deutsches Schadensersatzrecht.

Die wesentlichen Ansprüche sind weiterhin:

In der anwaltlichen Praxis sind hier aber auch schon KFZ-Prüfberichte aus dem Ausland aufgetaucht. Es mutet schon etwas komisch an, wenn der Schaden an einem inländischen Fahrzeug, kalkuliert durch einen KFZ-Sachverständigen, nach Maßstäben einer ausländischen "Kürzungsfirma" runtergerechnet wird. Im Ausland gibt es eben auch Firmen, die nach den Maßstäben von CarExpert oder ControlExpert, eine Kürzung der berechtigten Ansprüche vornehmen. 

Büro Grüne Karte: Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Autounfall?

Das Büro Grüne Karte arbeitet im Prinzip wie jede Haftpflichtversicherung. Ansprüche werden angemeldet und sodann werden die Unterlagen geprüft und reguliert. Da jedoch auch Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer gehalten werden muss, kommt es bei der Regulierung mitunter zu Verzögerungen, so dass man schon aus diesem Grund die Bearbeitung eines solchen Unfalls in die Hände eines Anwalts für Verkehrsrecht legen sollte. Kein eigener Aufwand und eine Prüfung der Ansprüche ist gesichert. 

Das Büro Grüne Karte kann verklagt werden

Eine weitere Besonderheit beim Büro Grüne Karte besteht darin, dass dieses notfalls auch verklagt werden kann. Das Büro Grüne Karte ist passivlegitimiert bei der Geltendmachung der Ansprüche.

Büro Grüne Karte: Adressdaten der ausländischen Fahrer nicht bekannt

Es kommt bei der Regulierung mit ausländischen Fahrzeugen immer wieder zu Problemen. Stellen Sie sich vor, Halter und Fahrer fallen auseinander (z. B. Mietwagen). Sie haben letztlich zwar die Halteranschrift, aber nicht die Adressdaten des Fahrers. Solche Fälle kommen schneller vor als man denkt und es kann zu Problemen bei der Regulierung kommen.

Ein solcher Fall wurde bereits gerichtlich entschieden.

Urteil gegen das Büro Grüne Karte

LG Stuttgart, Urteil vom 17.6.2015, (Az.: 13 S 105/14).
 
Wird bei einem Verkehrsunfall in Deutschland durch einen im europäischen Ausland zugelassenen Mietwagen ein Schaden verursacht, steht dem Direktanspruch des Geschädigten gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. nicht entgegen, dass der Geschädigte außer den Daten des Fahrzeugs, dem Namen und der Adresse der Mietwagenfirma sowie dem Namen des Fahrers nicht auch dessen Anschrift nennen kann.

Büro Grüne Karte: Ein Fazit

Lassen Sie den Schaden bei der Beteiligung eins ausländischen Fahrzeugs lieber gleich mit einem Anwalt regulieren, denn es kann immer wieder zu unvorhergesehen Problemen kommen.

Axel Schwier

www.carright.de  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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