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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: So reagieren Sie richtig!

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: So reagieren Sie richtig!

Nur einmal ein Bild unberechtigt benutzt, schon müssen Sie mit einer Abmahnung und einer Schadenersatzforderung rechnen. Unternehmer dürfen sich bei dem Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material keine Fehler erlauben. Privatpersonen haben bei einer Urheberrechtsverletzung gute Chancen, mit einer milden Strafe davonzukommen. Diesen Vorteil haben Profis nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmern drohen bei einer urheberrechtlichen Abmahnung hohe Schadensersatzforderungen.
  • Benutzen Sie als Unternehmer ein einziges Bild, ohne dazu berechtigt zu sein, begehen Sie bereits eine Rechtsverletzung und riskieren, abgemahnt zu werden.
  • Der Rechteinhaber darf Sie abmahnen und Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen.
  • Bei Privatpersonen – etwa bei einer Filesharing-Abmahnung – besteht die Möglichkeit, dass sie nur einen geringen Betrag zahlen müssen, indem sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Auch für Links auf rechtswidrige Inhalte können Unternehmer haften.
  • Nicht jede urheberrechtliche Abmahnung ist berechtigt.

So gehen Sie vor

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
  2. Kontrollieren Sie, ob Sie eine Lizenz für die abgemahnte Datei erworben haben.
  3. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine beiliegende Unterlassungserklärung.
  4. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf.
  5. Legen Sie das Schreiben so schnell wie möglich einem Anwalt vor. Er kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Urheberrechtsverletzung: Ernste Konsequenzen sind möglich

Urheberrechtsverletzungen an Fotos oder Grafiken gehören zu den häufigsten Rechtsverstößen überhaupt und können vor allem für Unternehmer schwerwiegende Folgen haben. Bereits wenn Sie ein einziges Bild ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers auf Ihrer Website oder in Ihrer Werbebroschüre verwenden, haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.

In solchen Fällen, ist die Gefahr, abgemahnt zu werden, sehr hoch. Durch das Urheberrechtsgesetz hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.

Wie haften Unternehmen im Vergleich zu Privatpersonen?

Auch gegen Privatpersonen werden urheberrechtliche Abmahnungen häufig ausgesprochen – etwa, wenn sie unberechtigt Filme, Musik, oder Software über Filesharing-Plattformen heruntergeladen haben und eine Filesharing-Abmahnung erhalten.

Unternehmer müssen jedoch beachten, dass sie eine Vorbildfunktion besitzen und bei Urheberrechtsverletzungen härter bestraft werden. Urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte unerlaubt zu benutzen, um die eigene Firma zu bewerben, ist schließlich anders einzustufen, als solche Inhalte auf der privaten Facebook-Seite zu verbreiten.

Unternehmen müssen mit höheren Geldbußen rechnen

Mittlerweile sind etliche Gerichtsurteile bekannt, in denen die Richter die hohen Schadensersatzforderungen von Abmahnern auf wenige hundert Euro reduziert hatten, weil der Beklagte eine Privatperson war.

Es ist abzusehen, dass viele Gerichte diese Richtung in Zukunft verstärkt verfolgen werden, um ein Zeichen gegen die teils überzogenen Forderungen durch spezialisierte Abmahnkanzleien zu setzen.

Auch das Gesetz nimmt Verbraucher in vielen Fällen in Schutz. Im Urheberrechtsgesetz ist zu lesen, dass bei einer Abmahnung gegen eine Privatperson, bei der sich die Beteiligten außergerichtlich einigen, die Anwaltsgebühren anhand eines Streitwerts von maximal 1000 Euro berechnet werden. Unternehmer dagegen dürfen eine solche bevorzugte Behandlung nicht erwarten, wenn sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Je nach Fall kann für die Höhe der Schadenersatzforderungen schnell der fünfstellige Bereich überschritten werden.

Abmahnungen sind häufig unberechtigt

Viele Abmahnungen werden allerdings zu Unrecht ausgesprochen oder der angebliche Rechteinhaber besitzt gar nicht die Rechte, die er geltend macht. Zudem sind etliche Forderungen überzogen. Trotzdem sollten Sie jetzt mit Bedacht vorgehen:

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Unterschreiben Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung.
  • Legen Sie die Abmahnung so schnell wie möglich einem Anwalt für Urheber- und Medienrecht vor.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall.
  • Achten Sie auf die angegebenen Fristen. Auch kurze Fristen sind zulässig und kein Zeichen für eine unseriöse Abmahnung.
  • Nehmen Sie auf keinen Fall mit dem Abmahner ohne anwaltliche Unterstützung Kontakt auf. Möglicherweise machen Sie dabei ein Schuldeingeständnis.

Geschäftsführerhaftung und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als Konsequenzen

Dazu müssen sich Unternehmer noch auf weitere Folgen einrichten. In bestimmten Fällen kann der Geschäftsführer persönlich für die Urheberrechtsverletzung eines Mitarbeiters haften. Ferner kommt es immer wieder vor, dass auf eine urheberrechtliche Abmahnung eine wettbewerbsrechtliche folgt. Das ist üblicherweise der Fall, wenn sich ein Mitbewerber benachteiligt fühlt, weil er selbst sich an die Gesetze hält und seine Konkurrenz nicht. Eine solche Abmahnung ist in vielen Fällen berechtigt – und teuer.

Haften Unternehmen auch für externe Links?

Der Großteil aller Online-Beiträge enthält Links. Allerdings kann es vorkommen, dass diese auf Inhalte verweisen, die ohne das Einverständnis des Rechteinhabers veröffentlicht wurden.

Die Frage, ob Betreiber von Websites oder Blogs für Links auf illegale Inhalte haften, beschäftigt bis heute die Gerichte. Einer der bekanntesten Fälle ist das „Playboy-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs. Eine niederländische Firma hatte in ihrem Blog auf eine externe Website verlinkt. Ein Unbekannter hatte dort urheberrechtlich geschützte Bilder des „Playboy“-Magazins hochgeladen.

Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass von einem professionellen Online-Auftritt erwartet werden kann, das Ziel jedes einzelnen Links auf illegale Inhalte zu überprüfen. Das Unternehmen wurde verurteilt, für seinen Verweis auf die unerlaubt hochgeladenen Bilder Schadensersatz zu zahlen.

Anders sah es jedoch aus, als Google verklagt wurde, weil die Google-Bildsuche auch urheberrechtlich geschützte Bilder indiziert. Hier kam der Bundesgerichtshof zu dem Entschluss, dass eine Suchmaschine nicht überprüfen muss, ob jeder einzelne ihrer automatisch erzeugten Links zu illegalen Inhalten führen könnte.

Wie schützen Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung?

Wer seine Website, seinen Blog oder seine Werbemittel abmahnsicher machen möchte, muss auch auf Details achten:

Nicht ohne LizenzKaufen Sie die Lizenz des Rechteinhabers, wenn Sie Bilder oder Grafiken für Werbematerial benötigen. Dasselbe gilt für Videos und Audiodateien. Mediendateien mit passenden Lizenzen finden Sie auf Plattformen wie Fotolia, iStockphoto und Shutterstock.
Passende Lizenz wählenErwerben Sie die passende Lizenz. Günstigere Lizenzen schließen oft die Verwendung für Handelsartikel oder höhere Auflagen von Broschüren oder Plakaten aus. Wer hier Geld sparen will, schafft sich später Nachteile.
Urheber angebenNennen Sie bei der Veröffentlichung jedes Bildes den Namen des Rechteinhabers, auch in Postings auf sozialen Medien und Blogs.
Umfang der Lizenz prüfenÜberlässt Ihnen ein Kunde oder Kooperationspartner eine Grafik oder ein Video zur eigenen Verwendung, gehen sämtliche Rechte daran nicht immer auf Sie über – überprüfen Sie die zugehörigen Lizenzen.
Links auf externe Websites prüfenWenn Sie Links auf externe Websites veröffentlichen möchten, prüfen Sie diese genau. Befinden sich auf diesen Verstöße gegen das Urheberrecht, können Sie aufgrund Ihrer Verlinkung haften.
„Teilen“-Funktion mit Bedacht nutzenVerzichten Sie darauf, Inhalte, die illegal sein könnten, mit der „Teilen“-Funktion von sozialen Netzwerken weiterzuverbreiten. Auch hier können Sie im Ernstfall haften.
Anwalt kontaktierenHolen Sie sich Rat von einem im Urheberrecht erfahrenen Anwalt.
Foto(s): ©Pexels/Yan Krukov

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