Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Anlegerschutz!

Anlegerschutz: Welche Gesetze schützen Ihre Geldanlagen?

  • 9 Minuten Lesezeit
Anlegerschutz: Welche Gesetze schützen Ihre Geldanlagen?

Rund 30 Milliarden Euro – so viel Geld geht laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jährlich aufgrund mangelnder Kontrolle privater Geldanlagen in risikoreiche oder unseriöse Finanzprodukte verloren.

Auf dem Kapitalmarkt herrscht eine enorme Vielzahl von Anbietern und Finanzprodukten. Für Laien ist es daher kaum möglich, den Überblick zu behalten. Dazu kommen die allgemeinen Gefahren für Anleger wie mangelndes Wissen, dubiose Angebote und Fehlinformationen sowie tatsächlich anfallende Kosten.

Aus diesem Grund gibt es den Anlegerschutz. Er soll durch kompetente Berater und sichere Produkte den Anleger vor Betrug oder Irreführung bewahren.

Dieser Ratgeber soll Ihnen einen ersten Überblick über den Anlegerschutz vermitteln. Aufgrund der Komplexität des Themas und der Fülle von Regelungen ist er nur als Einstieg in das Thema gedacht.

Was ist Anlegerschutz?

Unter Anlegerschutz versteht man die Bemühungen, Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kapitalanlegern dienen sollen. Anleger sollen vor unseriösen Angeboten, Zusatzkosten und Kapitalanlagebetrug geschützt werden.

Dass ein Schutzbedürfnis dieser Personengruppe besteht, wird aus dem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Anlegern und Anbietern von Geldanlagen geschlussfolgert. Anleger können leicht benachteiligt werden, da es ihnen oft an Fachkenntnis, Informationen oder Erfahrung fehlt.

Vorsicht: Der Begriff „Anlegerschützer“ ist nicht geschützt. Das heißt, dass sich jeder als Anlegerschützer bezeichnen kann. Sollten Sie auf diesem Gebiet Rat suchen, ist es wichtig, sich im Voraus gut über die Person zu informieren.

Ziele des Anlegerschutzes

Zuständig für den Anlegerschutz in Deutschland ist unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Wesentlichen werden drei Ziele verfolgt:

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage: Verbraucher sollen vor einer Entscheidung die Kosten und Risiken der Kapitalanlage einfacher erkennen können.

  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten: Unseriöse Anbieter setzen oft ihr Know-how ein, um Anleger zu hintergehen. Insbesondere werden die hohen Risiken oft verschwiegen.

  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen: Durch den Anlegerschutz sollen die Angebote werthaltig bleiben.

Wichtig: Es ist nicht Ziel des Anlegerschutzes, sicherzustellen, dass der erhoffte Gewinn auch tatsächlich erlangt wird. Der Anleger trägt das Risiko der Kapitalanlage weiterhin selbst. Der Anlegerschutz soll nur zu einer besseren Aufklärung führen, die es erleichtert, die Risiken besser einzuschätzen.

Sie haben Zweifel an der Seriosität Ihrer Kapitalanlage? Dann wenden Sie sich zeitnah an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt. Nutzen Sie unsere Anwaltssuche und finden Sie noch heute den passenden Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf anwalt.de.

Gesetze zum Anlegerschutz in Deutschland

Es gibt eine Reihe gesetzlicher Regelungen, die dem Schutz der Anleger dienen. Folgende Aufzählung enthält eine Auswahl der existierenden Gesetze und stellt damit einen Teil des rechtlichen Rahmens dar. Der Anlegerschutz ist ein komplexes Thema, das sich immer weiterentwickelt. Es ist daher wichtig, sich laufend über Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG)

Das AnSVG wurde bereits 2004 eingeführt. Sein oberstes Ziel ist es, die Transparenz auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen. Dazu wurde unter anderem die Prospektpflicht für Anlageprodukte auf dem Grauen Kapitalmarkt eingeführt.

Arten von Kapitalmärkten

  • Weißer Kapitalmarkt: Er steht unter staatlicher Aufsicht beziehungsweise vergleichbaren Regulierungen. Finanzdienstleister müssen eine Genehmigung vorweisen, um auf ihm tätig zu werden.

  • Grauer Kapitalmarkt: Er steht zwar nicht unter staatlicher Aufsicht, dennoch müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Er stellt eine Mischung zwischen dem weißen und dem schwarzen Kapitalmarkt dar und ist legal.

  • Schwarzer Kapitalmarkt: Auf dem schwarzen Kapitalmarkt werden erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung getätigt. Er entzieht sich jeder Aufsicht oder Regulation und ist in Deutschland illegal.

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, AnsFuG)

Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz/Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts – kurz: Anlegerschutzgesetz – soll die Beratung von Anlegern verbessern und Falschberatung verhindern, das Funktionieren der Kapitalmärkte verbessern und damit das Vertrauen in deren Integrität wiederherstellen.(BGBl I S. 538, 05.04.2011) Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz zum Beispiel die Einrichtung eines Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin vor.  Zudem sollen Finanzberater einheitliche Mindestqualifikationen erfüllen. Sie müssen über eine besondere Sachkunde verfügen und das Merkmal der Zuverlässigkeit erfüllen. Auch Informationspflichten und die Zulassungspflicht von Finanzdienstleistern sind darin geregelt.

Durch das Anlegerschutzgesetz wurden weitere Gesetzesänderungen angestoßen. So kam es zu Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes, des Investmentgesetzes, der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung, des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes, des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes, der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung oder dem Restrukturierungsfondsgesetz.

Anlegerschutzstärkungsgesetz (AnlSchStG) 

Das AnlSchStG ist im Jahr 2021 in Kraft getreten. Ziel ist es, eigenverantwortliche Anlageentscheidungen privater Anleger durch erhöhte Transparenz zu ermöglichen. Dazu enthält es unter anderem eine Erweiterung der Auskunftsrechte der BaFin in der Form, dass die Bundesanstalt alle von ihr gebilligten Verkaufsprospekte auf ihrer Website zugänglich machen darf. Zudem werden Blindpools – also zweckundurchsichtige Vermögensanlagen - verboten. Durch das Gesetz kam es zu Änderungen im Vermögensanlagengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Wertpapierprospektgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetzbuch und im Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes.

Europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II, MiFID II)

Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II trat Anfang 2018 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, Anleger besser zu beraten sowie die Transparenz der Kosten von Wertpapiergeschäften zu erhöhen.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Pflicht, Beratungsgespräche am Telefon aufzeichnen und mindestens fünf Jahre lang speichern zu müssen. Zudem müssen alle anfallenden Kosten (Verwaltungsgebühren, Provisionen etc.) in einem Dokument vor Vertragsschluss detailliert ausgewiesen werden. Des Weiteren wird eine Geeignetheitserklärung Pflicht. In dieser müssen die Berater angeben, warum sie das Produkt empfohlen haben und warum es zum Kunden passt. Der Vertrag darf erst, nachdem der Kunde die Geeignetheitserklärung erhalten hat, geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag im Wege der Fernkommunikation abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Mitarbeiterqualifikation werden strengere Anforderungen an die Sachkunde von Vertriebsmitarbeitern gestellt. In Deutschland wurde die MiFID II mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) umgesetzt.

Europäische Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR)

Die Finanzmarktverordnung MiFIR ist in Deutschland unmittelbar anwendbar. Durch sie wird es den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglicht, den Vertrieb und Verkauf von Finanzinstrumenten zu verbieten oder zu beschränken.

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Das WpHG aus dem Jahr 1994 war das erste Gesetz, das umfassend den Schutz von Anlegern regelte. Es enthält Vorschriften zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie Dokumentationspflichten und Regelungen zu Transparenz und Haftung. Es wurde durch die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien immer wieder überarbeitet.

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Ziel des Gesetzes ist insbesondere der Schutz vor Kapitalanlagebetrug. Es verpflichtet zur Erstellung von Prospekten für die meisten Vermögensanlagen und soll dadurch für eine ausreichende Information der Anleger sorgen.

EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-Verordnung)

PRIIPs steht für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte). Die Verordnung regelt die Pflicht zur Bereitstellung von Basisinformationsblättern für bestimmte Anlageprodukte. Dadurch sollen Anlegern transparente Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Das KAGB regelt Investmentfonds und alternative Investmentfonds (AIF). Ein großes Ziel ist der Schutz von privaten Anlegern und Kleinanlegern. Unter anderem verpflichtet es zur Einholung einer Erlaubnis der BaFin, bevor ein Investmentfonds auf den Markt gebracht werden kann. Es müssen externe Kontrollmechanismen eingerichtet und Informationspflichten eingehalten werden.

Alternative Investmentfonds (AIF)

Bei alternativen Investmentfonds wird das Geld der Anleger in Sachwerte wie Immobilien, Flugzeuge oder Schiffe investiert. Anders als Aktien oder Anleihen sind Sachwerte viel schwerer liquidierbar. Daher bergen AIF für Anleger deutlich größere Risiken als klassische Investmentfonds und sollten deshalb nur von erfahrenen Anlegern in Betracht gezogen werden. Das Gesetz unterscheidet zudem zwischen Publikums-AIF und Spezial-AIF. Während erstere für alle Anleger offen sind und einen höheren Anlegerschutz bieten, dürfen Spezial-AIF nur von (semi-)professionellen Anlegern erworben werden.

Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)

Das KASG enthält besondere Schutzvorschriften für Kleinanleger. Es gewährt den Anlegern mehr und bessere Informationen zu Finanzprodukten des Grauen Kapitalmarkts und beinhaltet Sanktionsmöglichkeiten gegen die Anbieter. Es hat zu Änderungen im Vermögensanlagengesetz, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte geführt.

Wichtige Regelungen zum Anlegerschutz

Nachfolgend werden einige Regelungen zum Anlegerschutz erklärt. Aufgrund der Fülle von Schutzmechanismen beschränkt sich die Aufzählung auf die wichtigsten Regelungen.

Transparenz und Informationspflichten

In vielen, den Anlegerschutz betreffenden Gesetzen werden den Anbietern von Kapitalanlagen Mindeststandards für Transparenz auferlegt. Dazu zählen unter anderem:

  • Prospektpflicht: Die Anbieter müssen über Ihre Produkte in Prospekten informieren. Die relevanten Informationen müssen für den Anleger gut übersichtlich zusammengefasst werden. Für falsche Angaben besteht eine Prospekthaftungspflicht des Anbieters.

  • Ad-hoc-Publizitätspflicht: Börsennotierte Unternehmen müssen kursrelevante Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt geben. Dadurch soll eine Schädigung der Anleger durch Insidergeschäfte vermieden werden.

  • Produktinformationsblatt/Verbraucherschutzinformation: Im Produktinformationsblatt müssen die Chancen und Risiken des jeweiligen Produkts übersichtlich dargestellt werden. Es verbessert die Verständlichkeit der Anlegerprodukte. Der Anleger soll dadurch verschiedene Produkte leichter miteinander vergleichen können.

  • Aufzeichnungspflicht telefonischer Beratungsgespräche: Telefonische Beratungsgespräche zum Thema Wertpapiere müssen aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre gespeichert werden.

  • Kostentransparenz: Finanzdienstleister sind verpflichtet, die bei einer Wertpapiertransaktion anfallenden Kosten detailliert aufzuschlüsseln.

Beraterhaftung 

Durch den Anlegerschutz haben Kapitalanleger ein Recht auf eine umfassende Beratung über Chancen und Risiken des Produkts. Dabei muss der Anbieter die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten des Anlegers berücksichtigen und auf dieser Grundlage eine Anlageempfehlung aussprechen und dazu eine Geeignetheitserklärung erstellen. Im Rahmen der Beratung muss der Finanzdienstleister sicherstellen, dass der Anleger alle Risiken des Produkts verstanden hat. Der Anbieter des Produkts unterliegt in diesen Fällen der Beraterhaftung. Das heißt, er kann für Verstöße haftbar gemacht werden.

Wurden Sie falsch beraten und haben deshalb Geld verloren? Ein auf Anlegerschutz spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen! Finden Sie jetzt den passenden Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Anwaltssuche von anwalt.de.

Sachkundenachweis

Um beraten zu dürfen, müssen Finanzdienstleister eine Erfahrung von mindestens fünf Jahren nachweisen. Das folgt daraus, dass die Sachkunde neben theoretischen Kenntnissen auch aus praktischen Erfahrungen abgeleitet wird.

Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen

Durch eine Zulassungspflicht können Behörden besser kontrollieren, welche Unternehmen auf dem Markt tätig sind. Finanzdienstleister sind daher verpflichtet, bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Zulassung zu beantragen.

Obergrenzen für riskante Finanzprodukte

Für sehr riskante Finanzprodukte mit hohen Verlustrisiken wurden Obergrenzen eingeführt. Privatanlegern ist daher zum Beispiel der Handel mit hochspekulativen Finanzinstrumenten verboten. 

Fazit

Der Anlegerschutz soll das Risiko für private Anleger senken, indem er den Finanzdienstleistern verschärfte Pflichten auferlegt – insbesondere in Bezug auf Transparenz und Beratung. Der Schutz der Anleger wird durch verschiedene Gesetze konkretisiert und von der BaFin kontrolliert.

Diese Punkte gilt es als Anleger zu beachten:

  • Informieren Sie sich im Voraus, ob es sich bei Ihrem Anlegerschützer um einen seriösen Anbieter handelt.

  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Vertragspartner über eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Dann können Sie einen eventuellen Regress durchsetzen.

  • Ein Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens vor einer Gütestelle bietet Ihnen als Anleger eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Ihre Schadensersatzansprüche vor Verjährung zu schützen.
    Finden Sie noch heute auf anwalt.de einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der sich um Ihren Güteantrag kümmert.

  • Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Produktinformationsblätter.

(PBI) 

Foto(s): ©Pixabay/TheInvestorPost

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Anlegerschutz?

Rechtstipps zu "Anlegerschutz"