Containern bleibt eine Straftat

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Containern darf weiterhin bestraft werden. Die zwei wegen Containern verurteilten Studentinnen blieben mit ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05. August 2020, 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19) erfolglos. Bereits hier hatte ich über den zuvor vor dem BayOLG verhandelten Fall ausgeführt. Nach dem Bundesverfassungsgericht darf der Gesetzgeber das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen.

Politisch kann das Containern sehen wie man möchte. Juristisch ist der Streit jedoch nun entschieden.

Verhandelter Fall

Die beiden Studentinnen hatten Mitte 2018 Lebensmittel von einem frei zugänglichen Parkplatz eines Supermarktes entnommen. Diese waren jedoch in Müllcontainern gesichert, welche nur von Mitarbeitern des Lebensmittelmarkt geöffnet werden konnten. In dem Container werden Lebensmittel gelagert, bei welchen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war oder welche optisch nicht mehr verkauft werden konnten. Der Schaden belief sich auf lediglich ca. 100 €.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Die durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck (Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Entscheidung v. 30.01.2019, Az. 3 Cs 42 Js 26676/18) lautete auf Diebstahl. Das Amtsgericht entschied jedoch nur auf eine Verwarnung nach § 59 Strafgesetzbuch mit Strafvorbehalt.

Eine der Frauen startete eine Unterschriftenaktion zur Entkriminalisierung des Containerns und einem Wegwerfverbot genießbarer Lebensmittel für den Einzelhandel, welche wohl bereits über 160.000 Menschen unterschrieben haben.

Es gilt jedoch der alte Grundsatz: Was Gesetz ist, ist Gesetz.

Entscheidung liegt beim Gesetzgeber

Die Wertung, ob Lebensmittel „zu gut für die Tonne“ sind obliegt nicht dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat lediglich das geltende Recht auszulegen und danach zu urteilen. Das Gericht erklärte: „Das Gericht kann diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat. Es wacht lediglich darüber, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit der Verfassung steht.“ Der Gesetzgeber aber habe bisher Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns nicht aufgegriffen.

Bis zu einer Entscheidung des Gesetzgebers ist das Eigentum deshalb auch an den in Müllcontainern gelagerten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder optisch nicht mehr zu verkaufenden Lebensmitteln durch das Strafrecht geschützt.

Ihr Rechtsanwalt
Christian Keßler

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