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Was ist Contracting und wie funktioniert es?

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Was ist Contracting und wie funktioniert es?

Experten-Autor dieses Themas

Fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie durch die Bereitstellung von Warmwasser.* Und wir wissen: Energiesparen hilft, die CO2-Emissionen zu senken.  

Nach der Ölkrise 1972 kam es zu einem drastischen Anstieg der Rohölpreise. Das bewirkte in den Siebzigerjahren ein Umdenken hin zu Maßnahmen der effizienteren Nutzung der Primärenergie und der Energieeinsparungen. In den Achtzigerjahren entstand daraus in den USA schließlich der Gedanke des Contractings, weshalb der Begriff aus dem Englischen auch so übernommen wurde. Contracting wird mit „Vertragsabschluss“ übersetzt. Das englische Verb dazu lautet: „to contract = kontrahieren, einen Vertrag abschließen“. Mit der Kontrahierung ist im geschäftlichen Sinne eine Geschäftsbeziehung durch das Zustandekommen eines Vertrages gemeint. 

* Zahl der Woche/Fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland. bdew.de. 24.03.2021. 

Modelle des Energie-Contractings

Zwischen diesen Modellen wird beim Energie-Contracting unterschieden: 

  • Energieliefer-Contracting: Lieferung der Energie 

  • Energiespar-Contracting: Einsparung der Energie  

  • Betriebsführungscontracting: Optimierung vorhandener Anlagen 

  • Finanzierungscontracting: Finanzierung in eine Anlage 

Was ist Energieliefer-Contracting?

Energieliefer-Contracting ist eine Dienstleistung, die sich auch bei Hauseigentümern und Vermietern immer größerer Beliebtheit erfreut. Beim Energieliefer-Contracting – auch Anlagen-Contracting genannt – nutzt der Energiedienstleister (Contractor) neue Technologien und Anlagen wie beispielsweise Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Solarenergie-Anlagen und errichtet dadurch für den Kunden (Contractingnehmer) optimierte Energieerzeugungsanlagen, um Nutzenergie zu gewinnen. Dabei wird die Energieversorgung des Kunden (Contractingnehmers) durch den Energiedienstleister (Contractor) für einen vertraglich bestimmten langfristigen Zeitraum gesichert. Die Leistungen des Contractors umfassen dabei unter anderem 

  • Planung, 

  • Errichtung, 

  • Finanzierung, 

  • Instandhaltung, 

  • Verkauf der Nutzenergie, 

  • Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme 

der Energieerzeugungsanlage. Das alles erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des Contractors.  

Sie fragen sich vielleicht gerade, womit der Contractor dabei sein Geld verdient? Mit dem Verkauf der gewonnenen Nutzenergie. Beim Energieliefer-Contracting ist die Lieferung der Energie der Hauptvertragsgegenstand. 

Was ist Energiespar-Contracting?

Beim Energiespar-Contracting – auch Performance-Contracting oder Einspar-Contracting genannt – garantiert der Dienstleister (Contractor) Einsparungen beim Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen. Dabei werden neben Energieerzeugungsanlagen zum Beispiel auch Energienutzungsanlagen und weitere für die Energieeinsparung notwendige Vorrichtungen errichtet und genutzt. Die Leistungen des Contractors umfassen dabei unter anderem 

  • vertraglich zugesicherte Kostenersparnis, 

  • Planung, 

  • Errichtung, 

  • Finanzierung 

der erforderlichen Energiesparmaßnahmen. Dabei verdient der Contractor sein Geld durch den Erhalt eines prozentualen Anteils, gemessen an der Höhe der eingesparten Energiekosten. 

Übrigens: Einspar-Contracting wurde schon vor über 200 Jahren von einem recht bekannten schottischen Erfinder angewandt: „Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen“ (James Watt, 1736–1819).

Contracting-Vertrag: Muster für Energielieferanten


Contracting-Vertrag 

Zwischen 

der Energiespar GmbH, 

Uhlandstraße 12 in 10713 Berlin, 

vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Beispiel 

–  nachfolgend Contractor –  


und 


Frau Emma Mustermann, 

Löwestraße 56 in 14612 Falkensee 

–  nachfolgend Contractingnehmer –  


wird folgender Vertrag geschlossen: 

Präambel 

Dieser Vertrag beinhaltet die Errichtung einer Anlage zur Lieferung von Energie. Dafür wird auf dem Eigentum des Contractingnehmers eine Energieerzeugungsanlage errichtet. Diese und alle weiteren Leistungen des Contractors werden gemäß der jeweils gültigen Fassung der entsprechenden Verordnung ausgeführt. Die Leistungen des Contractors umfassen dabei auch die Planung, Errichtung, Finanzierung, Instandhaltung, den Verkauf der Nutzenergie und die In - und Außerbetriebnahme der Energieerzeugungsanlage. Das alles erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des Contractors. Die erforderlichen technischen Anschlussbedingungen – TAB – und Skizzen des Anlageraumes und der Eigentumsgrenzen sind diesem Vertrag als Anlage eins, Anlage zwei und Anlage drei beigefügt. Der Contractingnehmer stellt das zum Betrieb der Anlage erforderliche Wasser und die erforderliche Elektrizität zur Verfügung und ermöglicht freien Zutritt zu allen erforderlichen Räumen. 

1.    Gegenstand 

Der Contractor liefert dem Contractingnehmer für seine auf dem Grundstück 

Liegenschaft: „Quartier Falkensee“ 

Adresse: Musterstraße 123, 14612 Falkensee 

Grundbuch, Blatt: Grundbuch von Falkensee des Amtsgerichts Nauen, Blatt 123 

Gemarkung, Flur: Gemarkung Falkenhausen, Flur 123 

gelegenen Räume Energie für Raumheizung und Wassererwärmung. 

Die vom Contractor zu erstellende Energieerzeugungsanlage steht im Eigentum des Contractors. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Energieerzeugungsanlage nur für die Vertragsdauer mit dem Grundstück und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verbunden wird. Die Energieerzeugungsanlage ist damit gemäß § 95 BGB kein Bestandteil des Grundstücks. 

2.    Preise und Vergütung 

Die Vergütung des Contractors erfolgt mit Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlage. Die Vergütung ergibt sich aus dem Verkauf von gewonnener Nutzenergie durch den Contractor. Gesonderte Regelungen dazu sind diesem Vertrag als Anlage vier beigefügt. 

3.    Laufzeit 

Die Vertragslaufzeit beträgt ab Unterzeichnung des Vertrages zehn Jahre. Die Wärmeversorgung wird frühestens mit Fertigstellung der Energieerzeugungsanlage hergestellt. 

Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt, so verlängert sich dieser stillschweigend um weitere vier Jahre. 

4.    Nebenabreden und Änderungen des Vertrags 

Nebenabreden und Änderungen gelten nur in Schriftform. Mündliche Absprachen und Änderungen sind unwirksam. 

5.    Gegebenenfalls weitere Vertragsangaben wie: 

  • Genauer Umfang der zu installierenden Anlage oder deren Verbindung mit bereits vorhandenen Anlagen 

  • Benennung aller Elemente, die zur Energieerzeugungsanlage gehören (Ab- und Zuleitungen, Zähler usw.) 

  • Nebenleistungen und weitere, gesondert vereinbarte Dienstleistungen wie Messungen 

  • Instandhaltungsvereinbarung 

  • Fristen zur Prüfung der Anlage 

  • Angaben zu Not- und Stördienst usw. 

(aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Muster darauf verzichtet) 

6.    Sonstiges 

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Contractor und Contractingnehmer verpflichten sich beide Parteien, zuerst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Erst wenn dieses Verfahren gescheitert ist, soll der Rechtsweg beschritten werden. 


Schlussbestimmungen 


Der Contractor kann sich zur Ausübung dieses Vertrages Dritter bedienen. 



_____________________________________________ 

Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift Contractor 


_____________________________________________ 

Ort, Datum, Unterschrift Contractingnehmer 

Haftungsausschluss

Dieser Ratgeber dient lediglich der Information und ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte oder für Schäden, die aus deren Verwendung entstehen, wird die Haftung ausgeschlossen.

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