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Copyright - was Sie wissen und beachten müssen!

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Copyright - was Sie wissen und beachten müssen!

Wichtigste Fakten:

  • Copyright und Urheberrecht ist nicht das Gleiche.
  • Das deutsche Urheberrecht ist untrennbar mit dem Schöpfer des Werkes verbunden und kann nicht abgetreten werden.
  • Sowohl das Urheberrecht als auch das Copyright entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes.
  • Das Copyright ist ein Verwertungsrecht.
  • Das Copyright kann vollständig abgetreten werden.
  • Für die Entstehung des Copyrights ist kein Copyright-Vermerk erforderlich.

Was ist Copyright?

Copyright bezeichnet vorrangig das angloamerikanische Urheberrecht. Nach dem europäischen Verständnis ist das Copyright jedoch ein Verwertungsrecht. Es bestimmt also, wer ein Werk ökonomisch verwerten darf. Sinn und Zweck des Copyrights ist es, die wirtschaftlichen Interessen derjenigen zu schützen, die Inhaber des „right to copy“ (Recht zu kopieren) sind. Rechtsinhaber kann der Urheber selbst sein oder jemand (z. B. ein Verlag), dem das Copyright übertragen wurde. Das Copyright schützt somit entweder das geistige Eigentum oder die wirtschaftliche Verwertung dessen. Mittlerweile wird der Begriff Copyright aber nicht nur für das nationale Urheberrecht in den USA verwendet, sondern begegnet einem auch vielfach im Internet.

Welche Werke sind geschützt?

Durch das Copyright geschützt sind Originalwerke, einschließlich literarischer, musikalischer, dramatischer und künstlerischer Werke. Dazu gehören Bücher, Filme und Lieder, aber auch Computerprogramme und Architektur. Nicht vom Schutz des Copyrights erfasst sind hingegen Ideen, Konzepte und Methoden. Entgegen der weitverbreiteten Ansicht können Namen und Slogans auch nicht durch Copyright geschützt werden, sondern je nach dem konkreten Einzelfall markenrechtlichen Schutz erlangen. An einem (künstlerischen) Logo kann jedoch ein Copyright bestehen.

Wie entsteht ein Copyright und wie lange besteht es?

Bis 1989 zeigte der Copyright-Vermerk an, dass ein Werk als urheberrechtlich geschützt registriert wurde. Heute entsteht das amerikanische Copyright an einem Werk, genauso wie das deutsche Urheberrecht, automatisch mit der Schöpfung des Werkes (z. B. mit der Fertigstellung eines Bildes) und der Vermerk ist für das Bestehen des Copyrights nicht länger erforderlich.

Der Urheber kann das Copyright jedoch vollständig abtreten, indem er vertraglich vereinbart, dass er keine Copyright-Ansprüche auf sein Werk erhebt und der Vertragspartner „Copyright-Holder“ werden soll. Er kann auch vollständig auf sein Copyright verzichten, ohne die Rechte an einen anderen abzutreten. Dann fällt sein Werk in die „Public Domain“, d. h., es wird frei verfügbar, weil es keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegt.

Da in Deutschland vorrangig das deutsche Urheberrecht gilt, ist das hierzulande nicht möglich. Das Urheberrecht kann nicht abgetreten werden, denn die Urheberschaft ist untrennbar mit dem Schöpfer des Werkes verbunden. Der deutsche Urheber kann jedoch umfassende Nutzungsrechte und Lizenzen vergeben, z. B. das Recht, dass sein Kunstwerk in einer Ausstellung gezeigt wird.

Vergleichbar mit der amerikanischen „Public Domain“ ist die europäische Gemeinfreiheit, die jedoch erst nach Ablauf der Schutzdauer des Urheberrechts eintreten kann. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (sog. Regelschutzfrist). Die amerikanische Regelschutzfrist für das Copyright beträgt ebenfalls 70 Jahre post mortem. In den USA kann jedoch auch ein Unternehmen Urheber eines Werkes sein, z. B. wenn ein Werk als Auftragsarbeit („work made for hire“) von einem Arbeitnehmer geschaffen wird. Wenn es sich bei dem Urheber eines Werkes um ein Unternehmen handelt, ist daher für die Dauer des Schutzes nicht der Tod des Urhebers relevant. Der Urheberrechtsschutz besteht stattdessen entweder für 120 Jahre nach der Schöpfung oder für 95 Jahre nach der Veröffentlichung.

Worin besteht der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright?

Derjenige, der das Copyright innehat, ist – anders als beim deutschen Urheberrecht – nicht automatisch der Urheber des Werkes. Außerdem unterscheiden die beiden Rechte sich in ihrem Schutzzweck: Während das deutsche Urheberrecht die Beziehung des Schöpfers zu seinem Werk schützt, verfolgt das Copyright den Zweck, die ökonomischen Interessen derjenigen, die es verwerten (z. B. Verlage), zu schützen.

Darüber hinaus ist das Copyright vollständig übertragbar, wohingegen das Urheberrecht unverzichtbar ist und nach dem Tod des Urhebers auf seine Erben übergeht.

Weiterhin unterscheiden sich die beiden Rechte in ihren Schranken: In den USA gibt es z. B. die „Fair Use Doctrine“, wonach die angemessene Verwendung geschützter Werke auch ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.

Die Ausnahmen, unter denen in Deutschland ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers verwendet werden darf, nennt man Schranken des Urheberrechts (vgl. §§ 44a bis 63a UrhG). Erlaubt sind danach z. B. Zitate, wenn sie als solche erkennbar sind, d. h. unter Angabe des Autors. Außerdem sind Privatkopien in einem festgelegten Umfang zulässig. Des Weiteren genießen Bildung und Forschung einen gewissen Vorteil im Hinblick auf die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke: Zu ihrem Zwecke dürfen die Werke ohne die Zustimmung des Autors einem abgrenzbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.

Habe ich ein Copyright oder ein Urheberrecht?

Welches nationale Recht anzuwenden ist, bestimmt sich regelmäßig danach, in welchem Land das Werk entstanden ist. Es kann jedoch zu Kollisionen kommen, da einige nationale Urheberrechtsgesetze die Bestimmung enthalten, dass sie auch für Werke ihrer Bürger gelten, die im Ausland geschöpft wurden.

Für die Durchsetzung des Urheberrechts gilt das Schutzlandprinzip, das sich in den internationalen Verträgen über das Urheberrecht wie z. B. der Berner Übereinkunft findet. Maßgeblich ist danach das Recht des Staates, in dem man sich auf seine Rechte beruft. Wer beispielsweise in den USA seine Rechte an einem Musikstück geltend machen will, beruft sich auf amerikanisches Copyright Law.

Brauche ich einen Copyright-Vermerk und wo platziere ich ihn?

Obwohl er nicht mehr notwendig ist, ist der Copyright-Vermerk immer noch weitverbreitet. Das liegt daran, dass er dennoch vorteilhaft sein kann, insbesondere wenn die Urheberschaft bezweifelt wird.

Nach § 10 UrhG wird die Urheberschaft einer Person vermutet, wenn sie auf dem Werk in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist. Das bloße „©“-Symbol ist dafür nicht ausreichend. Vielmehr gehören dazu der Name des Urhebers und das Datum der Veröffentlichung. Mithin kann ein Copyright-Vermerk die Vermutung der Urheberschaft begründen.

Im Internet dient der Copyright-Vermerk vielfach der Abschreckung vor Urheberrechtsverletzungen. Aus der Tatsache, dass der Copyright-Vermerk nicht notwendig für das Bestehen der Urheberschaft ist, folgt der Umkehrschluss, dass auch ungekennzeichnete Werke geschützt sind. Somit sind beispielsweise Inhalte auf einer Internetseite, die keinen Hinweis auf ihr Copyright enthält, nicht frei verwendbar. Viele Internetnutzer wissen das nicht. Daher kann es sinnvoll sein, einen Copyright-Hinweis auf einer Website zu platzieren, um den Usern anzuzeigen, dass sie das Werk nicht kopieren dürfen.

Auch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle einer Urheberrechtsverletzung ist ein Copyright-Vermerk von Vorteil. Der Urheber kann Schadensersatz von denjenigen verlangen, die sein Urheberrecht verletzen. Um den Anspruch zu begründen, muss der Verletzende aber mindestens fahrlässig gehandelt haben, also trotz Hinweis einen Rechtsverstoß begangen haben. Der Verletzende kann sich nur schwer auf seine Unwissenheit berufen, wenn das Werk mit einem Copyright-Vermerk versehen ist. Dann ist im Einzelfall sogar eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung anzunehmen, die eine Straftat darstellt.

Typischerweise werden Copyright-Hinweise entweder so nah wie möglich am Werk platziert – das ist z. B. bei Bildunterschriften häufig der Fall – oder am unteren Ende der Internetseite, beispielsweise im Impressum. Bei Bildern empfiehlt es sich zudem, sie mit einem Wasserzeichen zu versehen. Das digitale Wasserzeichen ist meist unsichtbar und entfaltet daher zwar keine abschreckende Wirkung, ist aber nützlich, um die eigene Urheberschaft zu beweisen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, ein sichtbares eigenes Wasserzeichen mithilfe von Bildbearbeitungsprogrammen selbst zu erstellen, z. B. in Gestalt eines Schriftzugs mittig im Bild. Dann verliert der Bilddieb schnell sein Interesse an einer unerlaubten Kopie des Werkes.

Für Tonträger und Filme gibt es ein Sondersymbol: Anstelle des Copyright-Symbols „©“ wird bei Tonträgern ein eingekreistes P („℗“) für „phonogram“ (Tonaufzeichnung) verwendet. In einigen Staaten ist dieses Symbol Voraussetzung für die Geltendmachung der Tonträgerherstellerrechte. In Deutschland ist dieser Hinweis nicht notwendig.

Welche Mindestangaben sollte ein Copyright-Vermerk enthalten?

Ein Copyright-Vermerk sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • C-Symbol
  • Jahreszahl der Erstveröffentlichung
  • Name des Copyright-Holders (auch Pseudonym zulässig, wenn nachweisbar ist, wer sich dahinter verbirgt)
  • „All rights reserved“ (nur wenn wirklich alle Rechte vorbehalten sind)

Im Übrigen ist es empfehlenswert, konkrete Beispiele für die geschützten Inhalte zu benennen (z. B.: „insbesondere Texte“).

Was bedeutet „All rights reserved“?

„All rights reserved“ ist die Erklärung, dass sich der Rechteinhaber alle Rechte vorbehalten hat. Das Copyright sowie das Urheberrecht umfassen unterschiedliche Rechte: beispielsweise Vervielfältigungsrecht, Entstellungsrecht oder das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Wenn sich der Rechteinhaber alle Rechte vorbehält, ist kein anderer berechtigt, diese Rechte auszuüben. Es ist auch möglich, dass man nicht Inhaber aller Rechte, sondern nur ausgewählter Nutzungsrechte ist. In diesem Fall ist der Hinweis: „All rights reserved“, unangebracht, weil eben nicht alle, sondern nur einige Rechte vorbehalten sind.

Was ist eine Creative-Commons-Lizenz?

Creative Commons (CC) ist eine gemeinnützige Organisation, die es Urhebern ermöglicht, der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einzuräumen und gleichzeitig ihr Urheberrecht zu behalten. Es handelt sich also nicht um eine einzelne Lizenz, sondern um die Veröffentlichung einer Vielzahl von unterschiedlichen Lizenzen. Diese erlauben die Bearbeitung und Verbreitung ursprünglich urheberrechtlich geschützter Werke. Die Lizenzen unterscheiden sich erheblich: Einige umfassen alle Nutzungsrechte an einem Werk, sodass das Urheberrecht weitestgehend verdrängt wird, andere schränken die Nutzung intensiv ein. Die Creative-Commons-Lizenzen bilden einen Kompromiss zwischen dem klassischen Copyright (keine Nutzung ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers) und der Public Domain (Gemeinfreiheit).

Foto(s): ©Pixabay/kalhh

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