Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Corona: Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen Quarantäne und Ausgangssperren

  • 2 Minuten Lesezeit
Valerie Einsiedel anwalt.de-Redaktion
  • Für Verstöße gegen die Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer haben diese umfangreiche Bußgeldkataloge erlassen.
  • Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können zudem mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert werden.
  • Gegen ein Bußgeld kann Einspruch erhoben werden. Wem eine Straftat vorgeworfen wird, hat ebenfalls umfangreiche Schutzrechte. Erster Schritt ist dann immer: Sofort einen Anwalt kontaktieren.

Welche Bußgelder drohen in den einzelnen Bundesländern?

Zu ihren jeweiligen Corona-Verordnungen haben inzwischen alle Bundesländer Bußgeldkataloge erlassen, deren Inhalt der Ratgeber „Corona Bußgeld - Was Sie wissen und beachten müssen!“ ausführlich und aktuell darstellt.


Zur Eindämmung der Corona-Pandemie galten anfangs umfangreiche Verbote. Im Mittelpunkt standen strenge Kontakt- und Besuchsverbote sowie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen. Es galt danach keine allgemeine Ausgangssperre, von vereinzelten Orten mit erhöhten Infektionszahlen abgesehen.

Bundesweit gilt eine Maskenpflicht, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Außerdem ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu wahren. Daneben gelten zahlreiche weitere Einschränkungen, die aufgrund des Infektionsgeschehens gelockert aber auch verschärft werden können.

Individuell können infizierte Personen sowie deren Kontaktpersonen einer Quarantäne oder einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterworfen sein. In allen Fällen drohen bei Verstößen Bußgelder und sogar Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. In allen Fällen muss der Vorwurf jedoch auch berechtigt sein. Am besten hilft dann die frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt. 

Welche Sanktionen gelten bei einem Quarantäne-Verstoß?

Das Gesundheitsamt kann beim Verdacht einer Infektion eine Quarantäne anordnen. Betroffene dürfen den vorgegebenen Ort nicht verlassen oder bestimmte Orte nicht betreten. Rechtsgrundlage sind § 28 Infektionsschutzgesetz und § 30 Infektionsschutzgesetz. Verstöße sind mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro bedroht. Bei einem Verstoß, der zur Verbreitung der Krankheit führt, ist sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Neu beschlossen wurde eine Quarantänepflicht für Einreisende. Wer ab 10. April nach Deutschland einreist, muss sich selbst 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Es droht ein Bußgeld ab 500 Euro bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten für Berufspendler, Lastwagenfahrer und andere Personen, die in einem systemrelevanten Bereich tätig sind.

Ausnahmen gelten zudem in Baden-Württemberg: Bei einem maximalen berufsbedingten Auslandsaufenthalt von fünf Tagen besteht nach der Rückkehr nach Deutschland keine Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

(VEI), (GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema