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Corona-Krise: Hilfen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer

  • 2 Minuten Lesezeit
Renate Held anwalt.de-Redaktion
  • Laut Beschluss der Bundesregierung sollen finanzielle Zuschüsse von bis zu 50 Milliarden Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer bereitgestellt werden.
  • Danach können diese Berufsgruppen eine Einmalzahlung von 9000 bis 15.000 Euro für drei Monate beantragen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
  • Diese Zuschüsse können nur für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten beantragt werden und müssen nicht zurückerstattet werden.
  • Dieses Hilfspaket wurde am 27.03.2020 vom Bundesrat verabschiedet.

Welche Finanzhilfen für Selbstständige wurden beschlossen?

Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft in Zeiten von Corona zu unterstützen. Dementsprechend wurde ein Nachtragshaushalt in Höhe von rund 156 Milliarden Euro beschlossen, der u. a. bis zu 50 Milliarden Euro Soforthilfen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer beinhaltet.

Betriebe erhalten zur Absicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz eine Soforthilfe von bis zu 9000 Euro für drei Monate, wenn sie bis zu fünf Beschäftigte haben. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten haben Anspruch auf eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate.

Voraussetzung dafür ist, dass Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Außerdem dürfen sie vor März 2020 keine wirtschaftlichen Probleme gehabt haben. Eine Rückzahlung dieser finanziellen Soforthilfe ist nicht vorgesehen.

Darüber hinaus stellt die KfW-Bank ein Sonderkreditprogramm zur Verfügung, um die Folgen des Coronavirus für die Wirtschaft einzudämmen. Mit günstigen Krediten sollen auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer vor finanziellen Engpässen geschützt werden.

Mehr Informationen zur KfW-Coronahilfe erhalten Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Welche Erleichterungen gibt es beim Kurzarbeitergeld?

Aufgrund eines neuen Gesetzes können Unternehmer Kurzarbeitergeld bereits ab dem Zeitpunkt beantragen, an dem mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind, und der Coronavirus die wirtschaftliche Ursache für die Kurzarbeit ist.

Ausführliche Informationen zum Thema Coronavirus und Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier.

Welche steuerlichen Entlastungen sind geplant?

Als weitere Maßnahmen sind folgende steuerliche Entlastungen für Selbstständige vorgesehen:

  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • keine Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen 
  • auf Antrag: Aussetzung oder Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen
  • Erstattung der Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden

Welche Corona-Hilfen stellen die Bundesländer aktuell zur Verfügung?

Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer sollten unbedingt folgende Informationen beachten, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen:

(RHE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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