Corona: Reisen in den Herbstferien 2020: Das erwartet Reisende voraussichtlich!

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Die Sommerferien sind nun auch in den letzten Bundesländern beendet und pünktlich zum Herbst planen die Bundesregierung bzw. die einzelnen Bundesländer neue Regelungen für Reiserückkehrer. Wir wollen daher erklären, worauf man sich also voraussichtlich einstellen muss, wenn man in den Herbstferien in den Urlaub fliegt.

 

Rechtslage ändert sich ständig

Für Reisende sicherlich nicht ganz einfach, die Rechtslage ändert sich ständig. Deshalb wollen wir eine kleine Prognose wagen, wie es wohl im Herbst mit den Reiseregelungen aussehen wird.

Wie erwähnt ist dies natürlich nur eine Prognose und in Coronazeiten ändert sich schnell sehr viel, aber der Bundesgesundheitsminister, die Kanzlerin und vor allem die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer haben sich schon zusammengesetzt, um die Planungen für den Herbst zu besprechen. Nach aktuellem Stand sieht es danach so aus, dass jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen wird, erst einmal 5 Tage in Quarantäne verbringen muss und erst danach ein Test möglich sein soll, um nach negativem Testergebnis sozusagen die Quarantäne aufheben zu lassen. Um die fünf Quarantäne-Tage kommt man daher wohl nicht herum, wenn man aus einem Risikogebiet einreist. Die Quarantäne soll man - nach aktuellem Stand - frühestens nach fünf Tagen durch Nachweis eines negativen Corona-Tests beendet werden. Also nach 14-tägige Quarantäne und Testpflicht haben wir nun also die dritte Variante einer Regelung für Urlaubsrückkehrer.

Was sollte man unbedingt beachten? 

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, wenn man aus dem Urlaub zurückkommt sollte man ein paar Dinge beachten. Eine böse Überraschung, die viele auch schon im Sommer erlebt haben ist natürlich, dass man in den Urlaub fliegt und das eigene Urlaubsgebiet während des Urlaubs zum Risikogebiet wird. Nach Aussage der Bundesregierung soll die Quarantänezeit von fünf Tagen in diesem Fall vom Staat bezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn man sozusagen sehenden Auges in ein Risikogebiet fliegt. Dann will der Staat nicht für die fünftägige Quarantäne Zeit aufkommen.

Wir in jedem Fall Zweifel, ob die fünftägige Quarantäne Zeit tatsächlich vom Staat übernommen wird. Wir haben hier andere Erfahrungen gemacht und halten auch den gesetzlichen Wortlaut diesbezüglich für mindestens missverständlich. Es besteht also das Risiko, dass man aus dem Urlaub kommt und fünf Tage in Quarantäne muss. Das kann Ärger mit dem Chef geben, weil man nicht zur Arbeit kommen kann, und auch dazu führen, dass möglicherweise kein Entgelt für diese Zeit bezahlt wird.

 

Urlaubsort wird zum Risikogebiet

Wenn man in Corona-Zeiten in den Urlaub fährt besteht natürlich immer das Risiko, dass das bereiste Urlaubsgebiet zum Risikogebiet wird. Daher sollte ein Arbeitnehmer unbedingt vor dem Reiseantritt mit seinem Arbeitgeber sprechen. Möglicherweise finden beide leicht eine Lösung, eine gegebenenfalls bestehende Quarantänepflicht so zu regeln, dass alle zufrieden sind. Dies könnte zum Beispiel dadurch passieren, dass für diese fünf Tage Home-Office vereinbart wird.

 

Unsere praktischen Tipps für den Herbsturlaub

Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde ist eine kostenlose Stornierung immer möglich, wenn außergewöhnliche unvermeidbare Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Entwickelt sich die Situation im Herbst daher doch in eine Richtung, die vielleicht dazu führt, dass der Reisende lieber zuhause bleiben will, dann sollte darüber nachgedacht werden, selbst die Stornierung der Reise zu erklären, falls dies der Reiseveranstalter nicht ohnehin tut. Eine Reisewarnung zum Beispiel ist hier ein wichtiges Indiz bei Pauschalreisen dafür, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist, aber nicht das einzige Indiz.

Mehr zu dem Thema „Reisen in Zeiten von Corona“ auch in unseren anderen Rechtstipps und Videos.


Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.



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