Corona und Fristen

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Die Meldungen überschlagen sich. Der Schwerpunkt der Nachrichten beschäftigt sich mit der Gesundheit, der Verbreitung der Krankheit und der Gegenmaßnahmen. Andere beschäftigen sich bereits intensiv mit den wirtschaftlichen Auswirkungen. Viele Unternehmen haben ihre Arbeit eingestellt, Läden mussten schließen. Der Aktienmarkt ist eingebrochen. 

Und doch:

Bisher haben alle gesetzlich vorgesehenen Fristen weiterhin Gültigkeit.

  • Sie haben eine Kündigung erhalten: Hier gilt die kurze Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. 
  • Ihr Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist zurückgewiesen worden. Hier gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
  • Ihr Antrag auf die Zuerkennung eines Grades der Behinderung von 50 ist zurückgewiesen worden. Hier gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
  • Eine Behörde hat einen Antrag abgelehnt oder einen anderen begünstigenden Bescheid aufgehoben. Auch hier gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat. 

Es handelt sich nur um einige wenige Beispiele aus einer Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Die Möglichkeiten, Wiedereinsetzung zu gewähren, sind ausgesprochen gering und schwierig. 

Tipp:

Es mag daher trivial klingen und ist doch von hoher Bedeutung. Bitte achten Sie unbedingt auf derartige Fristen. 

Leeren Sie Ihren Briefkasten und lesen Ihre Post. Sie haben Fragen zum weiteren Ablauf und sind unsicher? Bitte konsultieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Hierfür müssen Sie auch nicht das Haus verlassen oder den Anwalt aufsuchen und die vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen verletzen. Eine Kontaktaufnahme kann auch per Telefon oder per Mail erfolgen. 

Bleiben Sie gesund. 



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