Coronavirus – gefährliche Fallen für Arbeitnehmer!

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Im Windschatten der Coronavirus-Pandemie geraten Arbeitnehmer vermehrt unter Druck. Manch ein Arbeitgeber nutzt die Lage zum Nachteil seiner Mitarbeiter aus. Vor welchen Fallen sich Arbeitnehmer jetzt hüten sollten, und wie sie sich davor schützen können, das erläutert der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck in diesem Beitrag.

Vorab: Ich möchte Sie nicht in Konfrontation zu Ihrem Arbeitgeber bringen! Mehr denn je gilt dieser Tage, dass alle, und eben auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gemeinschaftlich zusammen wirken sollten, um so die Beschwerlichkeiten der Pandemie-Maßnahmen möglichst gut zu meistern.

Allerdings: Nicht alle Arbeitgeber zeigen sich solidarisch; nicht alle ziehen mit ihren Arbeitnehmern an einem Strang. Zum Teil aus berechtigter Panik, zum Teil aus anderen Gründen: Manch ein Arbeitgeber versucht, die Situation für sich zu nutzen.

Worauf muss ein Arbeitnehmer jetzt besonders achten? 

Vermehrt legen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Zeit Kündigungen vor, teils ohne Frist. Als Begründung verweist man auf die Pandemie-Maßnahmen der Behörden. Oder man legt Aufhebungsverträge vor, begleitet von Sätzen, wie: „Du siehst doch, es gibt jetzt nichts mehr zu tun.“ Oder: „Der Laden muss dicht machen. Ich würde dich sowieso entlassen müssen.“ Manchmal legt man vermeintliche „Verträge zur Einführung von Kurzarbeit“ vor und fordert den Arbeitnehmer auf, zu unterschreiben.

Hier müssen Arbeitnehmer besonders aufpassen: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht hundertprozentig verstehen, und mit dem Sie nicht voll einverstanden sind! Haben Sie Zweifel, und sagt Ihnen Ihre innere Stimme: „Hier würde ich gern einen Anwalt fragen.“? Ist das der Fall, sollten Sie das tun und einen Arbeitsrechtler anrufen und sicher gehen, dass das, was Sie unterschreiben das ist, was Sie wollen.

Konkret: Was tun, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung anbietet?

Hierzu muss man als Arbeitnehmer wissen: Behördliche Maßnahmen rund um die Coronavirus-Ausbreitung wirken sich grundsätzlich nicht auf das Arbeitsverhältnis aus – jedenfalls nicht auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Quarantäne-Maßnahmen, ärztliche Untersuchungen, Ausgehverbote – all das hat keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis!

Kontern Sie cool, wenn man Ihnen einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung zur Unterschrift vorlegt. Fordern Sie regelmäßig die Zeit ein, die Sie brauchen, um sich Expertenrat einzuholen.

Natürlich kann, und sollte man immer einvernehmliche Lösungen finden, beispielsweise bezahlten oder unbezahlten Urlaub, Homeoffice, oder dass man in sonstiger Weise flexibel auf die Situation reagiert. Nur sind das alles zeitlich absehbare Lösungen.

Ganz anders sieht es aus bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Änderungskündigung: Wer diese einmal unterschreibt, kann die Folgen regelmäßig nicht mehr rückgängig machen!

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, umgehend einen Arbeitsrechtler, am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen. Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie einen Anwalt am besten am selben Tag an, an dem man Ihnen die Kündigung überreicht hat. Im Arbeitsrecht laufen sehr kurze Fristen. Wenn Sie alle Fristen einhalten, haben Sie meist sehr gute Chancen, Ihren Job zu behalten oder wenigstens eine satte Abfindung zu sichern.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. Kostenlos und unverbindlich beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe in einer telefonischen Ersteinschätzung.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema