Coronavirus-Maßnahmen – Ist Reitunterricht erlaubt?

  • 5 Minuten Lesezeit

Corona und die Auswirkungen auf den Reitsport

Wir haben es alle mit einer ungewohnten, neuen Ausnahmesituation zu tun. Turbulent ging es die letzten Tage zu, daher hatte ich mich auch bewusst erst einmal zurückgehalten und lediglich Mandanten – vorwiegend Reitstallbesitzer und Trainer – beraten.

Fest steht, dass sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten sind, genügend Abstand gehalten werden muss und eben keine unnötige Zeit im Stall verbracht wird. Ziel ist es ganz klar, die Verbreitung des Virus enorm zu verlangsamen. Auch ist es absolut richtig, unnötige Kontakte zu meiden und die meiste Zeit eben zu Hause zu verbringen. Daher ist es auch absolut richtig, Freizeitaktivitäten stark einzuschränken.

Es erschließt sich wohl von alleine, dass in solchen Zeiten keine Corona-Partys gefeiert werden dürfen und locker flockig weiter engen Kontakt zu vielen Mitmenschen gepflegt wird. Richtig war daher, Mannschaftssportarten mit Mann-zu-Mann-Kontakt sofort zu untersagen und auch bspw. Fitnessstudios nicht mehr zu nutzen. Kontakte sind auf das Äußerste zu unterlassen.

Dennoch ist eine kontroverse Diskussion in den sozialen Medien über die Zeit im Stall, Postings und Reitunterricht entstanden.

Um dem übergeordneten Ziel zu entsprechen, ist es folgerichtig, auch im Reitsport neben dem Tierschutz Regelungen zu beachten. Dennoch sind Anschuldigungen, Anfeindungen, Missgunst und Neid wohl keine guten hilfreichen Begleiter.

  • Notwendige Bewegung sicherstellen! Was notwendig ist, ist sicherlich im Einzelfall zu beurteilen und kann nicht verallgemeinert werden. Es wird von einer „Notfallversorgung“ gesprochen.
  • Ein Auswärtstraining ist zwingend zu unterlassen! Haltet euch bitte daran und fahrt daher nicht in andere Ställe und überzieht das uns gegebene Privileg nicht. Handelt bedacht!

Grundsätzlich sollen die Pferde aber stets bewegt werden, insofern sind sich alle einig und dass alle Ihre Pferde sehen und betreuen möchten. Das Posting der Fn am Samstag, welches die Gemüter teilweise sogar strak erhitzte, war meiner Meinung nach etwas unglücklich formuliert und führte zu Mobbing und Shitstorm.

Es werden derzeit durch entsprechende Maßnahmen Grundrechte der Bürger eingeschränkt. Hier gibt es noch viel Verständnis, aber auch solche Einschränkungen sind nicht schrankenlos und müssen verhältnismäßig sein, wenn man bedenkt, dass Existenzen bedroht sind.

Die sehr weitgehenden Beschlüsse des Bundeskabinetts zeigen zumindest das Bemühen nach Lösungen und wägen ab.

Es sind alle Menschen betroffen in verschiedensten Lebenslagen. Der private Kleinvermieter, der im Zweifel zur Stundung der Miete gezwungen wird, kann selbst seine Kreditverpflichtungen aufschieben, wenn er in Not ist. Egoismus ist jetzt fehl am Platz und alle sollten möglichst an einem Strang ziehen. Reitvereine und Reitlehrer haben eine schwere Zeit und können die Dienstleistung so nicht aufrechterhalten. Ihnen ist es auch nicht möglich, einfach im Homeoffice weiter zu arbeiten.

Bei einem Einzeltraining bspw. über CeeCoach ist der Mindestabstand bestens einzuhalten. Ein unnötiger Kontakt wird vermieden. Auch gibt es die Möglichkeit, ein Beaufsichtigen und Unterrichten mit dem Videosystem Pixio/Pixem zu ermöglichen. Bei diesem System könnte bspw. der Reitlehrer auch im Büro / zu Hause sitzen und das Reiten zumindest beaufsichtigen und ggf. Hilfestellung geben. 

Dies sind ebenfalls alles Aspekte, welche im Rahmen einer Grundrechtsprüfung berücksichtigt werden. Es sind mithin Grenzen eines zulässigen Eingriffs zu beachten. Diese müssen auch für sich genommen geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Vorwiegend geht es darum, die Bewegung der Pferde sicherzustellen – wieso sollte dies völlig fernab von einer Aufsicht erfolgen? Eine zielgerichtete und kontrollierte Bewegung dürfte gerade im Sinne einer Unfallprävention sicherlich angebrachter sein, als sämtliche Pferdehalter deren Schicksal zu überlassen.

Nicht jeder Reiter oder Pferdebesitzer ist in der Lage, ohne Reitlehrer die Bewegung sachgerecht und auch vor allem sicher umzusetzen. Manche Reiter sind mit Gefahrensituationen überfordert, zumal es eben auch schwierige und junge Pferde gibt, welche eine Mitbetreuung eines Trainers und Profis bedürfen. Es müsste daher nach meiner Ansicht zumindest ein Beaufsichtigen als Mindestumfang gewährleistet und erlaubt sein.

Je nach Leistungsstand sollte „normal“ geritten und auch die Pferde trainiert werden. Es macht wohl wenig Sinn, ein Sportpferd plötzlich nur noch zu longieren und leicht zu bewegen. Dies könnte nämlich wiederum zu einem potenziellen Unfallrisiko führen. Dieses Unfallrisiko soll ja gerade auf das Minimum heruntergeschraubt werden. Ein Bewegen entsprechend dem Trainingszustand des jeweiligen Pferdes. Ein Pferd, vor allem ein Sportpferd, kann eben nicht ohne Folgen wie ein Fußball in die Ecke gestellt werden. Muskulatur und Kondition sollen erhalten werden.

Unterricht auf dem Privatpferd ist in Kleingruppen nicht erlaubt, die Regeln der Länder sind strikt einzuhalten. Außerdem sind nur noch zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammen derzeit erlaubt.

Wenn Personen Krankheitssymptome zeigen oder gar unter Quarantäne gestellt worden sind, dann halte ich es für folgerichtig, dass das Pferd nicht mehr selbst versorgt werden darf und sich darum dann zwingend eine andere Person kümmern muss. Die Bewegung des Pferdes muss sichergestellt werden. Hierzu sollten Notfallpläne sowohl von Pferdehaltern als auch den Betrieben erstellt werden.

Vereinsanlagen bzw. Reitanlagen, vor allem mit Schulbetrieb, sind grundsätzlich geschlossen für die breite Öffentlichkeit. Jeder, der die Anlage betritt, muss sich an einem Empfang anmelden und den konkreten Grund angeben. Im Allgemeinen sind das Pferdebesitzer oder Reitbeteiligungen sowie Hufschmied und Tierarzt. Die Aufenthaltszeit wird dokumentiert. Jeder Befugte kann sich vom Vorstand oder Stallbesitzer eine Bescheinigung ausstellen lassen, die ihn zum Zugang berechtigt und ggf. bei Kontrollen vorgezeigt werden kann. Es sollten nie mehr als zwei Personen auf einer Stallgasse sein, damit ist der Mindestabstand von 1,50 Meter immer problemlos möglich ist. 

Beachtet werden sollte zudem, dass auch Schulpferde und Ponys bewegt werden müssen. Für diese Tiere können bspw. erfahrene Schulreiter ausgewählt werden, damit auch diese Pferde und Ponys dem Tierschutz entsprechend bewegt werden.

Die Regelungen werden fast täglich überholt, daher kann hier auch nur eine tagesaktuelle Einzelfallberatung erfolgen und kein „normaler“ Rechtstipp. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, den 23. März 2020.

Bleibt alle gesund, passt auf euch auf und verbringt bitte die meiste Zeit zu Hause.

Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer

Beiträge zum Thema