Daimler Benz und der Diesel-Abgasskandal

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Lange Zeit konnte sich Daimler Benz mit dem Diesel-Abgasskandal hier dem Konzern VW verstecken. Die ganze Aufmerksamkeit lag hier auf dem Motor EA 189 des VW-Konzerns, der in viele Fahrzeuge eingebaut worden ist. In diesem Windschatten versuchte Daimler Benz, sich davonstehlen zu können. 

Nachdem der Bundesgerichtshof im ersten großen Diesel-Abgasskandal das Urteil gegen die VW AG am 25.05.2020 geurteilt hat und den VW-Konzern zu Schadensersatz verurteilt hat wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geht, der Fokus hin zu Daimler Benz. Hier sind auch die verschiedensten Motoren und Modelle vom Diesel-Abgasskandal betroffen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller rät allen Diesel-Besitzern, die Betroffenheit ihres Fahrzeugs von uns kostenfrei prüfen zu lassen. Hierzu reicht es aus, uns den Fahrzeugschein zuzuschicken. Gerne per Fax oder per Mail. Wir geben Ihnen innerhalb von 36 Stunden schriftlich Auskunft, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist oder nicht. 

Wenn Ihr Fahrzeug davon betroffen ist, dann gäbe es für Sie große Schadensersatzansprüche. Der Schadensersatzanspruch besteht dabei in Ihrem Kaufpreis, ob Neu- oder Gebrauchtwagen unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die selbst gefahrenen Kilometer.

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines kostenfreien Orientierungsgespräches über Ihre Möglichkeiten, die Höhe eines jeweiligen Schadensersatzanspruches und die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung. 

Dieses Orientierungsgespräch kann entweder telefonisch oder persönlich stattfinden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen zentralen Rufnummer. 

Auf jeden Fall gilt: Lassen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Daimler Benz AG nicht verfallen. 


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