Darf man während der Krankheit in den Urlaub fahren?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Muss ein krank geschriebener Arbeitnehmer die ganze Zeit zuhause bleiben? Darf er auch mal in den Urlaub fahren, die Stadt verlassen und sich erholen? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Vorweg: Wer krank geschrieben ist, darf keinen Urlaub nehmen. Das darf nur, wer arbeitsfähig ist. Wer arbeitsunfähig krank geschrieben ist, muss sich erst erholen und regelmäßig erst wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Dann erst darf der Urlaub genommen werden.

Eine andere Frage ist, ob der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit verreisen darf. Hier kommt es auf folgendes an: Verreist der Arbeitnehmer, weil ihm die Decke auf den Kopf fällt und er etwas Tolles erleben will, riskiert er damit seinen Job! Reisen aus Spaß oder zur Abwechslung sind während der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig untersagt. Es stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, anstrengende Reisen zu unternehmen, statt alles dafür zu tun, um den Heilungsprozess zu fördern.

Mehr noch: Wer während der Krankheit verreist, wiederlegt damit unter Umständen die Aussagekraft seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! Man signalisiert: Obwohl mich mein Arzt krank geschrieben hat, bin ich eigentlich fit. Sickert das beim Arbeitgeber durch, wird er seinen Mitarbeiter regelmäßig für einen Simulanten halten. Unter Umständen darf er seinem Mitarbeiter deshalb wegen Arbeitszeitbetrugs und Vertrauensbruchs kündigen.

Davon zu unterscheiden sind Reisen, zu denen ein Arzt oder Therapeut rät, weil sie die Genesung des Arbeitnehmers fördern. Wer beispielsweise wegen einer Depression arbeitsunfähig geschrieben ist, darf, sofern das medizinisch geboten ist, verreisen und Abwechslung erleben, um seine Depression ein Stück weit zu heilen.

Nur: Arbeitnehmer sollten in einem späteren Prozess nachweisen können, dass die Reise notwendig für den Genesungsprozess war! Und man sollte davon absehen, seine Urlaubsfotos in den Sozialen Medien zu posten. Spricht sich herum, dass der dauerkranke Kollege eine Fahrradtour durch Europa macht oder einen Strandurlaub, wird das sein Ansehen beim Chef und in der Belegschaft nicht gerade fördern. Manch ein Arbeitnehmer bekommt dann die Kündigung, obwohl die Reise ärztlich empfohlen war.

Gegen eine Kündigung sollte man sich regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Viele Kündigungen verstoßen gegen arbeitsrechtliche Normen. Klagt der Arbeitnehmer innerhalb der Dreiwochenfrist gegen seine Kündigung, hat er meist gute Chancen, sie von einem Gericht für unwirksam erklären zu lassen. In dem Fall kann man auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Oder: Man einigt sich im Prozess auf einen Vergleich, der dem Arbeitnehmer regelmäßig eine hohe Abfindung einbringt.

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