Denkmalschutz Italien: Was ist beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes in Italien zu beachten?

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In Italien gibt es tausende unter Denkmalschutz stehende Gebäude (sog. beni culturali). Darauf wird nicht unbedingt von einem Immobilienmakler hingewiesen. Bevor ein Gebäude von kunstgeschichtlichem Wert gekauft werden kann, sind einige Punkte zu beachten. 

Es muss zunächst Einsicht in das beim Denkmalschutzamt geführte Register genommen werden, denn Kaufverträge über diese denkmalschutzgeschützten Gebäude müssen dem Denkmalschutzamt (sog. sopraintendenza) zwingend mitgeteilt werden. 

Der Grund dafür ist, dass dem italienischen Staat an solchen Gebäuden ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht. Es muss geprüft und offiziell angefragt werden, ob der Staat von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird. Der italienische Staat hat nach dieser schriftlichen Anfrage die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb von 60 Tagen. Nur wenn der Staat sein Vorkaufsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausübt, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ordentlich zustande.

Es ist unbedingt zu beachten, dass eine fehlende formelle Anfrage vor Kaufvertragsabschluss an die Denkmalschutzbehörde die Nichtigkeit der Eigentumsübertragung zur Folge hat und der Käufer kein Eigentümer werden kann.

Sinnvoll ist es außerdem, sich als Käufer darüber hinaus zu informieren, ob es denkmalschutzrechtliche Bestimmungen gibt, die gerade bei der Gestaltung oder der Renovierung des architektonisch wertvollen und besonderen Gebäudes entgegenstehen.

Gerne beraten wir Sie auf diesem Gebiet.


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