Der Bankrott des Apothekenrechenzentrums AvP bedroht viele Apotheker

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Apotheker, die für ihre Abrechnung die Dienste der AvP Deutschland GmbH in Anspruch genommen haben, sind verunsichert und sehen sich mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Kurz nachdem die Bafin einen Sonderbeauftragten bei dem Apotheken-Rechenzentrum eingesetzt hatte, sah sich dieser gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zwischenzeitlich wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf (502 IN 96/20) im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird die Insolvenzreife prüfen. Das kann leicht mehrere Wochen wenn nicht sogar Monate dauern.

Bis dahin ist kaum mit Zahlungen aus dem Vermögen der AvP an ihre Kunden zu rechnen. Entsprechende Mitteilungen hat der Geschäftsleiter der AvP gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erst kürzlich versandt.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden das Verfahren nicht beschleunigen.

Für die betroffenen Apotheker gilt es jetzt, die eigene wirtschaftliche Situation genau zu prüfen. Dabei muss insbesondere geklärt werden, wie der konkrete Vertrag mit der AvP ausgestaltet ist. Mindestens zwei verschiedene Regelungen der Abrechnung sind bekannt. In der Insolvenz der AvP macht es einen entscheidenden Unterschied, ob die Gelder des Kunden auf einem echten individuellen Treuhandkonto oder einem allgemeinem Verrechnungskonto liegen. Hier kann eine sorgfältige rechtliche Prüfung Aufklärung bringen.

Gleichzeitig sollten weitere Schritte vorgenommen werden:

  • Sinnvolle wirtschaftliche und rechtliche Positionierung für die anstehenden Monate durch Kündigung der Verträge mit der AvP, Widerruf von Einzugsermächtigungen und Abtretungen zugunsten der AvP

  • kurzfristiger Wechsel auf einen neuen Anbieter

  • Verhandlungen mit den eigenen Gläubigern und Sicherstellung des CashFlows

  • Prüfung möglicher Direktansprüche gegen Krankenkassen

  • Vorbereitung der Anmeldung einer Forderung im eröffneten Insolvenzverfahren

  • Risikoprüfung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter

Betroffene Apotheker sollten zeitnah rechtlichen Rat zu den sich stellenden Fragen einholen, um ihre Position abzusichern. Hierzu steht Rechtsanwalt Christoph R. Müller gerne zur Verfügung. Er ist seit 2013 im Wirtschaftsrecht aktiv und kann auf lange praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht und in der wirtschaftlichen Krisenberatung zurückblicken. Dabei gehört die Durchsetzung von Forderungen seiner Mandanten genauso dazu, wie die rechtliche Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten.

Ein persönlicher Beratungstermin kann kurzfristig telefonisch oder per Mail vereinbart werden.



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