Der Streit um die Straßenausbaubeiträge

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Sie können auch schon einmal mit 10.000,00 EUR zu Buche schlagen und treffen den Bürger meist hart und unvorbereitet. Auch für Kommunalpolitiker und Stadtverwaltungen sind sie seit Jahren ein mehr als unangenehmes Thema. Denn ihre Erhebung zieht – nachvollziehbar – den Unmut derjenigen Bürger auf sich, die von ihnen betroffen sind. Und dieser Unmut äußert sich nicht selten lautstark. Die Rede ist von den Straßenausbaubeiträgen.

Seit einigen Jahren ist die Diskussion um die Beiträge, die zur Sanierung kommunaler Straßen erhoben werden, regelrecht entflammt. Grundsätzlich waren Städte und Gemeinden nach den landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen durch eine sog. „Soll-Vorschrift“ berechtigt und gehalten, zur Deckung ihres Aufwands für den Um- und Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze Beiträge zu erheben. Dies führte nicht selten dazu, dass den Grundstückseigentümern als Anliegern der zu sanierenden Straßen, Beiträge in Rechnung gestellt werden, die gut und gerne einmal in die Tausenden gehen.

„Soll-Vorschrift“ wurde zur „Muss-Vorschrift“

Besonders akut wurde das Thema im Jahr 2017 unter anderem für einige hessische Kommunen, als eine Zwangserhebung der Straßenausbaubeiträge durch die Kommunalaufsichtsbehörden im Raum stand. Hintergrund war, dass einzelne Kommunen sich bewusst dagegen entschieden hatten, ihren Bürgern Straßenausbaubeiträge in Rechnung zu stellen. Dem stand jedoch insbesondere in den Fällen finanzschwacher Kommunen die gesetzliche Verpflichtung entgegen, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dies bedeutete für eine Kommune grundsätzlich die Verpflichtung, den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeizuführen und dazu alle notwendigen Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu treffen. Die o. g. „Soll-Vorschrift“ wurde in solchen Fällen also zur „Muss-Vorschrift“.

Hessischer Landesgesetzgeber sorgt zunächst für Entspannung

Im Jahr 2018 beschloss der hessische Landesgesetzgeber sodann eine Gesetzesänderung, die es den Kommunen unabhängig von ihrer finanziellen Lage freistellt, ob und wie sie Straßenausbaubeiträge erhebt oder gänzlich auf die Erhebung verzichtet. Damit sorgte der hessische Landesgesetzgeber zunächst für Entspannung. Das Problem der defizitären kommunalen Haushalte dürfte sich hierdurch aber nur verschärft haben.

Seit der Änderung haben sich nicht wenige Kommunen gänzlich von den Straßenausbaubeiträgen verabschiedet. Diejenigen Städte und Gemeinden, die nach wie vor an der Beitragserhebung festhalten, dürften nun umso mehr dem Unmut ihrer Bürger ausgesetzt sein. Fraglich bleibt, wie die Kosten für die Straßen zukünftig gedeckt werden sollen. Eine Möglichkeit ist die der Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge. Hieran haben sich bisher jedoch nur wenige Kommunen gewagt; die meisten befürchten eine gewisse Rechtsunsicherheit und wollen zunächst abwarten, wie sich die Rechtsprechung hierzu entwickeln wird.

Diskussion noch nicht beendet

Sicher ist jedenfalls, dass das Thema nach wie vor aktuell ist und es sich lohnen kann, die Diskussion weiterzuverfolgen, die im Übrigen auch der hessische Landesgesetzgeber noch nicht gänzlich aufgegeben hat.

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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