Der Totwasser-Effekt im Arbeitsverhältnis: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Man tritt auf der Stelle, eckt mit dem Chef an, wird mit den Kollegen nicht warm: Wer beruflich in dieser Lage ist, spürt vielleicht den Totwasser-Effekt. Dauert dieser länger an, verliert man vielleicht den Job, oder man quält sich dort nur noch durch. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer, die vom Totwasser-Effekt betroffen sind.

Der Totwasser-Effekt wurde schon im alten Rom beobachtet: In einer berühmten Seeschlacht schien alles günstig zu sein für eine Flotte, die sich daran machte, die feindliche Linie zu durchbrechen. Nur: Sie kamen aus unerklärlichen Gründen nicht vom Fleck – und wurden vernichtend geschlagen.

Heute weiß man: Den Totwasser-Effekt gibt es wirklich, und zwar wenn die Wellen am Bug und am Heck in einer bestimmten Weise ineinander spielen, meist wohl in einer Meerenge oder an Flussmündungen, so dass sich eine dritte Welle bildet, die das Schiff wider erwarten abbremst.

Auf das Arbeitsverhältnis übertragen leidet ein Arbeitnehmer am Totwasser-Effekt, wenn die Bedingungen am Arbeitsplatz eigentlich gut sind, ihm nichts im Wege stehen sollte, er durchstarten könnte – und ihn dennoch etwas Unerklärliches daran hindert.

Was also tun? Der Arbeitnehmer hat regelmäßig drei Möglichkeiten:

1. Raus aus dem Arbeitsverhältnis, mit einem Aufhebungsvertrag oder indem einem gekündigt wird, und eine möglichst hohe Abfindung herausverhandeln.

2. Man verändert etwas und versucht den Totwasser-Effekt zu durchbrechen.

Hier hilft es mitunter, wenn man seine Situation dem Chef kommuniziert und ihm sagt, man fühle sich im Job von einem Totwasser-Effekt blockiert. Wer diesen Begriff in den Raum wirft, hat die Aufmerksamkeit des Chefs sicher und es kommt Bewegung in die Sache: Entweder in Richtung Aufhebungsvertrag oder Kündigung, oder man entwickelt Lösungen, die einen im Job voranbringen.

3. Man macht weiter wie bisher, falls einen das nicht weiter stört und das Arbeitsverhältnis auch sonst ungefährdet ist.

Wer innerlich bereits gekündigt und mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossen hat, sollte möglichst schnell raus, allerdings nicht ohne eine möglichst hohe Abfindung. Von Eigenkündigungen in solchen Situation rate ich ab, zum einen weil sie finanziell unvorteilhaft sind und zum anderen, weil sie langfristig wie eine Niederlage wirken: Jahrelang hat man sich mitunter für das Unternehmen eingesetzt, nur um jetzt sang- und klanglos die Segel zu streichen.

Wer hier klug taktiert, kann sich mit dem Arbeitgeber auf eine hohe Abfindung im Gegenzug zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Am besten gelingt das meist mit einer Kündigungsschutzklage. Wer diesen Weg in Betracht zieht, sollte möglichst früh einen Arbeitsrechtler, am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Rat fragen.

Man sollte sich auch möglichst früh anwaltlich beraten lassen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Und wem gekündigt wird, der sollte am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen. Wer nach einer Kündigung alle Fristen wahrt und anwaltlich vertreten klagt, rettet gegebenenfalls seinen Job; jedenfalls sichert man sich regelmäßig eine hohe Abfindung.

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