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Berliner Testament: So können Sie sich gegenseitig absichern.

  • 6 Minuten Lesezeit

Möchten Sie dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner bis zu seinem Lebensende finanziell abgesichert ist? Dann sollten Sie ein sogenanntes Berliner Testament errichten. Wie das geht und worauf man achten muss, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Fakten

  • Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.
  • Die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern.
  • Es dient zur gegenseitigen Absicherung.
  • Erbschaftsstreitigkeiten sollen vermieden werden.
  • Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben dennoch bestehen.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht unbedingt notwendig.

So gehen Sie vor

  1. Errichten Sie ein handschriftliches Testament, in dem Sie Ihren Ehegatten als Alleinerben einsetzen.
  2. Legen Sie fest, dass Ihre Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.
  3. Achten Sie darauf, dass Sie und Ihr Ehegatte das Berliner Testament mit vollem Namen unterschreiben.
  4. Versehen Sie das Testament mit Datum und Uhrzeit.
  5. Um Fehler zu vermeiden, lassen Sie Ihr Testament von einem Anwalt prüfen.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird auch als Ehegattentestament bezeichnet und ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments.

Sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartner können ein Berliner Testament errichten. In der Regel setzen sich Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben in diesem Fall als sogenannte Schlusserben erst, wenn der zweite Partner verstorben ist.

Aufgrund der Bindungswirkung des gemeinsamen Testaments muss die Erbfolge nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehepartners eingehalten werden.

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?

  • Meistens wird ein Berliner Testament erstellt, wenn sich Ehepaare gegenseitig absichern möchten.
  • Darüber hinaus wird es oft von Erblassern gewählt, die ihren Nachlass anders als in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen regeln möchten.
  • Wenn es im Vermögen der Ehegatten Immobilien gibt, soll der überlebende Ehepartner über die Immobilie verfügen. Es soll damit vermieden werden, dass die Immobilie verkauft werden muss, um die Kinder auszubezahlen.
  • Kinderlose Ehepaare können mit einem Berliner Testament dafür sorgen, dass die Verwandtschaft nicht erbt.
  • Falls die gemeinsamen Kinder noch minderjährig sind, soll vermieden werden, dass ein vom Familiengericht bestellter Vermögensverwalter eingesetzt wird, um die Vermögensinteressen der Kinder zu verwalten.

Welche Auswirkungen hat das Berliner Testament auf die Kinder?

Nach dem Tod eines Elternteils haben die Kinder keine testamentarischen Ansprüche. Sie erben erst nach dem Tod beider Eltern.

Kinder behalten dennoch ihren Anspruch auf den Pflichtteil, den sie bereits nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils verlangen können.

Kinder können den Erbschaftssteuerfreibetrag nur einmal ausschöpfen, da sie ihn erst nach dem Tod des zweiten Elternteils nutzen können. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro pro Erbfall.

Sonderfälle:

  • Stiefkinder erben nur, wenn sie im Berliner Testament als Nacherben eingesetzt werden.
  • Uneheliche Kinder haben den gleichen Pflichtteilsanspruch wie eheliche Kinder.

Wie kann man ein Berliner Testament aufsetzen?

Sie können ein handschriftliches Testament ohne einen Notar erstellen. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Es reicht, wenn ein Ehegatte das Berliner Testament handgeschrieben erstellt. Es muss allerdings von beiden unterschrieben werden.
  • Wenn es mehre Seiten lang ist, sollten Sie diese unbedingt nummerieren und jede Seite einzeln unterschreiben.
  • Gibt es mehrere Dokumente, stecken Sie diese gesammelt in einen Briefumschlag oder heften Sie diese aneinander.
  • Es ist wichtig, dass beide Partner mit vollem Namen unterschreiben.
  • Das Berliner Testament muss mit Datum und Unterschrift versehen werden, damit es wirksam ist.

Darüber hinaus können Sie Ihr Berliner Testament als öffentliches Testament von einem Notar beurkunden lassen.

Muster: Berliner Testament

Wir, Max Mustermann, geb. am …, und Erika Mustermann, geb. am …, setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein.

Schlusserben nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Falls ein Schlusserbe stirbt, treten seine Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle.

Sollte eines der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, so soll er nach dem Tod des Zweitversterbenden ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten.

Nürnberg, den …

Unterschrift 1: ……… (Max Mustermann)

Unterschrift 2: ……… (Erika Mustermann)

Kann ein Berliner Testament geändert werden?

Wechselbezügliche Verfügungen können nur von beiden Ehegatten gemeinschaftlich widerrufen werden.

Der einseitige Widerruf des Berliner Testaments ist nur zu Lebzeiten des anderen Ehegatten möglich und muss von einem Notar beurkundet werden.

Wie viel kostet ein Berliner Testament?

Die Kosten für ein Testament richten sich nach dem Wert des Erbes zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments.

Notarkosten

Die Notarkosten für ein Testament hängen vom Nachlasswert ab. Diese Gebühren sind in der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) enthalten:

Testament im Wert bisNotargebühren für ein gemeinschaftliches Testament
5000 €90 €
10.000 €150 €
16.000 €182 €
30.000 €250 €
50.000 €330 €
110.000 €546 €
200.000 €870 €

Zusätzlich zu den Notargebühren fallen 19 % Mehrwertsteuer an sowie Gebühren für die Registrierung und Aufbewahrung von Testamenten.

Anwaltskosten

Jeder Rechtsanwalt schließt mit seinem Mandanten eine individuelle Honorarvereinbarung ab, die den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) entspricht.

Wenn es um große Vermögenswerte geht, ist es immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Hinterlegung beim Nachlassgericht

Wenn Sie Ihr Berliner Testament beim Nachlassgericht hinterlegen möchten, müssen Sie eine einmalige Gebühr in Höhe von 75 € zahlen.

Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird mit einer rechtskräftigen Scheidung unwirksam. Es wird ebenfalls unwirksam, wenn ein Ehepartner vor dem Tod des anderen einen Scheidungsantrag eingereicht oder der Scheidung zugestimmt hat.

Im Falle eines handschriftlich erstellten Berliner Testaments ist es ausreichend, wenn dieses von den geschiedenen oder in Scheidung lebenden Ehegatten vernichtet wird. Ein notariell beglaubigtes Testament muss erst aus der amtlichen Verwahrung genommen und anschließend vernichtet werden, damit es nicht mehr gültig ist.

Was geschieht bei Wiederheirat mit dem Berliner Testament?

Nach der erneuten Heirat erwirbt der neue Ehepartner eigene erbrechtliche Ansprüche und könnte das Berliner Testament anfechten. Im Falle einer wirksamen Anfechtung könnte das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung kommen und das Erbe der Kinder verkleinern.

Berliner Testament mit Auslandsbezug

Am 17. August 2015 wurde die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) beschlossen. Danach ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidend für die Frage, welches Erbrecht anzuwenden ist.

Hat sich der Verstorbene beispielsweise vorwiegend in Italien aufgehalten, ist italienisches Erbrecht anzuwenden. Allerdings werden gemeinschaftliche Testamente in Italien erbrechtlich nicht anerkannt.

Wenn Ehepaare nach der Erstellung eines Berliner Testaments ins Ausland ziehen, sollten sie sich unbedingt vorher darüber informieren, ob ihr Testament in dem jeweiligen Land anerkannt wird.

Alternativen zum Berliner Testament

  • Schenkung: Mithilfe einer Schenkung können Sie jederzeit einer bestimmten Person einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Dabei sind Steuerfreibeträge zu beachten.
  • Nießbrauch: Wenn Sie beispielsweise Immobilien besitzen, können Sie Ihre Kinder bereits nach Ihrem Tod als Erben einsetzen und Ihrem Ehegatten ein Nießbrauchrecht am gesamten Nachlass übertragen. In diesem Fall erhält der überlebende Ehepartner Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen und ist dadurch finanziell abgesichert. Die Kinder des Erblassers werden Eigentümer des Nachlasses.
  • Testamentsvollstreckung: Der hinterbliebene Ehepartner kann von Ihnen als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Gleichzeitig kann man ihm aufgrund einer Freistellungsklausel im Testament ermöglichen, unter gewissen Bedingungen über das Erbe nach dem Tod des Partners zu verfügen.
  • Vermächtnis: Sie können ein Vermächtnis errichten und einer bestimmten Person einen Vermögensgegenstand vermachen.
  • Erbvertrag: Im Rahmen eines Erbvertrages können Sie verbindliche Regelungen mit dem Ehegatten oder anderen Personen treffen.
Foto(s): ©stock.adobe.com/GinaSanders

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