Die Gründung eines Vereins in Bosnien und Herzegowina

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Gründung eines Vereins in Bosnien und Herzegowina

Ein Verein kann von mindestens 3 Personen gegründet werden. Vereinsgründer können Personen sein, die Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina sind, Ausländer, die ihren Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina haben, oder juristische Personen, die in Bosnien und Herzegowina registriert sind. Einen Verein können gegenseitig juristische Personen oder Privatpersonen gründen, aber es müssen mindestens 3 Gründer sein.

Für die Vereinsgründung, die alle Registrierungsbedingungen erfüllt, muss ein Gründungsakt ausgefertigt werden.

Tätigkeiten, die im Zeitraum der Registrierung und Gründung getätigt wurden, können Verpflichtungen erbringen, nur für die, die diese Tätigkeiten auch ausgeübt haben.

Die Vereinsgründung ist auf unbestimmte Zeit gesetzt, außer es ist mit einem besonderen Gesetz oder Gründungsakt oder Statut anders bestimmt.

Damit ein Verein im Register des Ministeriums verzeichnet werden kann, muss die Gründungsversammlung Folgendes ausfertigen: Gründungsakt, Vereinsstatut, Beschluss über den Vorsitz des Vereins.

Das Statut unterschreibt der Vorsitzende der Gründungsversammlung und es muss das Datum und Protokollnummer beinhalten z. B. 02/2018.

Öffentlichkeit des Vereinsregisters in Bosnien und Herzegowina

Der Verein oder Foundation bekommt die Eigenschaft einer juristischen Person mit dem Tag der Einschreibung ins Register beim Ministerium. Das Register ist öffentlich und jeder kann einen Auszug aus dem Register oder allen Unterlagen beantragen und einsehen (Gesetz über Informationsfreiheit in Bosnien und Herzegowina).

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema