Die Kosten einer Scheidung – Wie kann man sparen? Teil 1 – der Verfahrensbeginn

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Das gerichtliche Scheidungsverfahren gehört unter den alltäglichen Rechtstreitigkeiten eher zu den teureren Verfahren, sodass sich für Menschen, die eine Scheidung beabsichtigen, oft die Frage stellt, wie man in diesem Verfahren Geld für Rechtsanwälte und Gerichtskosten sparen kann. 

Möglichkeiten dazu gibt es, welche ich in einer Reihe von Rechtstipps vorstellen möchte, und der erste ist, der anderen Seite den Beginn des Verfahrens zu überlassen. 

Wenn eine Scheidung im Raum steht, sollte man sich zunächst fragen, ob nicht die andere Seite, der Nochehemann, die Nochehefrau eher darauf angewiesen ist, das Scheidungsverfahren zu betreiben. 

Hintergrund ist der, dass nur die Partei des Verfahrens einen Rechtsanwalt für die Scheidung braucht, die den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, da dafür Anwaltszwang besteht. 

Die andere Partei kann in einfach gelagerten Fällen, wenn etwa nur zur einvernehmlichen Scheidung zugestimmt werden soll und keine weiteren mit der Scheidung verbundenen Aspekte, beispielsweise Zugewinn, Sorgerecht für Kinder oder Unterhalt, geregelt werden sollen, auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt die Partei, die ihn beauftragt, sodass einmal Rechtsanwaltskosten gespart werden können.

Dieses Vorgehen empfiehlt sich in allen Fällen dann, wenn die andere Partei mit der Scheidung im Zugzwang ist, z. B. geschieden werden muss, weil eine Wiederverheiratung im Raum steht, ein Kinderwunsch mit einem anderen Partner besteht oder aber dann, wenn ein Abwarten finanziell eher lohnenswert ist, wenn man selbst geringere Rentenanwartschaften erwirtschaftet als die andere Partei und der Versorgungsausgleich mit der Scheidung durchzuführen ist.  

Fazit: Wer bei einer Scheidung abwarten kann, kann sich die Anwaltskosten sparen, wer mehr in die Rente einzahlt, sollte schnell einen Scheidungsanwalt beauftragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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