Die Minuten im Blick: In den Rechtstipps erscheint jetzt die Lesezeit

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Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Die Minuten im Blick: In den Rechtstipps erscheint jetzt die Lesezeit

Ob kurze Meldung oder ausführlicher Beitrag: Ab sofort wird in allen Rechtstipps auf anwalt.de die voraussichtliche Lesedauer angezeigt. So signalisieren Sie als Verfasser vorab den Ratsuchenden, wie viel Zeit sich diese für die Lektüre einplanen sollten.

Kompakt oder detailliert? Die Lesezeit liefert Orientierung

Rechtstipps auf anwalt.de können eine Länge von 1500 bis 25.000 Zeichen aufweisen. Dementsprechend erstreckt sich das Spektrum der Beiträge von pointierten Kurzinformationen – z. B. über die Quintessenz einer Entscheidung – bis hin zu umfassenden Artikeln, die ein vielschichtiges rechtliches Thema – wie etwa die laienverständliche Erläuterung des gutgläubigen Erwerbs – behandeln.

Indem die Rechtstipps die benötigte Lesedauer nun angeben, dient das den Ratsuchenden als Entscheidungshilfe bei der Lektüre. Ist für den Beitrag ausreichend Zeit vorhanden, können sie ihn sofort lesen.

Möchten sie sich den Rechtstipp für einen ruhigeren Moment aufheben, lässt sich der Link im Handumdrehen speichern bzw. bookmarken. Den Rechtstipp inmitten der Lektüre aufgrund fehlender Zeit abbrechen zu müssen, wird damit obsolet.

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Zentral im Kopfbereich der Rechtstipps

Klickt der Ratsuchende einen Beitrag an, sieht er sofort die voraussichtliche Lesedauer. Sie wird unter der Überschrift, rechts neben dem Veröffentlichungsdatum eingeblendet.

Die Lesezeit steht ab jetzt bei sämtlichen Rechtstipps auf anwalt.de – auch bei allen bisher bereits veröffentlichten. 

Lesezeit wird automatisch berechnet

Das System erhebt die Lesezeit anhand der Zeichenzahl des jeweiligen Rechtstipps. Berechnungsgrundlage ist dabei das durchschnittliche Lektüretempo erwachsener Rezipienten von 300 Wörtern pro Minute.

Veröffentlichen Sie jetzt Ihren nächsten Rechtstipp – mit Lesezeit

Probieren Sie die neue Funktion doch gleich aus. Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto an und tragen Sie Ihren nächsten Beitrag unter „Rechtstipp erstellen“ ein. In Ihrem veröffentlichten Rechtstipp erscheint automatisch die Lesezeit. 

Ihr Vorschlag, von uns umgesetzt

Die Anregung, die Lesedauer in den Rechtstipps anzuzeigen, stammt von Ihnen. Für den Input bedanken wir uns sehr. Er hilft uns dabei, die Nutzererfahrung für Sie stetig zu optimieren.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©Pixabay/nile/169images

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