Die Zins-Klauseln in den Sparverträgen sind rechtswidrig

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Klauseln in vielen Prämiensparverträgen und auch in Riester-Banksparplänen sind rechtwidrig. Wenn Sie einen solchen Vertrag haben, können Sie tausende Euro von Ihrer Bank nachfordern. Lassen Sie Ihren Vertrag beim Rechtsanwalt aus Wiesbaden überprüfen.

Das Folgende sollten Sie zu den Sparverträgen wissen:

Viele der Prämiensparverträge und der Riester-Banksparpläne von Sparkassen und Banken sind mit unzulässigen Klauseln zur Zinsanpassung versehen. Wenn Sie so einen Vertrag haben, sollten Sie aktiv werden und sich die Zinsen nachberechnen lassen. Das macht Joachim Cäsar-Preller, Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden, gerne für Sie und berät Sie wie Sie zu Ihrem Geld kommen. Bei Altverträgen handelt es sich teilweise um mehrere Tausend Euro der Zinsgutschrift, die Ihnen sonst verloren geht.

Vor allem in den Jahren um 1990 und 2000 haben viele der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und auch private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele der Verträge sind mit Klauseln versehen, die nicht rechtens sind. Was ist denn da passiert? Nun, innerhalb der letzten Jahre fielen Marktzinssätze erheblich. Kreditinstitute haben Sparzinsen dieser Verträge in regelmäßigen Abständen zum Nachteil des Kunden angepasst. Manche Verträge wurden auf bis zu 0,01 und sogar 0,001 Prozent „angepasst“. Dabei handeln sie nach einer Klausel im Vertrag, die sie vermeintlich zur Zinsanpassung berechtigen soll. Diese einseitige Zinsanpassung hat zur Folge, dass Sie als Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben bekommen haben. Lassen Sie diese Klausel vom Anwalt aus Wiesbaden prüfen, der sich auf Bankrecht spezialisiert hat. Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, wird die Zinsen nachrechnen und den Vertrag überprüfen. Sie können dann eventuell mit der Nachzahlung von Zinsen rechnen. Die bei einigen Verträgen doch einige tausend Euro betragen können.

Welche Verträge betroffen sind und welches Bankrecht gilt? – Anwalt aus Wiesbaden weist Ihnen den Weg

Betroffenen Verträge sind Sparverträge oder Riester-Banksparpläne. Rechtswidrige Zins-Klauseln sind, auch in dem einfachen Sparbuch, das mit Aufkleber und einer extra Zinsvereinbarung versehen ist, zu finden. Ihr Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden berät Sie gerne. Joachim Cäsar-Preller stellt fest, dass die Verzinsung von diesen Verträgen in der Regel aus zwei Vereinbarungen zusammengesetzt ist:

a.) ein variabler Grundzins

b.) eine vereinbarte Prämie (Bonus)

Fazit:

Sie haben so einen Vertrag mit Prämie abgeschlossen? Lassen Sie diesen auf jeden Fall überprüfen. Diese vereinbarte Prämie war meist der Hauptgrund, der Sie dazu bewogen hatte, den Vertrag zu unterschreiben. Ihr Rechtsanwalt aus Wiesbaden prüft Ihren Vertrag für Sie genau auf seine richtige Abrechnung und Auszahlung des Zinssatzes und der Prämie.


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