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Dienstaufsichtsbeschwerde – Diese Rechte haben Bürger

  • 6 Minuten Lesezeit
Dienstaufsichtsbeschwerde – Diese Rechte haben Bürger

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger sich gegen Fehlverhalten von Amtsträgern und Angestellten des öffentlichen Dienstes wehren. Drei Experten für Beamtenrecht, die Rechtsanwälte Janus Galka LL.M. Eur., Robert Runkel und Matthias Wiese, klären auf, welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben. 

Experten-Autoren dieses Themas

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Dienstaufsichtsbeschwerde im Überblick

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, der an eine übergeordnete Behörde gerichtet werden kann. Formlose Rechtsbehelfe wie die Dienstaufsichtsbeschwerde oder z. B. die Gegenvorstellung basieren auf dem Petitionsrecht gem. Art. 17 GG.

Die formlosen Rechtsbehelfe unterliegen im Gegensatz zu den förmlichen (z. B. Widerspruch) grundsätzlich keinen Form- und Fristerfordernissen. 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann grundsätzlich jedermann und nicht nur der unmittelbar von einer behördlichen Entscheidung Beschwerte bei der Dienststelle eines Amtsträgers einreichen, dessen Amtshandlung dienstaufsichtsrechtlich geprüft werden soll.

Daraufhin wird der Dienstvorgesetzte der Behörde die Beschwerde sachlich prüfen und – soweit sich die Vorwürfe in der Beschwerde bestätigen – sanktionierend eingreifen oder das angegriffene Verhalten unterbinden. 

Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegen in der Verletzung von Dienstpflichten oder in einem persönlich fehlerhaften Verhalten durch den Amtsträger gegenüber einem Bürger. 

Amtsträger sind grundsätzlich alle nach Bundes- oder Landesrecht mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben und Funktionen betraute Personen. Dies sind z. B. Beamte, Richter und sonstige Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen haben (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB). 

Der Begriff umfasst somit grundsätzlich beispielsweise auch Polizisten, Feuerwehrbeamte, Lehrer sowie sonstige Verwaltungsbeamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. 

Die hierbei betroffenen Dienstpflichten sind vielfältig. Sie finden sich z. B. für Beamte in § 33 ff. Beamtenstatusgesetz. So besteht demnach für Beamte u. a. die Pflicht zur Mäßigung, zur unparteiischen Amtsführung, zur Uneigennützigkeit sowie zum achtungs- und vertrauensgerechten Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes. 

Immer dann, wenn diese und sonstige Dienstpflichten mutmaßlich nicht beachtet wurden, kann der Bürger den formlosen Rechtsbehelf der Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. 

Beispiele für ein persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers sind etwa unsachliche Wortwahl, Voreingenommenheit oder sonstiges ungebührliches Verhalten. U. a. in diesen Fällen kann form- und fristlos Beschwerde bei dem jeweiligen Dienstvorgesetzten erhoben werden. 

Im Unterschied dazu wird etwa bei der Fach- und Sachaufsichtsbeschwerde die Aufsichtsbehörde gebeten, im Wege der Rechts- oder Fachaufsicht durch entsprechende Weisung an die untergeordnete Behörde eine Korrektur einer bestimmten Entscheidung zu erwirken.

Form und Fristen einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Herr Rechtsanwalt Robert Runkel
Rechtsanwalt Robert Runkel

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist als sogenannter formloser Rechtsbehelf weder form- noch fristgebunden. Es empfiehlt sich allerdings, die Dienstaufsichtsbeschwerde zeitnah zum angegriffenen Verhalten bei der Behörde oder Dienststelle einzureichen. Darüber hinaus sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich eingelegt und auch begründet werden. 

Im Rahmen der schriftlichen Begründung sollte das beanstandete Verhalten der Behörde möglichst genau bezeichnet werden. Weitere Unterlagen sind für die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht notwendig. Es kann die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde für die Behörde allerdings durchaus erleichtern und auch beschleunigen, wenn einschlägige Unterlagen oder Dokumente beigefügt sind. 

Die Bearbeitungsdauer einer Dienstaufsichtsbeschwerde hängt stets von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Eine Frist zur Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Behörde nicht vorgegeben. 

Der Beschwerdeführer hat allerdings einen Anspruch darauf, dass seine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sachlicher Prüfung beschieden wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung ist hiermit allerdings nicht verbunden. Gebühren oder Kosten fallen für die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht an.

Wer darf eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und gegen wen?

Herr Rechtsanwalt Robert Runkel
Rechtsanwalt Robert Runkel

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann grundsätzlich von jedermann, nicht nur vom Beschwerten, erhoben werden. Derjenige, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegt, wird als sogenannter Beschwerdeführer bezeichnet. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann gegen Amtsträger, d. h., Beamte, Angestellte oder Richter erhoben werden. 

Zuständig ist der jeweilige Dienstvorgesetzte, in der Regel der Leiter der jeweiligen Behörde. Da einige Personengruppen allerdings keinen Dienstvorgesetzten haben, kommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Personen nicht in Betracht. Hierzu zählen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Ministerinnen und Minister. 

Häufig wird bei Google im Zusammenhang mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach den Personengruppen der Polizisten, Lehrkräfte, Mitarbeiter des Jobcenters und Mitarbeiter des Jugendamts gesucht. Grund hierfür dürfte sein, dass sich Maßnahmen und Entscheidungen dieser Personengruppen häufig nachteilhaft auf einzelne Personen auswirken. 

Wer ist an einer Dienstaufsichtsbeschwerde beteiligt?

Richtige Anlaufstelle für die Beschwerde

Wie läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde ab?

Um unnötige Rückfragen oder längere Wartezeiten zu vermeiden, sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde gleich an die richtige Stelle adressiert sein. Bedenken Sie, dass Sie sich in einer hierarchischen Struktur innerhalb einer Behörde befinden. Grundsätzlich entscheidet der/die Dienstvorgesetzte über eine solche Beschwerde.

Wer konkret zuständig ist, hängt von der Behörde ab. Beschweren Sie sich über das Verhalten eines gemeindlichen Beamten, ist der 1. Bürgermeister/die 1. Bürgermeisterin zuständig.

Bei staatlichen Behörden muss ggf. das Internet bemüht werden oder Sie wenden sich an die Behörde, wer konkret Dienstvorgesetzter ist. In der Regel sind es bei kleineren Behörden die Amtsvorsteher.

Durch den hierarchischen Aufbau der Staatsbehörden kann die Beschwerde auch an die nächsthöhere Ebene gerichtet werden, notfalls ans Ministerium. Ist beispielsweise eine Beschwerde gegen den Regierungspräsidenten erhoben, wird diese dann vom Ministerium bearbeitet und verbeschieden.

Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde: Was nun?

Ist die Beschwerde bearbeitet worden, empfiehlt sich etwas Geduld. In der Regel meldet sich die Behörde innerhalb einer gewissen Zeit. Notfalls ist eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand empfohlen, insbesondere wenn nach 2 bis 3 Monaten keinerlei Rückantwort vorliegt. 

Die Beschwerde als Rechtsbehelf gegen ein Verhalten von Behördenzugehörigen ist dann erfolgreich, wenn der/die Dienstvorgesetzte nach Aufklärung des Sachverhalts entscheidet, dass das Verhalten unangemessen oder sachwidrig war. In der Regel wird Beschwerdeführern einer erfolgreichen Beschwerde mitgeteilt, dass die Beschwerde erfolgreich war und das Verhalten gerügt wurde, oder – in seltenen Fällen – auch eine Entschuldigung folgt. 

In Fällen schwerer Verfehlungen kann es sein, dass beispielsweise Polizisten in eine andere Abteilung versetzt werden oder Lehrer/-innen Funktionen (Vertrauenslehrer/-in, Klassenleitung) entzogen werden. Bei Beschwerden gegen Verhalten von Mitarbeitern, die einem zugewiesen wurden, kann im Falle einer erfolgreichen Beschwerde ein Wechsel zu einem anderen Sachbearbeiter/einer anderen Sachbearbeiterin möglich sein. 

Ist die Beschwerde aus Sicht von Dienstvorgesetzten dagegen unbegründet, kommt eine entsprechende ablehnende Antwort. Gegen diese ist womöglich auch wieder eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, hier wird aber nur noch das Verhalten des Dienstvorgesetzten geprüft. Gerichtliche Schritte sind grundsätzlich nicht möglich. Ebenso wenig ist es möglich, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine bestimmte Entscheidung einzufordern. 

Dienstaufsichtsbeschwerde vs. Fachaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist von der Fachaufsichtsbeschwerde zu unterscheiden. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird – wie erläutert – nur das Verhalten einzelner Behördenangehöriger gerügt. Eine andere Sachentscheidung geht damit in der Regel nicht einher und kann nicht erwartet werden. 

Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde, auch Aufsichtsbeschwerde genannt, richtet sich die Beschwerde als formloser Rechtsbehelf gegen eine bestimmte Sachentscheidung (z. B. Ablehnung eines Antrags auf Subvention). 

Diese Aufsichtsbeschwerde wird dann bei der nächsthöheren Behörde eingelegt und von dieser bearbeitet. Die Erhebung der Aufsichtsbeschwerde schiebt aber weder die Entscheidung auf noch wahrt sie Fristen für Widerspruch oder gar Klage. Insoweit sollte die Fachaufsichtsbeschwerde nur dann eingesetzt werden, wenn ein förmlicher Rechtsbehelf (Widerspruch) nicht möglich ist oder die Frist abgelaufen ist. 

Dienstaufsichtsbeschwerde: Muster

Folgendes Musterschreiben können Sie verwenden, um Ihre Beschwerde einzureichen:

Adresse des Absenders

Adresse der Dienststelle der/des Bediensteten

Datum:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau (Name der Bediensteten) / Herrn (Name des Bediensteten)

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr (Vorgesetzte/r der/des Bediensteten),

gegen die oben genannte Bedienstete / den oben genannten Bediensteten erhebe ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde.

Begründung:

(Ausführliche Beschreibung des zur Beschwerde führenden Geschehens)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

FAQs zur Dienstaufsichtsbeschwerde

Was versteht man unter einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, der vom Bürger bei Fehlverhalten eines Amtsträgers eingelegt werden kann. Grundsätzlich kann jede Person, nicht nur der Betroffene, dies tun. Dabei ist keine bestimmte Form oder Frist einzuhalten.

Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich?

Bürger können Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen bei:

  • persönlichem Fehlverhalten eines Amtsträgers gegenüber einem Bürger

  • Verletzung von Dienstpflichten nach § 33 ff. Beamtenstatusgesetz

Wer hingegen die Entscheidung einer Behörde anfechten möchte, kann eine Fach- und Sachaufsichtsbeschwerde erheben.

Gegen wen kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten?

Bürger können gegen Amtsträger Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Als Amtsträger gelten Richter, Beamte sowie Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, wie z. B. Polizisten, Lehrer und Mitarbeiter des Jobcenters oder Jugendamts. Gegen folgende Personengruppen ist eine Beschwerde nicht möglich, da sie keinen Dienstvorgesetzten haben:

  • Bürgermeister

  • Landräte

  • Minister

Wo kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an die jeweilige Behörde zu richten, in der der Amtsträger tätig ist. Ansprechpartner ist der Dienstvorgesetzte des Amtsträgers, in der Regel der Leiter der jeweiligen Behörde. Dieser wird die Beschwerde sachlich prüfen. Um eine lange Bearbeitungszeit zu vermeiden, sollten sich Bürger zuvor über die Behördenstruktur informieren.

Foto(s): ©Fotolia/AntonioDiaz, ©anwalt.de/THH

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