Dieselfahrzeuge: VG Stuttgart ordnet Fahrverbot an

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.07.2017 (Az.: 13 K 5412/15) ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge angeordnet. Vorausgegangen war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) gegen das Land Baden-Württemberg. Der Deutschen Umwelthilfe gingen die vom Land vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der durch Dieselfahrzeuge verursachten Luftverschmutzungen nicht weit genug.

DUH forderte Nachbesserung des Luftreinhalteplans

Im November 2015 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Ziel eingereicht, erhebliche Nachbesserungen des nach ihrer Ansicht unzureichenden Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart zu erwirken. Eine Hauptforderung der DUH war ein ganzjähriges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ab dem Jahr 2018.

Verwaltungsgericht gibt Klage statt

Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts hat die DUH einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach § 47 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des BImSchG ist die Landesregierung als zuständige Planungsbehörde verpflichtet, für eine Einhaltung der Immissionsschutzwerte zu sorgen. Da in der Umweltzone Stuttgart die Immissionsgrenzwerte seit dem Jahr 2010 nicht eingehalten werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Fahrverbot einzig effektive Maßnahme

Nach Ansicht der Stuttgarter Richter ist ein Fahrverbot für Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6/VI dabei die effektivste und einzige Maßnahme, um die Richtwerte einzuhalten. Dementsprechend muss die Landesregierung ein entsprechendes Fahrverbot ab dem 01.01.2018 umsetzen.

Gesundheitsschutz wiegt schwerer als Handlungsfreiheit der Dieselfahrer

Das Verwaltungsgericht Stuttgart würdigte bei seinem Urteil auch die Belange der Dieselfahrer. So war bei der Urteilsfindung darüber zu entscheiden, ob ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Stuttgart vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist oder aber die Handlungsfreiheit der Dieselfahrer zu stark beschränkt. Die Stuttgarter Richter haben sich bei ihrer Abwägung der gegenseitigen Interessen dafür entschieden, dass der Gesundheitsschutz der Allgemeinheit dem Recht auf Handlungsfreiheit der Dieselfahrer deutlich überwiegt. Folglich sei Fahrverbot auch verhältnismäßig, so das Verwaltungsgericht.

Berufung und Revision zugelassen

Da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Ob die Landesregierung das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Die Landesregierung hat angekündigt, diese Entscheidung erst nach der Zustellung des schriftlichen Urteils zu treffen. Dieses wird erst im August erwartet.

Luft für Dieselfahrer wird dünner

Auch wenn das Urteil nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal steht, wird jedoch deutlich, dass die Luft für Dieselfahrer dünner wird. Sollte das Urteil rechtskräftig oder gar vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, droht auch in anderen Städten ein Fahrverbot für Euro 5 Diesel. Ein solches Fahrverbot wird sich weiter erheblich auf die ohnehin schon abgewerteten Fahrzeuge auswirken. Besitzer dieser Fahrzeuge sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten abschätzen.

Diesel-Gate-Fahrzeug zurückgeben durch Rücktritt

Betroffene Fahrzeugbesitzer vom Diesel-Abgasskandal haben die Möglichkeit, einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht zu ziehen. Auch wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich durch ein Software-Update nachgebessert wurde, dürfte es auch weiterhin mangelhaft sein. Viele unserer Mandanten berichten von erhöhtem Kraftstoffverbrauch oder lauten Motorgeräuschen. Darüber hinaus dürften durch das Update auch die hohen Stickoxide nicht beseitigt worden sein. So äußert sich der Wissenschaftler Peter Mock gegenüber dem Bonner General-Anzeiger diesbezüglich: „Wenn der Speicherkatalysator zu klein ist, um die Stickoxide zu speichern, nutzt auch ein Update nichts. Deshalb bin ich bei vielen Modellen skeptisch.“

Darüber hinaus reicht nach der Ansicht einiger Gerichte bereits der sich durch den Abgasskandal ergebende Minderwert der Fahrzeuge für einen Rücktritt aus (so OLG Celle, Besch. v. 30.06.2016, 7 W 26/16).

Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen

Eine weitere Möglichkeit, unpopuläre Dieselfahrzeuge loszuwerden, besteht unter Umständen durch den Widerruf der Autofinanzierung bzw. des Leasingvertrags. Hierfür müsste jedoch die erteile Widerrufsinformation fehlerhaft oder müssten Informationspflichten verletzt worden sein. Nach unserer Prüfung leiden viele Autofinanzierungen an Formmängeln. Da es sich bei Autokäufen häufig um verbundene Geschäfte handelt, führt ein Widerruf der Finanzierung auch zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Kostenloses Prüfungsangebot

Unsere Rechtsanwälte bieten betroffenen Dieselfahrern eine kostenlose Prüfung der Handlungsoptionen. Dabei prüfen unsere Rechtsanwälte sowohl Rechte im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, als auch die Möglichkeit eines Kredit-/Leasingwiderrufs.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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