Dr. Stoll & Sauer sieht gestiegene Chancen im Fiat-Skandal / Rückruf für Verurteilung nicht nötig

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil zum Diesel-Abgasskandal der Audi AG eine bemerkenswerte Einschätzung zum Thema Rückrufe abgegeben (Az. 5 U 145/20). Demnach sieht das Gericht einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundeamtes für eine Verurteilung des Autobauers nicht als zwingend notwendig an. Es reiche aus, wenn der Kläger „greifbare Umstände anführt, auf die er den Verdacht gründet, sein Fahrzeug weise eine oder mehrere Abschalteinrichtungen auf“. Der Senat stützt sich bei seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19). 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht durch das Urteil die Chancen von Verbrauchern gegen Fiat Chrysler und Iveco gestiegen. Denn mit einem behördlichen Rückruf ist nicht zu rechnen, da die Motoren in Italien zugelassen worden sind. Die Beweislast gegen Fiat ist jedoch enorm. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung im kostenlosen Online-Check.

 

Audi AG wegen Abgasmanipulation an 3-Liter-Diesel verurteilt

Der Abgasskandal der Volkswagen AG umfasst nicht nur die Motoren EA189 und EA288, sondern auch die großen 3-Liter-Motoren – EA896 und EA897. Im vorliegenden Verfahren ging es am Oberlandesgericht Koblenz um einen Audi A6 Allround 3.0 TDI Euro 6 plus. Der A6 verfügt über eine Abgasrückführung und einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Eindüsung. Die Abgasrückführung wird mit einem sogenannten Thermofenster reguliert – praktisch ausgeschalten. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des KBA vor. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte die Audi AG am 13. Januar 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht sah es als erwiesen, dass das Fahrzeuge über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Audi muss dem Kläger 54.278,05 Euro zurückerstatten und erhält dafür das Fahrzeug zurück. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Urteil deutlich, dass der Abgasskandal für VW noch lange nicht zu Ende ist. Klagen sind auch heute noch möglich. Die 3-Liter-Motoren und der EA288-Diesel stehen unter Verdacht, die Abgasreinigung zu manipulieren. Gerichte votieren in den vergangenen Monaten auch im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 28. Januar 2020 verbraucherfreundlich. Hier hat eine Trendwende eingesetzt, die zudem durch ein Urteil vom 17. Dezember 2020 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstärkt wird. Abschalteinrichtungen sind für den EuGH generell unzulässig (Az. C-693/18). Ausnahmen hat das Gericht nur in ganz engen Grenzen zugelassen. Letztlich muss der Motor - überspitzt formuliert - kurz davor sein, in die Luft zu fliegen oder den Geist aufzugeben. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, für 260.000 Betroffene einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Was bedeutet das Urteil für den Abgasskandal des Fiat-Imperiums?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco spielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine herausragende Rolle – vor allem für die Reise- und Wohnmobilbranche. Das KBA hat offensichtlich aufgrund politischen Drucks den Einbau von Fiat-Motoren in die beliebten Freizeitfahrzeuge zugelassen, obwohl allen daran Beteiligten klar war, dass die Multijet-Diesel die Abgasreinigung manipulierten. So ist der Abgasskandal des Fiat-Imperiums in die Branche gelangt. Das KBA selbst kann keinen Rückruf der Motoren anordnen. Die Typgenehmigung erlangte Fiat in Italien. Und nach Recherchen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist dem KBA nicht bekannt, ob mit einem Rückruf aus Italien zu rechnen ist. Die italienische Behörde hält bei FCA alles für gesetzeskonform. Also kein Rückruf – keine Chance vor Gericht?

Nein! Das vorliegende Audi-Urteil zeigt, es braucht nicht zwingend einen Rückruf, um als Verbraucher seine berechtigten Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 dafür die Grundlage gelegt. Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal können vor Gericht nicht einfach als Behauptungen 'ins Blaue hinein' verworfen werden. Die Autohersteller können zudem das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht ohne jede weitere Erklärung lapidar bestreiten. Im vorliegenden Fall hätte die Audi AG sich von den Vorwürfen mit detaillierten Erklärungen zur Funktionsweise der Motorsteuerung entlasten müssen – das nennt sich sekundäre Darlegungslast. Doch genau davor fürchten sich die Hersteller.

Zwei Beispiele: Die Daimler AG fällt derzeit in zahlreichen verbraucherfreundlich endenden Verfahren dabei auf, wenig bis gar nichts zur Erklärung der Motorsteuerung beizutragen - selbst wenn ein Rückruf zum streitgegenständlichen Fahrzeug vorliegt. Die Aufforderungen der Gerichte, die Rückrufschreiben ungeschwärzt vorzulegen, kommt das Unternehmen teilweise nicht nach oder nur unzureichend. Die Folgen sind Verurteilung aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung der Verbraucher.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Landgericht Offenburg am 23. Juni 2020 gegen Audi ebenfalls ein bemerkenswertes verbraucherfreundliches Urteil erstritten, obwohl die Audi AG wenig Erhellendes beigetragen hat und kein Rückruf des KBA vorlag (Az. 3 O 38/18). Dem Richter war das Fehlen eines Rückrufs egal. Dafür könne es viele Gründe geben – wie etwa „politischer Einfluss“, merkte der Vorsitzende Richter an. Das Gericht kritisierte das Prozessverhalten von Audi als „Leugnen“. Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als „unzutreffend“ bezeichnet. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Auch der Offenburger Richter schloss sich dieser Ansicht an. Der EuGH hat das Gutachten am 17. Dezember 2020 bestätigt.

Deutschen Gerichten ist der politische Einfluss auf den Abgasskandal durchaus bewusst. Gerade die Einmischung der Politik – namentlich von den beiden CSU-Politiker Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer - hat den Skandal rund um die Reise- und Wohnmobilbranche im Fiat-Skandal erst ausgelöst. Scheuer hat im Bundesverkehrsministerium 2016 als damaliger CSU-Generalsekretär interveniert, damit die Branche weiterhin die auffällig gewordenen Fiat-Motoren verbauen darf. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind das in der Gesamtschau starke Argumente, dass sich im Abgasskandal von Fiat Chrysler und Iveco die Gerichte auf die Seite der Verbraucher stellen werden. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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