Drohende Insolvenz durch Corona-Krise kontra effektive Unternehmenssicherung

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Die zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die sogenannte Corona-Krise können für viele Unternehmen und Einzelunternehmen schnell zur einer existenziellen finanziellen Bedrohung werden. 

Der Hinweis, dass die Mitarbeiter möglichst im Homeoffice arbeiten sollen, ist für Handwerker, Hotels oder Gastronomen nur schwer umsetzbar. Die laufenden Kosten wie Miete, Löhne, Sozialabgaben und Steuern verbrauchen schnell die finanziellen Reserven, laufende Darlehen zehren die minimalen Einnahmen auf. 

Um die Ausgaben zu minimieren und kurzfristig Überbrückungsgelder zu bekommen, hat die Bundesregierung zahlreiche Sofortmaßnahmen ergriffen. Kurzarbeitergeld, schnelle unbürokratische und günstige Darlehen bei der KfW, die Möglichkeit der zweitweisen Reduzierung oder Stundung der Steuerzahlungen sind solche Erleichterungen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise sollen die Finanzämter auf Vollstreckungen und sogar auf Säumniszuschläge verzichten. Dieses muss aber beantragt werden.

Meist wissen die Betroffenen aber nicht, welche Voraussetzungen erfüllt oder Anträge gestellt werden müssen. Auch ist die vorschnelle Aufnahme von Krediten, deren Rückzahlung eventuell nicht gesichert ist, keine dauerhafte Lösung.

Jedoch ist das Folgende zu beachten:

Die Annahme staatlicher Hilfen oder Überbrückungen ist meist der richtige Weg um die Zeit verminderter Einnahmen zu überstehen. Verhandlungen mit Lieferanten oder Vermietern über Zahlungsaufschübe oder Preisnachlässe können der entscheidende Punkt zum finanziellen Überleben sein.

Herr Rechtsanwalt Junge hilft Ihnen sehr gern und kompetent bei der Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Lage, zeigt Ihnen die Möglichkeit staatlicher Hilfen auf und verhandelt mit Ihren Vertragspartnern.

Auch die Regelung arbeitsrechtlicher Probleme übernimmt er sehr gern für Sie.

Als Außenstehendem ist es möglich mit der nötigen Präzision und Genauigkeit genau die richtigen Maßnahmen für Ihr Unternehmen aufzuzeigen und mit Ihnen zusammen zu verwirklichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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