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Duldung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Duldung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Geduldete dürfen sich eigentlich nicht in Deutschland aufhalten, da sie über keinen Aufenthaltstitel verfügen.
  • Ihr Aufenthalt wird jedoch für eine Zeitspanne von maximal drei Monaten geduldet, weil keine Abschiebung durchgeführt werden kann.
  • Zur Duldung einer ausreisepflichtigen Person in Deutschland kann es aus verschiedenen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kommen.
  • Wird eine Duldung geprüft und nochmals um dieselbe Zeitspanne verlängert, spricht man von einer Kettenduldung.
  • In den ersten drei Monaten in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Flüchtlinge ein Beschäftigungsverbot.

Was versteht man unter einer Duldung?

Bei einer Duldung handelt es sich um einen Flüchtlingsstatus der besonderen Art. Die Erteilung dient lediglich dazu, einem Ausländer mitzuteilen, dass er ausländerbehördlich registriert ist. Dazu erhält er eine Duldungsbescheinigung.

Geduldete Personen sind eigentlich nicht berechtigt, in Deutschland zu sein, da sie keinen Aufenthaltstitel besitzen. Ihre Anwesenheit wird aber für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten geduldet, da es nicht möglich ist, sie abzuschieben. Jedoch müssen Geduldete strenge Auflagen einhalten.

Die Rechtsgrundlage der Duldung bildet das Aufenthaltsgesetz, konkret § 60a AufenthG. In der Fachsprache spricht man von einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung von Ausreisepflichtigen. Aufgrund verschiedenster Regelungen zum Bleiberecht können Ausländer, die über mehrere Jahre hinweg lediglich geduldet wurden, unter bestimmten Voraussetzungen für eine gewisse Zeit eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten.

Die Duldung verliert mit der Ausreise des Ausländers ihre Gültigkeit. Dieser darf dann nicht mehr nach Deutschland zurückkehren.

Welche Gründe können zur Aussprache einer Duldung führen?

Eine Duldung kann ausgesprochen werden, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Rechtliche Gründe sind beispielsweise:

  • Die betroffene Person muss im Zielland der Abschiebung eine Gefahr für Leib und Leben oder ihre Freiheit befürchten.
  • Gegen den Betroffenen könnte in seinem Heimatstaat die Todesstrafe verhängt werden.

Tatsächliche Gründe sind z. B.:

  • Eine schwere Krankheit, die zur Reiseunfähigkeit der betroffenen Person führt.
  • Betroffener besitzt keinen Pass mehr.
  • Fehlende Flugverbindungen oder sonstige Einreisemöglichkeiten in den Heimatstaat.
  • Heimatland blockiert Wiederaufnahme des Betroffenen.
  • Notwendige Papiere, wie beispielsweise Visa, fehlen der betroffenen Person.
  • Für das Heimatland des Betroffenen besteht ein Abschiebestopp.

Wann spricht man von einer Kettenduldung?

Manchmal besitzen geduldete Menschen nicht die erforderlichen Papiere oder ihre Staatsangehörigkeit lässt sich (noch) nicht zweifelsfrei klären. Häufig können diese Abschiebungshindernisse nicht binnen drei Monaten beseitigt werden, obwohl der Geduldete bei dieser Beseitigung mitwirken und sonst Nachteile befürchten muss.

In den beschriebenen Fällen kommt es in der Praxis meist dazu, dass die Duldung alle drei bis sechs Monate nochmals geprüft und um den gleichen Zeitraum verlängert wird. Dies bezeichnet man als Kettenduldung. Viele betroffene Personen besitzen diesen Status teilweise jahrelang.

Dieses Vorgehen wird insbesondere von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, da es Geduldeten so nicht möglich ist, Pläne für ihr Leben zu schmieden. Schließlich verfügen sie über keine Aufenthaltserlaubnis, weswegen ihre Ausreisepflicht generell weiterhin Bestand hat.

Darf man als Geduldeter in Deutschland arbeiten?

Während der ersten drei Monate in Deutschland besteht generell für sämtliche Flüchtlinge ein Beschäftigungsverbot. Tätigkeiten, die nicht als Beschäftigungsverhältnis gelten, können jedoch jederzeit ausgeübt werden. Hierzu zählen z. B. schulische Berufsausbildungen ohne Ausbildungsbetrieb oder unentgeltliche Praktika (Hospitationen).

Nach drei Monaten kann Geduldeten gemäß den Bestimmungen der Beschäftigungsverordnung die Ausübung einer Beschäftigung genehmigt werden (§ 32 BeschV). Für die ersten fünfzehn Monate besteht ein drastisch eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt.

Geduldete Menschen bekommen im Regelfall nur dann eine Genehmigung, wenn aktuell kein Deutscher oder EU-Bürger die Tätigkeit ausüben möchte oder kann. Dies bezeichnet man als Vorrangprüfung. Für Geduldete sieht die Arbeitssituation folgendermaßen aus:

Art der BeschäftigungAb wann?Genehmigung erforderlich?Vorrangprüfung
• schulische Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb und unentgeltliches Praktikum (Hospitation) ab sofortNeinNein
• Ausbildungab sofort JaNein
• Hochschulabschluss vorhanden: Beschäftigung in einem Mangelberuf mit einem Gehalt von 38.688 Euro brutto im Jahr oder mehr • deutsche Ausbildung abgeschlossen: entsprechende Beschäftigung • Zusatzmaßnahmen, die zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses nötig sind • Ausbildung abgeschlossen: Beschäftigung in einem Mangelberuf ab 4. MonatJaNein
• anderweitige Beschäftigung außer Zeit- und Leiharbeitab 4. MonatJaJa
• jede Art von Beschäftigungab 49. MonatNeinNein

Ist der Aufenthalt von Geduldeten in Deutschland räumlich beschränkt?

Inhabern einer Duldung ist es lediglich gestattet, sich in ihrem Bundesland aufzuhalten. Diese räumliche Beschränkung ist in § 61 AufenthG geregelt. Man spricht von der Residenzpflicht. Möchte der Inhaber einer Duldung das Bundesland kurzfristig verlassen, benötigt er im Regelfall eine Verlassenserlaubnis. Wenn sich die betroffene Person drei Monate oder länger ohne Unterbrechung erlaubt oder geduldet in Deutschland aufhält, muss sie sich für gewöhnlich nicht mehr an die Residenzpflicht halten.

Der Aufenthalt kann im Einzelfall weiter begrenzt werden, beispielsweise auf einen Landkreis. Zumindest in den ersten Monaten nach der Ankunft ist das regelmäßig der Fall. Außerdem kann die zuständige Ausländerbehörde die Bewegungsfreiheit von Geduldeten auch vergrößern. Dies kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  •  Der Geduldete verfügt über eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung.
  •  Ausbildungszwecke erfordern eine Erweiterung des Gebiets, in dem sich der Geduldete bewegen darf.
  •  Die Vergrößerung dieses Gebiets dient der Aufrechterhaltung der Familieneinheit.
Foto(s): ©Pexels.com/fauxels

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