Eintrag in das Familienbuch Bosnien und Herzegowinas eines im Ausland geborenen Kindes

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Eintrag in das Familienbuch Bosnien und Herzegowinas eines im Ausland geborenen Kindes

Benötigt werden:

- Internationale Geburtsurkunde

- Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina der Eltern oder nur eines Elternteils, der das Kind einträgt

- Aufenthaltsbestätigung der Eltern aus dem Polizeiregister (nur für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger)

- Für Kinder, geboren bis 01.01.1998 (Verfassungsdatum der FBiH), erfolgt der Eintrag in das Geburtenregister durch den Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowinas und durch den Beschluss des Verwaltungsrates.

- Für Kinder, die nach 01.01.1998 geboren wurden, erfolgt der Eintrag direkt in das Geburtenregister nach dem Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowinas.

- Insofern das Kind älter als 14 Jahre alt ist, muss eine Zustimmung des Kindes über den Eintrag in das Geburtenregister und Staatsbürgerschaftsregister von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowinas eingeholt werden.

- Für Personen, älter als 18 Jahre, muss eine Ledigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden

Eintrag in das Familienbuch Bosnien und Herzegowinas eines im Ausland geborenen Kindes:

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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