Einvernehmliche Scheidung - wie geht das?

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Wenn eine Ehe scheitert, und man das gemeinsame Leben aufgibt, ist dies, insbesondere wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder entstanden sind, traurig genug. Die berüchtigten sprichwörtlichen Scheidungs-“Schlammschlachten“ möchte man nach Möglichkeit vermeiden. Dazu bedarf es natürlich eines Mindestmaßes an Einigkeit zwischen den Ehepartnern. Wenn diese besteht, beide in die Scheidung der Ehe einwilligen und man in der Lage ist, sich über alle weiteren Folgesachen zu einigen, kann man den Weg der einvernehmlichen Scheidung beschreiten. Was das ist, wie es funktioniert, und welche Vorteile es hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Was ist eine „Einvernehmliche Scheidung“?

Die einvernehmliche Scheidung ist das Gegenteil der sogenannten streitigen Scheidung. Sie ist der schnellste und leichteste Weg der Ehescheidung, der beschritten werden kann, wenn beide Ehepartner bereit sind, alle potenziellen Streitfragen unter sich zu klären, anstatt diese vom Gericht entscheiden zu lassen, sodass der Gang zum Scheidungsrichter gewissermaßen nur eine Formalität darstellt, der genüge getan werden muss.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

 

Trennungsjahr

Zur Scheidung einer Ehe muss gemäß § 1566 BGB das sogenannte Trennungsjahr verstrichen sein. Dieses kann von den Ehepartnern im Idealfall dazu genutzt werden, sich über alle Streitfragen einig zu werden.

Anwalt

Der Antrag auf Scheidung der Ehe ist bei Gericht gemäß § 114 Abs. 1 FamFG in jedem Fall durch einen Anwalt zu stellen. Wenn über alle Fragen Einigkeit herrscht, bedarf es nur eines Anwaltes, um im Namen eines Ehepartners den Scheidungsantrag einzureichen, dem der andere Ehepartner dann nur formell zustimmen muss. Ratsam ist dies allerdings nur, wenn wirklich keine Fragen mehr offen sind, da der Anwalt im Zweifelsfall nur den Antragssteller vertritt.

 

Scheidungsfolgevereinbarung

Um ein möglichst rasches und reibungsloses Scheidungsverfahren zu ermöglichen, müssen die Ehepartner sich (abgesehen von der Ehescheidung selbst) über folgende Punkte einig sein:

  • Unterhaltsregelungen
  • Vermögens- und Hausratsteilung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder

Diese Punkte, und wie in Bezug auf sie verfahren werden soll, muss in einer Scheidungsfolgevereinbarung niedergelegt werden. Diese muss notariell beurkundet und dem Gericht zusammen mit dem Scheidungsantrag vorgelegt werden.

 

Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn Sie nach Ablauf des Trennungsjahres alle Streitfragen geklärt und eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und in einer gültigen Form vorliegen haben, beauftragen Sie einen Anwalt damit, den Scheidungsantrag zu stellen. Die Kosten für den Anwalt teilen Sie bestenfalls auf. Wenn keine Streitfragen mehr auftauchen, wird vom Gericht ein Scheidungstermin festgesetzt, und zu diesem Termin die Ehe zu den von Ihnen gemeinsam beschlossenen Konditionen geschieden.

 

Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Abgesehen von der seelischen Last, die eine streitige Scheidung darstellen kann, und die durch ein Einvernehmen der Ehepartner deutlich erleichtert wird, bietet die einvernehmliche Scheidung die Vorzüge, günstig und rasch geregelt zu sein.

Rasch deshalb, weil ohne offene Streitfragen, deren Behandlung vor Gericht sich über Monate hinziehen kann, bei völliger Einigkeit der Ehepartner vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungstermin in der Regel nur einige Wochen vergehen.

Günstig deshalb, weil keine hohen Gerichtskosten entstehen, wenn alle Scheidungsfolgesachen außergerichtlich geklärt werden können, sodass man nur den Notar und (bestenfalls) nur einen Anwalt bezahlen muss.

Das Familienrecht und Scheidungsfragen sind mein Schwerpunkt.

Wenn Sie sich in der Situation befinden, Ihre Ehe scheiden lassen zu wollen, und sich möglicherweise bereits im Trennungsjahr befinden, kontaktieren Sie mich gerne!

 

 


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