Elterngeld - NEU

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Regelungen für Elterngeld werden mit Wirkung ab dem 01. September 2021 erweitert und bringen für die Eltern einige Vorteile:

Das Stundenkontingent, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, wird auf 32 Stunden erweitert (bisher 30 Stunden). Damit ist eine 4-Tage-Arbeitswoche möglich.

Der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten wird verlängert. Demnach verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt, auf 14 Monate, wenn die Geburt mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt, auf 15 Monate, wenn die Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin liegt und auf 16 Monate, wenn die Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin liegt.

Paare mit einem Einkommen von über € 300.000,- erhalten kein Elterngeld mehr.

Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen 2 und 4 Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von 4 Monaten, d.h. beide Elternteile mussten mindestens 4 Monate parallel in Teilzeit arbeiten.

Schon jetzt gilt, dass bei werdenden Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind, das Elterngeld aus dem ursprünglich erhaltenen Gehalt berechnet wird.

Auch bei Pei Paaren, die Elterngeld-Plus beziehen und in Kurzarbeit arbeiten, ändert sich der errechnete Elterngeldbetrag nicht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robert Krusche Fachanwalt

Beiträge zum Thema