Encrochat von den Ermittlungsbehörden geknackt; was bedeutet dies für Strafverfahren?

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Französische Ermittlungsbehörden haben laut Presseberichten vor Monaten die App Encrochat geknackt. Diese App ermöglichte die sichere und verschlüsselte Kommunikation. In dem Zusammenhang wurde auch von Krypto - Telefonie gesprochen.  Für staatlichen Behörden steht bei verschlüsselter Kommunikation schnell der Verdacht im Raum, dass es etwas zu verbergen gibt. Sicherlich werden im Einzelfall verschlüsselte Kommunikationstechniken auch von Kriminellen genutzt.

Die französischen Ermittlungsbehörden haben ca. 3000 deutsche Nutzer festgestellt und zu denen umfangreiches Datenmaterial an die deutschen Behörden (BKA und Zoll) übermittelt. Die deutschen Behörden werten diese Daten nunmehr seit Monaten aus; dies wird sich im Hinblick auf die Datenmengen noch einige Zeit hinziehen.

Bereits jetzt wurden im Zusammenhang mit diesen Daten zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen deutsche Beschuldigte bzw. in Deutschland lebende Beschuldigte eingeleitet. Teilweise sind die strafrechtlichen Vorwürfe enorm; manchmal steht der Verdacht von organisierter Kriminalität im Raum. Einige Nutzer der App haben möglicherweise im Hinblick auf die Verschlüsselung sehr ungehemmt auch über strafbare Inhalte kommuniziert.

 

Es gibt im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Daten aus Frankreich erhebliche Zweifel, da nicht geklärt ist, wie und auf welcher Rechtsgrundlage die Daten erhoben wurden. Datenschutzrechtlich ist es sehr fragwürdig, da die meisten Daten brave Bürger betreffen, welche nur geschützte Kommunikation wünschten. Somit ist die massenhafte Übermittlung der Daten -unabhängig von einem konkreten Verdacht gegen einzelne Personen-  rechtlich zweifelhaft.

Daneben ist immer auch zu diskutieren, was konkret kommuniziert wurde und ob eventuelle Vereinbarungen überhaupt absprachegemäß auch ausgeführt wurden.

Es gibt somit viel Raum für Verteidigung.

Von Ermittlungsverfahren Betroffene sollten sich einen erfahrenen Strafverteidiger oder Strafverteidigerin suchen.

 

Rechtsanwalt Ulli H. Boldt ist Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, Dresden und Leipzig.

 


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