Entlassungswelle bei STAMA Maschinenfabrik in Schlierbach

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Die STAMA Maschinenfabrik GmbH hat ihre Mitarbeiter Ende November 2020 über die Eckpunkte des gelanten massiven Stellenabbaus und die Teilschließung des Werks in Schlierbach informiert. Demnach sollen von den ursprünglich 335 Arbeitsplätzen lediglich 107 Arbeitsplätze erhalten bleiben in den Bereichen Vertrieb, Service und angrenzende Unterstützung. Demnach werden 185 Arbeitnehmer bereits im Januar 2021 ihre Kündigungen erhalten, sofern sie die ihnen unterbreiteten Angebote zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Übergang in eine Transfergesellschaft (so genannter 3-seitiger Vertrag) nicht annehmen. 

Der Aufhebungsvertrag sieht vor, dass den betroffenen Mitarbeitern zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Verlustes des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe des Faktors 0,85 (d.h. 0,85 Bruttogehälter pro Jahr der Beschäftigung) bezahlt wird. Zusätzlich ist eine ,,Turboprämie" mit dem Faktor 0,15 für die Mitarbeiter vereinbart, die den Aufhebungsvertrag bis zum 18.12.2020 abschließen. Zusätzlich soll sich die Abfindung noch um Zuschläge für Kinder und Behinderungsgrad erhöhen.

Es wurde zudem ein Alterssozialplan für Mitarbeiter abgeschlossen, welche nach Ablauf der individuellen Kündigungsfrist im Jahr 2O21 bereits 60 Jahre oder älter sind. Anstelle der Abfindung erhalten diese Mitarbeiter eine Aufstockung der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und bisherigem Nettoverdienst sowie einen Ausgleich für etwaige Rentenabschläge.

Die Kanzlei PLATO RECHTSANWÄLTE hat bereits im Vorfeld der Mitteilung der Geschäftsleitung mehrere Mitarbeiter der STAMA über die rechtliche Einordnung der beschlossenen Massenentlassung beraten. Wenn auch Sie von der Massenentlassung betroffen sind und nun ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder aber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten haben bzw. noch werden, sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Gerne stehen Ihnen unsere Arbeitsrechts-Experten 

in den Büros unserer Kanzlei in Kirchheim unter Teck und in Göppingen mit Rat und Tat zur Seite. 

Wegen der von der Geschäftsleitung der STAMA gesetzten sehr kurzen Überlegungsfrist haben wir eine Notfall-Mail-Adresse für Ihre Fragen und Terminwünsche eingerichtet. Auch während des Corona-Lockdowns sind wir erreichbar unter  

stama@plato-rechtsanwaelte.de




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