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Erbbetrug und Erbschleicherei: Die Maschen der Betrüger und wie sich Gefährdete schützen können

  • 3 Minuten Lesezeit
Erbbetrug und Erbschleicherei: Die Maschen der Betrüger und wie sich Gefährdete schützen können
  • Erbschleicher erlangen durch Manipulation oder Täuschung das Vertrauen eines Menschen, um in seinem Testament begünstigt zu werden.
  • Für ältere, einsame Menschen besteht besonders große Gefahr, Opfer von Erbschleichern zu werden.
  • Erbschleicher können wegen Straftaten wie Betrug und Nötigung belangt werden.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich im Vorhinein zu schützen, zum Beispiel durch ein Ehegattentestament.

Laut aktuellen Statistiken wird in Deutschland immer mehr Geld vererbt – bis zum Jahr 2027 sollen es bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr sein. Die Senioren, deren Vermögen an jüngere Generationen weitergegeben wird, werden gleichzeitig immer älter. Oft können sie ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen und sind dabei auf Dritte angewiesen. Viele von ihnen sind einsam und sehnen sich nach einer Bezugsperson in ihrem Leben – eine perfekte Ausgangslage für Erbschleicher.

Erbschleicher nutzen die Schwäche älterer vermögender Menschen und die Gesetzeslage aus

Erbschleicher nutzen nicht nur die schwierigen Lebensumstände vieler Senioren, sondern auch die umfangreichen Rechte von Erblassern in Deutschland aus. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die sogenannte Testierfreiheit festgelegt. Diese besagt, dass der Erblasser frei entscheiden kann, wer was erben soll. 

Für die einzige Einschränkung sorgt das Heimgesetz (HeimG). Hier ist zu lesen, dass Mitarbeiter und Leiter von Pflegeeinrichtungen nicht ins Testament aufgenommen werden dürfen.

Erbschleicher sind darauf aus, das Testament des Erblassers zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Das erreichen sie, indem sie den Erblasser manipulieren oder täuschen. Erbschleicher können eine echte Bedrohung für den Erblasser und sein familiäres Umfeld sein – und es werden laut Experten immer mehr. Auch professionelle Erbschleicherei im großen Stil ist keine Seltenheit.

Wie erkennt man Erbschleicher?

  • Um Einfluss auf ihn auszuüben und sein Vertrauen zu gewinnen, machen Erbschleicher den Betroffenen emotional von sich abhängig. 
  • Sie schirmen den Erblasser von seinem sozialen Umfeld ab und unterbinden den Kontakt zu Freunden und Verwandten.
  • Oft äußern sich Erbbetrüger abfällig über die Kontaktpersonen des Betroffenen, um sein Vertrauen in sie zu schwächen.
  • In vielen Fällen begleitet der Erbschleicher den Betroffenen ständig und führt auch die Gespräche für ihn.
  • Oft drohen Erbbetrüger, ihre Betreuung zu entziehen, wenn der Erblasser sie nicht in seinem Testament berücksichtigt.
  • Etliche Erbschleicher drängen den Betroffenen auch zu einer Adoption oder Heirat. Sie verfolgen damit das Ziel, die Position eines rechtmäßigen Erben zu erhalten.

Ist Erbschleicherei strafbar?

Erbschleicherei als Straftat kennt das deutsche Gesetz nicht. Das macht die Situation für Angehörige, die sich um den Betroffenen sorgen, zusätzlich schwierig. Allerdings können sich Erbschleicher Betrug, Nötigung, Urkundenfälschung, Veruntreuung und in schlimmen Fällen sogar Freiheitsberaubung zuschulden kommen lassen. 

Diese Straftaten müssen jedoch bewiesen werden. Haben Sie den Verdacht, dass sich ein Erbschleicher in Ihrem Umfeld aufhält, sollten Sie daher einen Anwalt für Strafrecht einschalten.

Was tun, wenn der Erblasser das Testament zugunsten des Erbschleichers abgeändert hat? 

In bestimmten Fällen kann ein Testament angefochten werden. Sie können argumentieren, dass das Opfer des Erbschleichers beim Formulieren des Testaments testierunfähig war. Das ist gegeben, wenn er aufgrund einer Erkrankung oder wegen Altersschwäche keine eigenen Entscheidungen mehr treffen und die wichtige Bedeutung eines Testaments nicht mehr erfassen kann. 

Zudem kann das Testament unwirksam sein, wenn der Erblasser bedroht oder arglistig getäuscht wurde. In allen Fällen müssen Sie aber Beweise liefern. Die Testierunfähigkeit kann beispielsweise durch ein Gutachten belegt werden. Auch ein Testament, das den Pflichtteilsberechtigten nicht berücksichtigt, kann angefochten werden.

Wie können sich Gefährdete im Voraus vor Erbschleichern schützen?

Auch hier sollten Sie frühzeitig tätig werden. Bereits wenn Sie feststellen, dass ein älterer Verwandter oder Bekannter sich zurückzieht, sollten Sie handeln. Stellen Sie am besten jetzt sicher, dass er nicht vereinsamt und das Opfer eines Erbbetrügers wird. 

Auch ein Betreuer für ältere Menschen, die keine Angehörigen haben, kann sinnvoll sein. Diesen Antrag muss die betreffende Person allerdings selbst stellen. Wozu der Betreuer berechtigt ist und wozu nicht, kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.

Ehegattentestament und Erbvertrag als Vorsorgemaßnahme

Auch ein Ehegattentestament kann vor Erbschleichern schützen, indem sich beide Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Für den Fall, dass der länger lebende Ehepartner stirbt, können Schlusserben bestimmt werden. Diese Verfügung kann daraufhin vom länger lebenden Ehegatten nicht mehr geändert werden. Wer nicht verheiratet ist, kann zum selben Zweck einen sogenannten Erbvertrag abschließen.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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