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Erben müssen Zugang zu den iCloud-Daten eines Verstorbenen erhalten

  • 2 Minuten Lesezeit
Boris Christof Böhm anwalt.de-Redaktion
  • Das Landgericht Münster verpflichtet Apple dazu, die Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers auf dessen Daten zugreifen zu lassen.
  • Apple wollte ihnen dies verweigern und äußert sich nicht zu der Entscheidung.
  • Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gibt eine klare Linie vor.
  • Für den digitalen Nachlass finden somit die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für die Briefe eines Verstorbenen Anwendung. 

Nach dem Ableben des Erblassers erhalten die Erben seine sämtlichen Unterlagen einschließlich seiner Korrespondenz. Solange es sich um greifbare Gegenstände handelt, ist also alles eindeutig gesetzlich geregelt.

Wenn es um digitale Nutzerdaten geht, ist die Situation dagegen noch nicht ganz so eindeutig. Ein kürzlich getroffenes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sollte aber die Sache geklärt haben. Zumal auch weitere Gerichte vor diesem Hintergrund den Erben inzwischen weitreichende Rechte einräumen.

Landgericht Münster: Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Daten gewähren

So wurde das Technologieunternehmen Apple verpflichtet, den Erben eines iCloud-Anwenders den Zugang zum Account des verstorbenen Familienvaters zu ermöglichen. Das entschied das Landgericht Münster in einem Urteil, das am 24.04.2019 veröffentlicht wurde (Az.: 014 O 565/18).

Laut Angaben der Rechtsanwälte der Erben war der Mann während einer Reise im Ausland ums Leben gekommen. Der Technologieriese hatte zuvor den Wunsch der Angehörigen, Zugriff auf die in der iCloud gespeicherten Daten zu bekommen, außergerichtlich abgelehnt.

Die Erben hoffen darauf, von den in der iCloud gespeicherten Daten neue Erkenntnisse über den Tod des Mannes aus dem Münsterland zu gewinnen. In der iCloud von Apple kann man Fotos, Videos, Apps, E-Mails und andere Dateien speichern.

Apple äußert sich nicht zu der Gerichtsentscheidung

Das Technologieunternehmen wollte keinen Kommentar zu dem Fall abgeben. In der Vergangenheit gewährte der Konzern den Erben in ähnlichen Fällen oft auch ohne Gerichtsverfahren den Zugang zu den iCloud-Daten Verstorbener. Meist musste dazu lediglich ein Erbschein vorgelegt werden. In anderen Fällen musste Apple aber gerichtlich dazu gezwungen werden, den Erben Zugriffsrechte einzuräumen.

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum digitalen Nachlass

Im Juli 2018 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Internet grundsätzlich an die Erben fallen (Az.: Z III ZR 183/17). Sie sind damit nicht anders zu behandeln als Tagebücher oder persönliche Briefe. Konkret ging es bei der Entscheidung darum, dass Eltern als Erben Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer wahrscheinlich durch Suizid verstorbenen Tochter erhalten mussten.

Wie ist die Entscheidung des Landgerichts Münster einzuordnen?

Das nun in Münster gefällte Urteil überträgt diese BGH-Entscheidung auf sonstige Onlinedienste. Damit sind die Rechte von Erben am digitalen Nachlass von Verstorbenen weiter gestärkt worden. Dieser Überzeugung ist auch die Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei, die die Erben vor Gericht vertreten hat. Ihr zufolge erging die Entscheidung als Versäumnisurteil, da sich Apple in dem Verfahren bisher gar nicht anwaltlich vertreten ließ. Die Entscheidung des Münsteraner Landgerichts umfasst deshalb keine näheren inhaltlichen Ausführungen. Darüber hinaus existiert bisher auch keine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass.

(BCB)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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