Erfolgreiche Studienplatzklage in Pharmazie an der FU Berlin

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Da es immer schwerer wird, im regulären Zulassungsverfahren einen Studienplatz zu erhalten, entscheiden sich viele für die Einleitung einer sogenannten Studienplatzklage. Dabei müssen wir den Universitäten nachweisen, dass freie Kapazitäten nach Abschluss des Auswahlverfahrens zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist der Bewerber in seinem Ausbildungsgrundrecht nach Artikel 12 Grundgesetz verletzt. 

Im Studiengang Pharmazie konnten wir unseren Mandanten pünktlich zum Semesterstart im Wintersemester 2019/2020 zu einem Studienplatz im Studiengang Pharmazie an der Freien Universität Berlin verhelfen. Eine schnelle Zuweisung eines Platzes war möglich, weil wir einen Vergleich mit der Freien Universität Berlin schließen konnten. Wir freuen uns, dass wir erneut zur Aufnahme in dem begehrten Wunschstudiengang beitragen konnten und wünschen unseren Mandanten viel Erfolg beim Studium!

Wenn Sie ebenfalls eine Studienplatzklage planen, setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass erst ein Ablehnungsbescheid der jeweiligen Hochschule oder von Hochschulstart.de vorliegen muss. Aufgrund verschiedener Fristen der Bundesländer oder sogar einzelner Regelungen der Universitäten macht es Sinn, sich bereits vor der Bewerbung nach den Fristen und Formalien zu erkundigen. So enden die ersten Fristen bereits mit der Antragstellung im regulären Vergabeverfahren. Teilweise können wir jedoch auch Verfahren noch nach dem Semesterbeginn einleiten; zum Teil muss man sich bei der betreffenden Hochschule nicht einmal beworben haben.

Rufen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen in jedem Verfahrensschritt beratend zur Seite. Mit unserer Erfahrung in der langjährigen Betreuung solcher Verfahren können wir Ihnen die Chancen und Kosten in Ihrem Wunschstudiengang gern erläutern.


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