Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs durch Pflegedienste- ein Fachanwalt hilft!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Anzahl der Verfahren gegen Pflegedienste wegen des Verdachts des Betruges steigen von Jahr zu Jahr. Immer wieder sind Zeitungsmeldungen zu lesen, dass Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wieder einen Fall aufgedeckt hätten.

Hierbei sind folgende Fallkonstellationen am häufigsten. 

Es werden Leistungen gegenüber Pflege- und Krankenkassen abgerechnet, die nicht so wie bewilligt oder nicht in dem erforderlichen Umfang oder so gar nicht bewilligt wurden. Der am einfachsten nachzuweisende Vorwurf ist der, wenn gar keine Leistungen erbracht wurden. Dann spricht man von sogenannten "Luftleistungen". Häufig geschieht dies in Zusammenarbeit mit dem Patienten, welcher entweder einen Geldbetrag oder Sachleitungen erhält. 

Schwieriger ist der Nachweis, wenn Leistungen nur teilweise erbracht wurden. Hier sind es meist Stichproben vor Ort, die den Verdacht begründen. Besonders bei dem Einsatz von Leiharbeitern, werden die Sätze für qualifiziertes Personal abrechnet, obwohl die Pfleger vor Ort diese Voraussetzung nicht erfüllen. 

Es gibt auch den Fall, dass Verwandte unbewusst oder gegen Beteiligung die Aufgaben des Pflegepersonals übernehmen. Alle diese Fälle sind schon aufgrund der entstandenen Schäden gewerbsmäßiger schwerer Betrug mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.

Dabei ist die strafrechtliche Konsequenz nicht das Einzige, worauf ein Verteidiger achten muss. 

Oft werden an die betroffenen Firmen und letztendlich die Verantwortlichen Rückforderung im sechsstelligen Bereich gerichtet. Hier muss der Verteidiger seine Kenntnisse und Erfahrungen mit Verträgen bzw. Rahmenverträgen gem.§ 132 SGB V geschickt ausspielen. 

Oft kann in diesem Bereich ein Vergleich gefunden werden, der das wirtschaftliche Überleben der Firma und der persönlich Haftenden  sichert. 

Aber zur Begründung der Forderungen arbeiten Ermittlungsbehörden und Kostenträger sehr oft im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften zusammen. Hier hilft nur ein spezialisierter Verteidiger, der tatsächlich im Stande ist, Ihre Interessen aktiv zu vertreten. Dann können die Sie entlastenden Umstände juristisch aufgearbeitet durchaus zu einer Einstellung des Verfahrens und einer mehr als erheblichen Reduzierung der geltend gemachten Forderungen führen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht sowie seit Jahren erfolgreich bundesweit als Verteidiger in solchen Verfahren tätig. 

Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt oder enden mit einem Kompromiss, der das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und Verantwortlichen sichert.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat ihren Hauptsitz in Berlin und Zweigstellen in Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Das anwaltliche Erstgespräch ist kostenlos und begründet keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema