Ermittlungsverfahren wegen Soforthilfe - was nun?

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Sie haben einen Brief mit einer Vorladung von der Polizei, der Kripo oder der Staatsanwaltschaft erhalten.

Darin steht, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Sie sind Beschuldigter und werden verdächtigt Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB begangen zu haben.

Machen Sie sich klar: Es ist noch nie passiert, dass ein Beschuldigter zur Polizei geht, umfangreich aussagt und die Polizei dann sagt: Ach, wenn das so ist, haben wir uns geirrt. Sorry, wir schließen das Verfahren sofort ab, Sie dürfen nach Hause.

Im Gegenteil: Die Polizei hat bereits den Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben und sucht nun nach Möglichkeiten, Ihnen das so nachzuweisen, dass ein Strafrichter Sie verurteilt.

Was gilt also?

- Schweigen Sie. Sie haben dadurch keinen Nachteil.

- Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt als Ihren Verteidiger. Er nimmt Akteneinsicht und erst dann kann man sich sinnvoll verteidigen.

- Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf. Alles, was mit mit Ihrem Antrag auf Soforthilfe zu tun hat (Antrag, Bescheid, Dokumentation der geschäftlichen Situation und damaligen Prognose,...) könnte später als Beweis oder Gedächtnisstütze wichtig sein.

- Schauen Sie, dass Sie (soweit der Verdacht auf Subventionsbetrug nicht völlig unbegründet ist), den erhaltenen Betrag der Soforthilfe parat haben und gegebenenfalls rasch zurückzahlen können.

Wir sind schwerpunktmäßig in Wiesbaden/ Mainz/ Rhein-Main-Gebiet tätig; sprechen Sie uns an.

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt. Die Anwaltskosten für das Ermittlungsverfahren belaufen sich auf ca. 700 EUR, abhängig davon welche Tätigkeit notwendig und sinnvoll ist. Sollte sich an das Ermittlungsverfahren ein Gerichtsverfahren anschließen, fallen zusätzliche Kosten an. Sämtliche Gebühren werden als Vorschuss fällig. Es gehört zu unserer Geschäftspolitik, Ihnen stets im Voraus die voraussichtlichen Kosten darzulegen und Sie nicht nach Abschluss der Verteidigung mit einer hohen Rechnung zu überraschen.

Foto(s): Photo by CDC on Unsplash


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