Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG- Verteidigung durch einen Fachanwalt!

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Das seit am 10.12.2015 erlassene AntiDopG ist kurz und knapp gehalten und umfasst nur 12 Paragraphen. Diese sind aber schon manchem Freizeitsportler, Profi oder Arzt zum Verhängnis geworden. Unter Doping im Sinne des Gesetzes ist die Anwendung unerlaubter Mittel zur Steigerung der sportlichen Leistung zu verstehen. Diese Mittel sind  im Gesetzesanhang aufgeführt. Strafbar ist die Einnahme dieser Mittel, deren Herstellung und Weitergabe, die Einfuhr nach Deutschland und der Besitz und Erwerb dieser Mittel. Grundsätzlich ist auch das Eigendoping für Profisportler strafbar, es sei es gibt hierfür medizinische Gründe und es soll sich kein Vorteil in einem Wettbewerb des organisierten Sports verschafft werden. Natürlich ist auch die Wettkampfteilnahme unter Dopingeinfluss strafbar.

Die möglichen Strafen sind § 4 AntiDopG geregelt. Bei einem Regelfall sind dies Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis. Hier ist wichtig, wie oft wurde was genommen, welcher persönlicher Hintergrund ist gegeben. Ein erfahrener Verteidiger wird diese Verfahren meist zur Einstellung bringen. Wird aber beispielsweise eine Person durch das Doping in die Gefahr des Todes gebracht oder gesundheitlich schwer beschädigt, stehen mindestens ein und höchstens 10 Jahre Freiheitsstrafe im Raum. Hierfür ist aber nötig, dass der Beschuldigte diese Folge zumindest billigend in Kauf genommen hat. Auch dieses wird durch eine gute Verteidigung meistens verneint werden können. 

Wenn gegen Sie der Verdacht des Verstoßes gegen das AntiDopG besteht, wird nicht nur ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Meist wird auch sehr zeitnah eine Hausdurchsuchung durchgeführt um weitere Beweismittel zu sichern. Spätestens dann sollten Sie eine erfahrenen Strafverteidiger mandatieren. Rechtsprechung zum Anti-Doping-Gesetz existiert im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten noch relativ wenig. Ein unerfahrener Verteidiger wird kaum die möglichen Fallstricke des jeweiligen Falles erkennen oder alle zu Ihren Gunsten sprechenden Umstände geltend machen können.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit 2015 in zahlreichen Verfahren bundesweit, die einen Verstoß gegen das AntiDopG zum Inhalt haben. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu verteidigen und zu beraten. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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