Erneut: Abmahnung der Wetega UG über Rechtsanwalt S.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zur Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Hier in der Kanzlei wurden in der Vergangenheit immer wieder Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für verschiedene seiner Mandantin zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt, darunter insbesondere auch Abmahnungen der Wetega UG (haftungsbeschränkt). Ich hatte daher in der Vergangenheit bereits mehrfach über die Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-wetega-ug-haftungsbeschraenkt-ueber-rechtsanwalt-S-erhalten_131682.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-lothar-fuerst-ueber-rechtsanwalt-S-erhalten_149601.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-bremsenkoenig-ug-ueber-rechtsanwalt-s_148190.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf des Angebots von Produkten, die den Vorgaben des Batteriegesetzes unterliegen, ohne die erforderliche Registrierung bei dem Zentralen Melderegister des Umweltbundesamtes.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes i.H.v. 3000,00 Euro erstatten (326,31 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Registrierung beim Zentralen Melderegister des Umweltbundesamtes sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die hier vorliegende Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG wirft vor dem Hintergrund des Gesamtbildes der Abmahntätigkeit allerdings unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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