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Erpressung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Erpressung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die Erpressung ist ein viel umstrittener Tatbestand aus dem Strafrecht. Es handelt sich um einen sogenannten Vermögensdelikt, da das Erpressungsziel auf das Vermögen des Opfers bzw. eines Dritten gerichtet ist. Geregelt ist er in § 253 des Strafgesetzbuches (StGB).

Dort heißt es, dass sich der Täter dann wegen Erpressung strafbar macht, wenn er einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindliche Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt.

Grund der Handlung muss die Bereicherungsabsicht sein, die auf das Geld des Opfers bzw. eines Dritten gerichtet ist.

Wie zeichnet sich die Erpressung aus?

Die Erpressung ähnelt dem Tatbestand der Nötigung sehr, unterscheidet sich jedoch im Ergebnis von der Absicht, dass der Täter sich selbst oder einen Dritten bereichern und eine Vermögensschädigung herbeiführen will.

Die Nötigung hingegen soll durch das Androhen bzw. die Gewaltanwendung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung führen, die keinen Kontext zum Vermögen des Opfers bzw. einer dritten Person aufweist.

Die Erpressung im Sinne des § 252 StGB ist zu unterscheiden vom Tatbestand der Drohung.

Hinzukommen muss die Rechtswidrigkeit, die gesondert festgestellt werden muss. Dabei kommt es insbesondere auf die Verwerflichkeit zwischen dem angestrebten Zweck und der Nötigungshandlung an. Das bedeutet, dass die Nötigungshandlung zum angestrebten Ziel der Bereicherung besonders zu verachten ist. 

Außerdem muss die beabsichtigte Bereicherung rechtswidrig sein. Das heißt, der Erpresser darf keinen Anspruch gegen das Opfer bzw. einen Dritten haben. Die Bereicherung muss also im Widerspruch der Vermögensordnung stehen. Besteht hingegen ein fälliger Anspruch, fällt die Rechtswidrigkeit zunächst weg. 

 

Was sind die Folgen einer Erpressung?

Folgen einer Erpressung können Freiheits- oder Geldstrafe sein. In Fällen, in denen Gewalt oder Drohung mit Gefahr für Leib und Leben angewendet werden, handelt es sich um die sogenannte Qualifikation der Erpressung. Diese Fälle werden aufgrund der Wichtigkeit der Rechtsgüter Leib oder Leben mit einer höheren Strafe geahndet. 

Zu unterscheiden ist die Erpressung vom erpresserischen Menschenraub im Sinne des § 239a StGB. Hier entführt der Täter sein Opfer und will dadurch einen Vermögensvorteil erlangen, beispielsweise durch das Verlangen von Lösegeld.

Was kann man tun, wenn man Opfer einer Erpressung wird?

Sollten Sie Opfer einer Erpressung sein, informieren Sie umgehend die Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen den Täter. Selbst wenn Sie diesen nicht erkannt haben, sollten Sie eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben. Oftmals hat die Polizei Möglichkeiten, den Täter ausfindig zu machen, sei es durch Zeugen oder sonstige Beweismittel

Was sollte der Täter der Erpressung tun?

Sollte Ihnen Erpressung vorgeworfen werden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen Unterstützung bietet. Der Anwalt weiß in der Regel, was zu unternehmen ist, wenn sie strafrechtlich belangt werden sollen und kann die Rechte, die Ihnen zustehen, geltend machen. So sollte Akteneinsicht beantragt werden, um die nächsten Schritte zu planen. Im schlimmsten Fall erwartet den Täter einer Erpressung eine Freiheitsstrafe für bis zu fünf Jahre. 

Foto(s): ©AdobeStock

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