Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Erschließung!

Erschließung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Erschließung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Die Erschließung von Grundstücken gehört grundsätzlich zu den Aufgaben jeder Gemeinde.
  • Für Erschließungsmaßnahmen werden dem Grundstückseigentümer Erschließungsbeiträge in Rechnung gestellt.
  • Bevor jemand ein Grundstück erwirbt, sollte er sich darüber informieren, ob ein Grundstück bereits erschlossen ist, da nur einmalig Erschließungskosten gezahlt werden müssen.

Gemeinden sind zuständig für die Bereitstellung von Infrastruktur in ausgewiesenen Baugebieten. In diesem Zusammenhang stellt die Erschließung von Grundstücken eine wichtige Aufgabe jeder Gemeinde dar.

Was ist die Erschließung?

Unter Erschließung versteht man alle baulichen Maßnahmen sowie rechtliche Regelungen, die notwendig sind, damit eine Immobilie genutzt werden kann. Dazu gehört beispielsweise der Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Verkehrs- und Versorgungsnetz, z. B. an die Wasser- und Stromversorgung. Darüber hinaus muss auch für einen Anschluss an das Telefonnetz sowie evtl. an das Kabelfernsehen und Internet gesorgt werden.

Normalerweise gehört die Erschließung zu den Aufgaben jeder Gemeinde, außer wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften andere damit beauftragen.

Wann muss ein Grundstück erschlossen werden?

Der Bebauungsplan einer Gemeinde enthält Informationen über alle Grundstücke der Gemeinde und legt fest, welche Immobilien erschlossen werden müssen. Weist die Gemeinde Bauland aus, so hat sie auch zeitig für die Erschließung zu sorgen.

Was sind Erschließungsbeiträge?

Als Erschließungsbeiträge werden u. a. Beiträge für den Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz sowie die Anbindung an das Straßen- und Wegenetz bezeichnet. Sie werden für alle Grundstückseigentümer, die von den Erschließungsmaßnahmen, z. B. durch die Aufwertung ihrer Grundstücke oder auch nur durch neue Anschlüsse, profitieren, erhoben.

Wofür werden Erschließungsbeiträge erhoben?

Erschließungsbeiträge werden u. a. für den Anschluss an:

  • die öffentliche Trinkwasserversorgung
  • die öffentliche Kanalisation
  • das örtliche Stromnetz
  • die örtliche Gasversorgung
  • das Kabelfernsehnetz
  • das Telefonnetz
  • die öffentlichen Spiel- und Grünflächen
  • örtliche Verkehrsnetz (Straßen-, Bürgersteigherstellung)

erhoben.

Wenn darüber hinaus für die Erschließung der Bau einer Zufahrtstraße notwendig ist, kann die Gemeinde dem Bauherren einen Teil dieser Kosten ebenfalls in Rechnung stellen.

Wie hoch sind die Erschließungsbeiträge?

Die Höhe der Erschließungsbeiträge richtet sich nach der örtlichen Beitragssatzung, die je nach Gemeinde unterschiedlich ausfällt. Regelmäßig hängen dabei die Kosten für einzelne Grundstückseigentümer von der Größe ihrer Immobilie ab.

Was sollten potenzielle Bauherren beachten?

Bauherren sollten sich vor dem Kauf eines Grundstücks darüber informieren, ob und inwieweit es bereits erschlossen wurde. Wenn die Ersterschließung bereits stattgefunden hat, müssen sie keine Erschließungsbeiträge mehr zahlen. Wird dagegen ein eigenes (Brach-)Grundstück von der Gemeinde in Bauland umgewandelt, müssen oft weitgehende Erschließungsmaßnahmen vorgenommen werden, deren Kosten zu einem Großteil auf den Grundstückseigentümer umgelegt werden können.

Falls noch keine Erschließung stattgefunden hat, sollten die Kosten für Erschließungsbeiträge bereits im Rahmen der Bauleitplanung miteinbezogen werden.

Foto(s): ©Pexels/Michael Tuszynski

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Erschließung?

Rechtstipps zu "Erschließung"