Erste Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus

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Inzwischen gibt es die ersten Gerichtsentscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen wurden. Das Coronavirus beschäftigt momentan nicht nur die Bürger, sondern auch die Gerichte. Es sind etliche Klagen von Privatpersonen und Unternehmen anhängig, die Folge der Beschränkungen durch das Coronavirus sind. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Lage.

Schließung von Fitnessstudios

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: "Die Rechtsverordnungen der Bundesländer zu Corona-Maßnahmen enthalten Regelungen zu Betriebsschließungen vor. Gleich mehrere Betreiber von Fitnessstudios haben geklagt und eine Wiedereröffnung verlangt. Damit sind sie leider in der Regel nicht sehr erfolgreich. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat sich geäußert und erklärt, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit hinter dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kunden zurücktreten muss (Beschl. v. 28.04.2020, Az.:  1 BvR 899/20). Dem hat sich auch das OVG Bremen angeschlossen (Beschl. v. 12.05.2020, Az.: 1 B 144/20). Dies stelle auch keine – das Öffnungsverbot sei verhältnismäßig, weil es in Fitnessstudios zu vielen Kontakten mit anderen Menschen komme. Es entstehe auch keine Ungleichbehandlung zum Einzelhandel da, da dort der persönliche Kontakt besser vermieden werden könne."

Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Es gibt Personen, die sich über die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr beschweren. Dem hat das OVG Bremen (Beschl. v. 12.05.2020, Az. 1 B 140/20) aber eine Abfuhrt erteilt, da das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch das tragen von Masken nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werde. Die Maskenpflicht sei zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus notwendig. Das VG Berlin fügt hinzu, dass die Masken nur kurzzeitig und an bestimmten Orten getragen werden und dies zum Schutz anderer und auch von sich selbst notwendig sei (Beschl. v. 07.05.2020, Az. 14 L 76/20).

Quarantänepflicht für Einreisende

"Interessant ist auch die Entscheidung des Niedersächsischen OVG (Beschl. v. 11.05.2020, Az. 13 MN 143/20), welches eine generelle Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren, als rechtswidrig ansieht. Eine Regelung, die eine verpflichtende Quarantäne für alle Reisenden vorsieht, habe im Infektionsschutzgesetz keine Grundlage. Ein Virus im Ausland ist keine Grundlage für eine Behandlung jedes Einreisenden als Ansteckungsverdächtigten. Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Quarantäne nur für Kranke und konkret Krankheitsverdächtige vor", erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

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