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Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit für Ausländer

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit für Personen, die in keine Verbindung zur Republik Kroatien stehen (wie z. B. Zugehörigkeit zum kroatischen Volk).

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz von der kroatischen Staatsangehörigkeit geregelt. Nach diesem Gesetz kann die Staatsangehörigkeit auf viererlei Weisen erworben werden:

  1. Herkunft
  2. Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien
  3. Einbürgerung
  4. gemäß internationalen Verträgen

Eine Person, die nicht dem kroatischen Volk angehört, ein Auswanderer oder ein Nachkomme des Auswanderers, kann die kroatische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Ein Ausländer kann die kroatische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, wenn er die kroatische Staatsangehörigkeit beantragt hat und die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. 18 Jahre alt
  2. Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit oder den Nachweis erbracht, dass er eine Entlassung erhalten wird, wenn er / sie die kroatische Staatsangehörigkeit bekommt.
  3. 8 Jahre ununterbrochen bis zur Einreichung des Antrags polizeilich angemeldet in der Republik Kroatien lebt und den Status eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz erhalten hat.
  4. Vertraut mit der kroatische Sprache und Lateinschrift, der kroatischen Kultur und der Gesellschaftsordnung.
  5. Respektierung der Rechtsordnung der Republik Kroatien, dass er die fälligen öffentlichen Zahlungen beglichen hat und dass es keine Hindernisse für ihn gibt, dass er die kroatische Staatsangehörigkeit erhält.

Die in Punkt 4 genannten Bedingungen werden durch eine Prüfung der kroatischen Sprache, Lateinschrift sowie der Kultur und Gesellschaftsordnung ermittelt. Darüber können Sie mehr im folgenden Text lesen.

Dem Ausländer, der die Zulassung zur kroatischen Staatsangehörigkeit beantragt hat und zum Zeitpunkt des Antrags keine Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit hat oder nicht nachweisen kann, dass er eine Entlassung erhalten wird, wenn er die kroatische Staatsangehörigkeit bekommt, kann eine Garantie des Erhalts der kroatischen Staatsangehörigkeit erteilt werden (gültig für zwei Jahre), wenn er die anderen Bedingungen erfüllt.

Wenn ein Ausländer mit einem kroatischen Staatsbürger verheiratet ist, ihm ein dauerhafter Aufenthalt bewilligt wurde und er auf dem Gebiet der Republik Kroatien lebt, kann er die Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die Bedingungen gemäß den Punkten 1 bis 4 zu erfüllen. Ein Ausländer, dessen Zulassung zur kroatischen Staatsangehörigkeit von Interesse für die Republik Kroatien ist, muss diese Bedingungen auch nicht erfüllen.

Der Antrag auf Staatsangehörigkeit wird bei der Polizeiverwaltung oder dem Polizeirevier persönlich gestellt und zwar auf dem Formular und mit den Anhängen, die gemäß der Verordnung vorgesehen sind. Je nach dem Ort des vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts, und die kroatische Staatsangehörigkeit gilt als erworben durch Einbürgerung ab dem Tag, an dem der Person die Entscheidung über den Erhalt der kroatischen Staatsangehörigkeit ausgehändigt wurde, und an dem ein feierlicher Schwur geleistet werden muss.

Verordnung über die Überprüfung der Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift, der kroatischen Kultur und der Gesellschaftsordnung bei den Verfahren zum Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit

In Bezug auf die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit muss genauer geklärt werden, welche Kenntnisse der Ausländer in Sprache, Schrift, Kultur und Gesellschaftsordnung nachweist. Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift können nachgewiesen werden durch: eine Bescheinigung darüber, dass er eine Prüfung über seine Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift an einer Hochschule, einer Oberschule oder einer Volkshochschule bestanden hat, die nach Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums die Programme in kroatischer Sprache durchführen ein Zeugnis über den Abschluss der Grund-, Mittel- oder Hochschulbildung in der Republik Kroatien oder eine Bescheinigung der ausländischen Bildungseinrichtung, aus der hervorgeht, dass die Ausbildung gemäß dem Programm in kroatischer Sprache abgeschlossen wurde, oder eine Bescheinigung über den Kursabschluss von mindestens B1-Kenntnissen in kroatischer Sprache. Es ist zu erwarten, dass Personen, die 8 Jahre auf dem Gebiet der Republik Kroatien leben, einen bestimmten Kenntnisstand der kroatischen Sprache erreichen werden, der ausreicht, um ihre Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift zu bestätigen.

Die Kenntnis der kroatischen Kultur und Gesellschaftsordnung wird durch das Ausfüllen eines Fragebogens nachgewiesen. Dieser Fragebogen besteht aus 15 Fragen aus verschiedenen Bereichen, die durch die zufällige Auswahl eines Beamten bestimmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausländer seine Kenntnisse der kroatischen Kultur und Gesellschaftsordnung der Republik Kroatien durch Beantwortung von mindestens 10 Fragen aus dem Fragebogen nachgewiesen hat.

Ein wesentlicher Bestandteil der oben genannten Verordnung ist ein Anhang mit 100 Fragen, mit denen das Wissen über die kroatische Kultur und Gesellschaftsordnung überprüft wird, die von Ausländern bei der Beantragung der kroatischen Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden. Von 100 möglichen Fragen, beantwortet die Person 15 die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, von denen sie 10 richtig beantworten muss. Für weitere Fragen zur Staatsbürgerschaft, ist es ratsam sich an einen Anwalt zu wenden.



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