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Erwerbsunfähigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wurde am 01.01.2001 von den Begriffen teilweise sowie volle Erwerbsminderung abgelöst.
  • Kann jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Ist es für den Betreffenden möglich, zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Beschäftigung in Teilzeit nachzukommen, erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wird die Erwerbsminderungsrente befristet ausgezahlt, sollte man sich rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen.

Was ist Erwerbsunfähigkeit?

Bis zum 31.12.2000 wurde jemand als erwerbsunfähig bezeichnet, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage war, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder ein Einkommen daraus zu erzielen, das monatlich 630 Deutsche Mark übersteigt.

Am 01.01.2001 wurde der Begriff erwerbsunfähig durch den Begriff erwerbsgemindert ersetzt. In § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI wird seitdem folgende Unterscheidung gemacht:

  • Teilweise Erwerbsminderung
    Kann der Versicherte trotz Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
  • Volle Erwerbsminderung
    Diese liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder auf absehbare Zeit generell keiner Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachkommen kann.

Wenn jemand in der Lage ist, jeden Tag mindestens sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen, liegt keine Erwerbsminderung vor.

Welche Rente gibt es bei Erwerbsminderung?

Versicherte können gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen gem. § 43 SGB VI erfüllen.

  • Der Versicherte kann weniger als sechs Stunden irgendeine berufliche Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsfähigkeit mit Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden kann.
  • Der Betroffene muss bereits mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und somit die Wartezeit erfüllt haben.
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erwerbsminderung muss der Versicherte mindestens drei Jahre Beiträge in die Rentenversicherung entrichtet haben.

Auch hier gilt der Grundsatz: Wer über sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie viele Entgeltpunkte bereits erreicht wurden, wie lange bereits Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden sowie von der Frage, wie lange der Versicherte noch bis zur Altersrente arbeiten müsste.

Tipp: Die jährliche Renteninformation enthält die Mitteilung darüber, wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente für einen Versicherten zu einem bestimmten Zeitpunkt ist.

Wie lange bekommt man Erwerbsminderungsrente?

In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrechte für einen befristeten Zeitraum gewährt. Falls der Betroffene nach der Befristung immer noch nicht arbeiten kann, sollte er nicht vergessen, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen.

Ist es nicht absehbar, dass sich der Gesundheitszustand einer betroffenen Person ändert, wird die Erwerbsminderungsrechte bis zur Regelaltersgrenze gezahlt.

Foto(s): ©stock.adobe.com/detailblick

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