Europefx.com; eToro, Bernsteinbank, Flatex Bank, Comdirect

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Als "Non-Dealing-Desk Broker" bietet zum Beispiel EuropeFX STP-Ausführung mit MetaTrader 4 für Forex und CFDs an. Die Betreibergesellschaft dieser Handelsplattform ist reguliert von der CySEC (Lizenznummer 258/14) und betreibt damit erlaubte Finanzdienstleistungen.

Wir vertreten unzufriedene Trader, die die wirtschaftliche Schädigung, die sie aus der Vertragsbeziehung erlitten haben nicht hinnehmen wollen und uns Sachverhalte zur kritischen Überprüfung bekannt geben. So haben wir u.a. einen unzufriedenen Trader anwaltlich vertreten und Ansprüche auf Schadensersatz in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Osnabrück (A.z.: 12 O 3227/19) gegenüber den Verantwortlichen der EuropeFX.com geltend gemacht.

In Einzelfällen werden Trader von Dritten motiviert Handelsgeschäfte abzuschließen. Dies ist kritisch zu hinterfragen. 

Da im Fall von Forex und CFD- Handel stets hohe Verlustrisiken zu Lasten des Anlegers bestehen, ist eine fortlaufende Begleitung des Kunden durch Berater, die wiederholte Investitionen empfehlen, kritisch zu hinterfragen. Gerade dann wenn die individuelle Anlageerfahrung ein erhöhtes Aufklärungsbedürfnis nahelegen.

Am 15.10.2020 konnte in dem Vergleich vor dem Landgericht Osnabrück (A.z.: 12 O 3227/19)  ein Vergleich zu Gunsten unseres Mandanten erstritten werden. Ein Vergleich, mit welchem sich die Verantwortlichen bereit erklärt hatten, jedenfalls einen Teil der erlittenen wirtschaftlichen Schäden zu erstatten.

Ob im Einzelfall Ansprüche auf Schadensersatz gegen Verantwortliche von Handelsplattformen erfolgreich geltend gemacht werden können, hängt von vielen Einzelheiten im jeweiligen Einzelfall ab.

So spielt die sogenannten Anlageerfahrung und die Frage einer adäquaten Risikoaufklärung aber auch die Art der angebotenen Geschäfte, sowie die Frage wie und in welcher Form die Handelsgeschäfte selbst, oder auf Empfehlungen Dritter hin abgeschlossen wurden, eine Rolle.

Übermitteln Sie uns gerne Informationen zu Ihrem Fall. Dies, falls Sie als Trader von CFD oder Forex- Geschäften über Handelsplattformen im Internet wirtschaftliche Verluste erlitten haben und (nachträglich) der Ansicht sind, dass ggf. nicht alles „mit rechten Dingen zugegangen ist“.

Wir vertreten Tradern im Fall folgender Handelsplattformen oder haben diesbezüglich kostenfreie Ersteinschätzungen abgegeben:

EuropeFX, Plus500,   Tickmill, eToro, Bernsteinbank, Flatex Bank, Comdirect und viele mehr.

Dies sind die Unterlagen, die wir für eine kostenfreie Ersteinschätzung benötigen. - Einfach scannen und an die info@kanzlei-haas.de übermitteln.

  • Beginn und Ende der Geschäftsbeziehung (SCAN der Abrechnungen der Trades)
  •  Angaben über Ein- und Auszahlungen (SCAN von Kontoauszügen über Ein- und Auszahlungen)
  • Die Mitteilung, ob Sie selbständig Handel betrieben haben, oder eine Motivation durch Dritte stattfand, bzw. sogar Dritte für Sie den Handel vorgenommen haben (Stichwort: anydesk)
  • Ihre Kontaktdaten

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir summarisch, ob Sie ggf. Ansprüche auf Schadensersatz besitzen, unterrichten darüber, welche Prüfungen in Ihrem Einzelfall zu veranlassen sind und unterrichten insbes. auch über Kosten, die die außergerichtliche bzw. gerichtliche Inanspruchnahme mit sich bringt. Sie benötigen Transparenz und Klarheit, dass der Verbraucher Adressat von täuschenden Informationen der Initiatoren und dem Abrechnungssystem der Handelsplattformen ist, musst ich wiederholt in einzelnen Fällen feststellen.  Ums so schöner, wenn man dann Schadensersatzleistungen erfolgreich geltend machen kann


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