Euroweb: INTERNETSYSTEMVERTRAG. Wie komme ich da raus?

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Sie haben ebenfalls mit Euroweb einen Internetsystemvertrag abgeschlossen und wollten sich schon lange vom Vertrag lösen? Nun hat Sie ein Außendienstmitarbeiter aufgesucht, um eine weitere für Sie verlockende Vereinbarung mit Ihnen abzuschließen? Erst im Nachhinein haben Sie herausgefunden, dass Sie mit Unterschreiben der 2. Vereinbarung den Altvertrag verlängert haben?


Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne das uns bekannte Vorgehen von Euroweb aufzeigen, welches in einer Vielzahl von Sachverhalten erfolgte und Ihnen aufzeigen, wie Sie aus dem Vertrag rauskommen.


„Neuvertrag“ bei Euroweb: vermeintlich attraktives Zusatzangebot mit kostspieligen Folgen


Wie oben bereits angeführt, erhalten viele Euroweb Vertragspartner/ Kunden im Lauf der Vertragslaufzeit oder gern auch nach erfolgter Kündigung des Vertrages einen Besuch von einem Außendienstmitarbeiter. Unsere Mandanten schilderten uns dabei fast ausnahmslos, das dieser Besuch ohne Vorankündigung oder Absprache erfolgte. Bei dem uns aktuell vorliegenden Fall eröffnete der Medienberater dem Kunden ein vermeintlich neues attraktives Angebot: Die Angebote unterscheiden sich in Ihrer Benennung wie z.B: SSL Basis, Google Lik, QR- Code, Facebook-Fanpage aber nicht in deren Intention und weiteren Gangart.


Bei einer derartigen Zusatzvereinbarung ist allerdings Vorsicht geboten: In der Neuvereinbarung befindet sich zumeist folgender Passus: „[...] Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“ Dieser Satz ist so zu verstehen, dass nunmehr ein neuer Vertrag mit neuem Laufzeitbeginn ab Unterzeichnung bei einer Laufzeit von neuen 48 Monaten zustande kommen soll (trotz möglicherweise bereits erfolgter Kündigung).


Eine solche Vereinbarung halten wir für unwirksam und dagegen sollte mithilfe eines Anwalts vorgegangen werden, der bereits Erfahrungen mit Euroweb gesammelt hat!


Was Sie tun können


Sie sollten somit nicht einfach die Kündigung gegenüber Euroweb aussprechen. Es gilt möglicherweise Ihre Gestaltungsrechte in der richtigen Reihenfolge geltend zu machen. Bitte schalten Sie für Ihr Kündigungsvorhaben unbedingt einen Anwalt ein.


Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg berät bundesweit regelmäßig Mandanten, die sich von Internet-System-Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH und der United Media AG lösen möchten. Selbstverständlich kommt es immer darauf an, wie die Verträge im Einzelfall ausgestaltet sind und ob ggf. noch weitere Vereinbarungen wie z. B. „SSL-Basic“ abgeschlossen wurden. Mit unserer Hilfe und einer individuellen Lösungsstrategie holen wir Sie aus dem Vertrag raus!


Unsere jahrelange Erfahrung mit nunmehr ehemaligen Euroweb-Kunden wird Ihnen helfen!



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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