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Existenzminimum - was Sie wissen und beachten müssen!

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Existenzminimum - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist das Existenzminimum?

Menschen benötigen Nahrung, Kleidung, eine Wohnung und medizinische Versorgung – ebenso sollen sie am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können. Die Mittel, die für die Befriedigung dieser Bedürfnisse nötig sind, definieren das Existenzminimum. Unterschieden wird zwischen dem

  • physischen Existenzminimum
  • soziokulturellen Existenzminimum
  • schuldrechtlichen Existenzminimum
  • steuerrechtlichen Existenzminimum

Nahrung, Kleidung, eine Unterkunft und eine medizinische Notfallversorgung gelten als materielle Mittel und werden als physisches Existenzminimum bezeichnet. Das Recht auf politische Bildung, kulturelle Bildung und soziale Teilhabe definiert das sozikulturelle Existenzminimum. Darüber hinaus gibt es noch das schuldrechtliche Existenzminimum, das sich mit den Pfändungsfreigrenzen befasst, und das steuerrechtliche Minimum (auch: sächliches Existenzminimum), bei dem es sich um steuerliche Freibeträge handelt.

Wie wird das Existenzminimum festgelegt?

Als Grundlage der Berechnung des Existenzminimums wird der sozialhilferechtliche Mindestbedarf herangezogen. Dieser wird nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festgelegt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Regelbedarf
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Kosten für Unterkunft
  • Kosten für Heizung und Warmwasser

Wie hoch ist das sächliche Existenzminimum 2019?

Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor, um zu gewährleisten, dass die Entwicklung der Lebenshaltungskosten bei der Feststellung des steuerlichen Existenzminimums berücksichtigt wird.

BerichtsjahrAlleinstehendeEhepaareKinder
20199.168 Euro15.072 Euro4.896 Euro

Für das Jahr 2019 gelten somit folgende Beträge pro Monat:

BerichtsjahrAlleinstehendeEhepaareKinder
Regelbedarf424 Euro764 Euro288 Euro
Bildungs- und Teilhabeleistungen––––––228 Euro
Unterkunft (Bruttokaltmiete)289 Euro424 Euro87 Euro
Heizung / Warmwasser612 Euro816 Euro168 Euro

Wie hoch ist das sächliche Existenzminimum 2020?

BerichtsjahrAlleinstehendeEhepaareKinder
20199.408 Euro15.540 Euro5.004 Euro

Für das Jahr 2020 gelten somit folgende Beträge pro Monat:

BerichtsjahrAlleinstehendeEhepaareKinder
Regelbedarf433 Euro780 Euro294 Euro
Bildungs- und Teilhabeleistungen––––––228 Euro
Unterkunft (Bruttokaltmiete)296 Euro444 Euro89 Euro
Heizung / Warmwasser660 Euro852 Euro180 Euro

Wie hoch ist das schuldrechtliches Existenzminimum?

BerichtsjahrAlleinstehende / Pfändungsfreigrenze
ab Juli 20191.178,59 Euro

Muss der Schuldner Unterhalt zahlen, richtet sich die Höhe des pfändbaren Einkommens nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (z. B. leibliche Kinder, (geschiedene) Ehepartner). Die Pfändungstabelle inklusive der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.

Foto(s): ©Pixabay/moritz320

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