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Fahren ohne Führerschein - was Sie wissen und beachten müssen!

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Fahren ohne Führerschein - was Sie wissen und beachten müssen!

Führerschein und Fahrerlaubnis – diese Begriffe werden oft als Synonyme verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Unter einer Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen. Der Führerschein hingegen ist quasi nur das Beweisstück in Dokumentenform, dass jemand eine Fahrerlaubnis für ein bestimmtes KFZ besitzt. 

Am deutlichsten wird der Unterschied beim Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot. Hat man ein Fahrverbot erhalten, gibt man den Führerschein in amtliche Verwahrung und ist während dieser Zeit nicht befugt, irgendwelche Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Ist das Fahrverbot vorbei, erhält man seinen Führerschein wieder zurück. Die Fahrerlaubnis erlischt während dieser Zeit nicht. Wird einem jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, muss man diese erneut beantragen. Was passiert nun, wenn jemand ohne Führerschein oder gar ohne Fahrerlaubnis mit einem KFZ unterwegs ist?

Fahren und Führerschein vergessen

Sie sind mit dem Auto unterwegs, haben Ihren Führerschein zu Hause vergessen und werden von der Polizei kontrolliert – das kann Konsequenzen haben. Denn gemäß § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis- Verordnung) sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Führerschein immer mit sich zu führen, wenn Sie Ihren PKW bewegen. Auch ist darin festgehalten, dass Sie den Führerschein den zuständigen Personen, hier der Polizei, auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Können Sie Ihren originalen Führerschein also nicht vorzeigen, hat dies ein Bußgeld zur Folge. Laut Bußgeldkatalog 2019 beträgt dies 10 €. 

Fahren trotz Fahrverbot

Um einiges höher fällt jedoch die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots aus.

Haben Sie ein Fahrverbot erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben und dürfen anschließend für die Dauer des Verbots nicht mehr Auto fahren. Verstoßen Sie jedoch auch gegen Ihr Fahrverbot, hat dies strafrechtliche Konsequenzen. Gemäß § 21 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) kann Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG geregelt. Dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis kein Bagatelldelikt darstellt, sieht man direkt, wenn man sich den Absatz 1 des § 21 StVG durchliest. Dort ist festgelegt, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Außerdem erhält der Betroffene auch noch drei Punkte in Flensburg.

Fahren ohne deutschen Führerschein

Fährt man in Deutschland ohne deutschen Führerschein, besitzt aber einen ausländischen (nicht in der EU ausgestellten) Führerschein, ist das prinzipiell zulässig. Jedoch darf man mit einem ausländischen Führerschein höchstens sechs Monate lang in Deutschland fahren. Voraussetzung hierfür ist auch, dass der Führerschein im Ausstellungsland noch gültig ist und der Fahrer das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren aufweist. Sind die sechs Monate abgelaufen, können Sie entweder eine Verlängerung für die Anerkennung des ausländischen Führerscheins beantragen oder gleich einen deutschen Führerschein verlangen. 

Foto(s): ©AdobeStock

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