Falsche & negative Bewertungen auf Marktplätzen und Portalen löschen & entfernen lassen

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Negative Bewertung im Internet: Falsche negative Bewertungen löschen und entfernen lassen – was Sie dagegen tun können

Marktplätze und Portale im Internet bieten Usern oft die Möglichkeit, Bewertungen von Produkten und Services zu hinterlassen. Leider wird dies manchmal missbraucht, um den Ruf von Unternehmen zu schädigen. Aber als Betroffener können Sie sich wehren.

Wir kennen alle die Internetportale wie Amazon, Docfinder oder HolidayCheck. Diese Portale sind für Konsumenten sehr nützlich, um sich einen Überblick über angebotene Produkte und Services zu verschaffen. Besonders hilfreich und für viele Menschen eine wichtige Entscheidungsgrundlage sind dabei oft auch die Rezensionen, die frühere Kunden hinterlassen haben.

Aber welche Sicherheit gibt es eigentlich, dass diese Rezensionen echt sind? Man hört in letzter Zeit auch sehr oft von Personen, die Rezensionen im Auftrag schreiben. Dies können Rezensionen sein, die ein Unternehmer oder Dienstleister in Auftrag gibt, um in seinem Profil mehr positive Rezensionen aufweisen zu können. Dies ist zwar nicht ganz sauber, aber zumindest wird dadurch kein Mitbewerber geschädigt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand im Auftrag eines Unternehmers oder Dienstleisters negative Rezensionen über einen Konkurrenten veröffentlicht. Denn durch diese „Fake-Beurteilungen“ wird der Konkurrent in seinem Ruf geschädigt und dies kann einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.

Welche Optionen hat man also, um sich gegen ungerechtfertigte, falsche Kritik im Internet zu wehren?

Zum einen kann man das Portal auffordern, die negative Rezension zu löschen. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn

  • die negative Bewertung auf unwahren Behauptungen beruht – Beispiel: Die Rezension behauptet, dass ein Gast wegen verdorbener Lebensmittel in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung erlitten hätte, und dies ist nachweislich nicht korrekt.
  • die Bewertung beleidigend oder rufschädigend ist – Beispiel: Die Rezension bezeichnet einen Arzt als Dummkopf oder Betrüger.
  • nie eine Kundenbeziehung zwischen dem Kritiker und dem bewerteten Unternehmen vorgelegen hat – Beispiel: Der Rezensent gibt vor, in einem Hotel übernachtet zu haben, war aber niemals dort.

In all diesen Fällen hat der zu Unrecht schlecht bewertete Unternehmer die Möglichkeit, vom Portal die Löschung der Bewertung zu verlangen. Alternativ, wenn die Identität des Rezensenten bekannt ist, kommt natürlich auch eine Aufforderung an diesen in Frage, die Bewertung richtigzustellen oder zu löschen.

Was sind die Rechtsgrundlagen für die Löschung von Bewertungen? – Rufschädigung vs. Meinungsfreiheit auf Online-Bewertungsplattformen 

In Österreich kommen dafür verschiedene Gesetze aus verschiedenen Rechtsgebieten in Frage, die wir hier kurz umreißen wollen.

Medienrecht – negative Online-Bewertungen löschen

§§ 6 und 7 des Mediengesetzes schützen das Persönlichkeitsrecht der Bürger vor übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung. Ein Verfahren nach dem Mediengesetz kann sowohl gegen das Internet-Portal als auch gegen den Verfasser der Rezension geführt werden.

Strafrecht – falsche negative Bewertungen löschen und entfernen lassen‎

Direkt gegen den Verfasser beleidigender oder ehrabschneidender Kommentare richten sich Strafanzeigen nach den Straftatbeständen der Beleidigung und Üblen Nachrede, wie sie im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) definiert sind.  

Zivilrecht – Klage wegen Online-Bewertungen

Im Zivilrecht ist vor allem der § 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) relevant. Er regelt Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger in Fällen von Beleidigung und Kreditschädigung. Neben dem Schadenersatz kann der Geschädigte auch auf Unterlassung der falschen Behauptungen klagen, und zwar sowohl den Verfasser der Bewertung als auch das Internetportal.

Wettbewerbsrecht – negative Bewertung im Internet löschen

Wenn die falsche negative Bewertung durch einen Konkurrenten des Bewerteten erfolgte oder veranlasst wurde, um sich im Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen, dann kommt auch das Wettbewerbsrecht zur Anwendung. Die Basis ist hier der § 7 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).

Grundsätzlich muss man aber festhalten, dass jeder Unternehmer Kritik hinnehmen muss, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Es gibt kein Recht darauf, nicht kritisiert zu werden!

Wenn die Bewertung als solche nicht gelöscht werden kann, weil dazu die rechtliche Handhabe fehlt, kann ein Unternehmer auch versuchen, die Listung seines Unternehmens oder Produktes an sich löschen zu lassen. Denn wer nicht gelistet ist, kann auch nicht bewertet werden. Allerdings ist hier die Rechtslage nicht ganz eindeutig, und die Frage, wann ein Anspruch auf Löschung des Profils besteht, kann daher nur von Fall zu Fall beurteilt werden.

Welche Möglichkeiten Sie haben – negative Online-Bewertungen löschen

Wenn Sie in die Situation kommen, sich gegen eine ungerechtfertigte Bewertung wehren zu müssen, sollten Sie sich auf jeden Fall die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes sichern. Mit ihm können Sie dann die folgenden Maßnahmen besprechen und ergreifen:

  • Kontaktieren des Portalbetreibers mit der Aufforderung, die ungerechtfertigte Bewertung zu löschen. Hierzu sollte man sich vorher die Nutzungsbedingungen des Portals ansehen, weil diese unter Umständen Ansatzpunkte liefern, wie man die Aufforderung zur Löschung begründen und die falschen Behauptungen des Rezensenten widerlegen muss.
  • Manche Portale geben den Bewerteten die Möglichkeit, auf Bewertungen zu antworten. Solche Antworten können dann eine unfaire Bewertung relativieren.
  • Wenn die Identität des Bewerters herausgefunden werden kann, kann dieser auch direkt kontaktiert und zur Richtigstellung aufgefordert werden. Insbesondere kann man ihm auch klar machen, mit welchen Konsequenzen er rechnen muss, wenn er weiterhin Dinge behauptet, die nicht den Tatsachen entsprechen.
  • Wenn die vorgenannten Maßnahmen nicht das gewünschte Ergebnis bringen, dann bleibt noch der Gang zum Gericht. Dort kann je nach Sachlage auf Unterlassung oder Schadenersatz geklagt werden.
  • Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige. Ein Schadenersatz bzw. Anspruch auf Unterlassung kann dann auch im Rahmen eines Strafverfahrens durchgesetzt werden.

Besprechen Sie Ihre Optionen auf jeden Fall mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Er berät Sie gerne, welche Maßnahmen am ehesten Aussicht auf Erfolg haben.

Denn: Falsche Bewertungen müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen! Falsche Behauptungen, Lügen und gegen die Richtlinien des Portalbetreibers verstoßende oder die Grenzen zulässiger Kritik überschreitende, exzessive oder gar fiktive Werturteile sind unzulässig!

Mehr Informationen zu negativen Bewertungen im Internet unter:

https://www.law-experts.at/rechtswissen-rechtsartikel-rechtsprechung/rechtsartikel/598-schlechte-bewertungen-internet-holidaycheck-loeschen



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